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Unter maßhaltigen Holzbauteilen versteht man Holzfenster, Türen etc. Im Gegensatz zu begrenzt maßhaltigen Holzbauteilen wie Verbretterungen von Dachuntersichten oder nicht maßhaltigen Holzbauteilen wie Gartenzäune, Palisadenwände und dergleichen. Letzteres mag jedem selbst überlassen bleiben. Meine persönliche Meinung zu Wartungsverträgen ist: Ich würde es halten wie beim Auto. Solange ich mir eine eventuelle Herstellergarantie beim KFZ verwirken würde, wenn ich die Inspektionen nicht termingerecht bei der Fachwerkstatt ausführen lasse, solange würde ich dies auch durchziehen. Wenn diese Zeitspanne vorüber ist, fahr ich auch zur Inspektion zur freien Werkstatt... Auf die Fenster übertragen würde ich also sagen: Wartungsvertrag für die Dauer der Gewährleistung, danach kann man ja auch selbst zum Pinsel greifen, wenn man nicht drei linke Hände hat. So gibt es mittlerweile auch heimwerkergeeignete Pflegesets für derartige Fälle. Zur Verlängerung der Haltbarkeit einer Fensterbeschichtung empfehlen Hersteller ein bis zwei Mal jährlich eine Auffrischung: Nach der gründlichen Säuberung mit mildem Reinigungsmittel wird eine spezielle Wachsemulsion als Fensterpflege aufgetragen (z.B. GORI Fensterpflege, Sikkens Pflegeset, Glasurit Quick & Easy Holzbalsam). |
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| Ein Garagentor aus Holz, deckend lackiert, mit aufgesetzten und vergoldeten Holzprofilen | ||||||
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| Hier ist mit dem Pinsel nichts zu retten: Kein Vollholz, nur ein Holzwerkstoff wurde als Untergrund verwendet. Das BFS Merkblatt Nr.18 hierzu: "Für die Außenanwendung im Bereich maßhaltiger Bauteile werden Holzwerkstoffe (Furnier-, Sperrholz-, Holzspanplatten) nur im Ausnahmefall eingesetzt. Holzwerkstoffe sind bei direkter Bewitterung aus beschichtungstechnischer Sicht nur bedingt geeignet. Ein dauerhafter Schutz von Holzwerkstoffen ist bei direkter Bewitterung nicht möglich. Rißfrei bleibende Furnierdecklagen und mangelfrei bleibende Beschichtungen können auf diesen Untergründen nicht gewährleistet werden. | ||||||
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| Hier ist´s einfach mal wieder Zeit... | ||||||
| Aus der Sachverständigen-Ecke: Trockenschichtdicke von Lasuren bei Fensterbeschichtungen Die RAL-Gütegemeinschaft Holzfenster und -haustüren e.V. schreibt ihren Mitgliedern in den Güte- und Prüfbestimmungen u.a. vor, daß die Schichtdicke des fertigen Anstriches an den sichtbar bleibenden Flächen im Mittel bei nicht deckendem Anstrich (Lasur) mindestens 60 µm und bei deckendem Anstrich mindestens 100 µm betragen muß. Mit dieser Vorschrift sind Beschichtungen gemeint, die in stationären Anlagen aufgebracht werden. Quelle: Mitteilungen des Landesinnungsverbandes des bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks und seiner angeschlossenen Innungen, 12 / 2001 |
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| BG |
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| Renovierungsintervalle in Jahren | |
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5 und mehr Jahre (sehr empfehlenswert) |
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3 - 4,5 Jahre (empfehlenswert) |
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2 - 2,5 Jahre (noch empfehlenswert) |
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weniger als 2 Jahre (nicht empfehlenswert) |
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deutlich weniger als 2 Jahre (nicht zulässig nach den Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik IFT, Rosenheim |
| Belastungsgruppen BG | |
| Belastungsgruppen und Bewitterung für Holzfenster der Wetterseite | |
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keine Bewitterung |
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leichte Bewitterung |
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mittlere Bewitterung |
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starke Bewitterung |
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extreme Bewitterung |
aktualisiert: 8.12.2001