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Müssen Elektroleitungen im Mauerwerk (unter Putz) verlegt sein?

Eine immer wiederkehrende Frage in der Baupraxis, die sich meistens dann stellt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wenn Mängel aufgetreten sind. In der Regel optische Mängel, denn nicht nur unterschiedliche Oberflächenstrukturen sondern auch die meisten Haarrisse zählen zu optischen Mängeln.

Der Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks hat sich in einem Verbandsrundschreiben Mitte 1999 diesem Thema gewidmet und die rechtliche Seite durchleuchtet:

"Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV, DIN 18382, verpflichen den Auftragnehmer, der Leistungen im Geltungsbereich der genannten ATV ausführt, in Abschnitt 3.1.5 Bedenken geltend zu machen bei erkennbarer mangelhafter Ausführung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung bzw. dem Fehlen von z.B. Schlitzen, Durchbrüchen.
Gleichzeitig ist in Abschnitt 4.2.4 das Herstellen und Schließen von Schlitzen und Durchbrüchen als "Besondere Leistungs" erwähnt.
Damit gehört das Herstellen von Schlitzen nicht zur Regelleistung (Nebenleistung) eines Elektrikers.
Nach der DIN 57298-3, August 1983 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen -Allgemeines für Leitungen (VDE-Bestimmung)- sind Stegleitungen für das Verlegen im oder unter Putz in trockenen Räumen bestimmt.
PVC-Mantelleitungen (Rohrleitungen) sind zur Verlegung über, auf, im und unter Putz in trockenen, feuchten und nassen Räumen sowie im Mauerwerk und im Beton, ausgenommen für direkte Einbettung in Schüttel-, Rüttel- oder Stampfbeton, bestimmt.
Nach dieser Norm ist also ein Verlegen von Stegleitungen und PVC-Mantelleitungen vertieft im Mauerwerk (unter Putz) nicht vorgeschrieben.
Um einen guten Halt der Putzschicht auf Leitungen sicherzustellen, ist es erforderlich, mehrere nebeneinander verlegte Stegleitungen in einem Abstand von 1 bis 2 cm anzuordnen.
Sind Elektrokabel auf dem Rohmauerwerk (im Putz) verlegt, ist der Putzgrund nicht - wie in der DIN 18550 Teil 2 gefordert - so maßgerecht, daß der Putz in gleichmäßiger Dicke aufgetragen werden kann.
Es ergibt sich hier im Bereich der Leitungen durch die Kabelstränge eine wesentliche und abrupte Reduzierung der Putzdicke. Bei der Ausführung von einlagigen Innenputzen aus Werktrockenmörtel kann dies auch dann zu Rißbildungen  im Bereich der Leitungen führen, wenn über den Leitungen die zulässige Mindestdicke von 5 mm nicht unterschritten ist.
Hier empfiehlt es sich, Bedenken mitzuteilen.
Die Rissebildungen können durch das Aufbringen einer Ausgleichsschicht vermieden werden. Ist diese im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart, ist das Einbringen der Ausgleichsschicht als "Besondere Leistung" zusätzlich zu vergüten.
Der Vergütungsanspruch muß jedoch vor Beginn der Ausführung angemeldet werden."

Soweit das Rundschreiben des Landesinnungsverbands. Was bedeutet dies für die Praxis?
Grundsätzlich sollte man folgende Faustregel im Hinterkopf haben: Je härter ein Putz wird, umso rißgefährdeter wird er sein. Ein reiner Zementputz reißt schneller als der elastischere Kalkzementputz, noch weniger rißgefährdet ist der Gipsputz, dem man schon mit dem Fingernagel Rillen einkratzen kann. Wohnräume, die überwiegend mit Gipsputzen verputzt werden, sind also weniger gefährdet als zum Beispiel Kellerräume, die einen einlagigen Kalkzementputz oder gar einen Zementputz erhalten. Man kann dem Gipsputz also doch einiges mehr "zumuten", als den strammeren Zementputzen.

Diese Elektroleitungen überdeckt sicher keine Putzschicht...

Auch bei diesem Leerrohr dürfte es schwierig werden...

Nächster Punkt: Innenputze werden mit einer Putzstärke von 1 bis 1,5 Zentimetern aufgetragen. Bei einer vorgeschriebenen Mindestüberdeckung der Leitungen von 5 Millimetern sind demnach bei Mantelleitungen maximal dreiadrige Standardkabel akzeptabel, ohne die Mindestüberdeckung zu unterschreiten. Alle dickeren Kabel machen von daher schon ein zusätzlich zu entlohnendes Einschlitzen oder ein genauso zusätzlich zu entlohnendes Aufbringen einer höheren Putzstärke erforderlich.

Bei der Frage, welche von beiden Methoden anzuwenden ist, spielen wieder verschiedene Faktoren hinein: Zum einen ist es ein reines Rechenexempel, das für jede betroffene Wand für sich alleine durchgespielt werden kann: ist es bei der vorhandenen Kabellänge und -menge günstiger, die Leitungen einzuschlitzen oder ist es bei der betroffenen Wand günstiger, auf die gesamte Wandfläche eine stärkere Putzschicht aufbringen zu lassen.

Zum anderen: wird ein relativ strammer Putz wie ein Kalkzementputz aufgetragen, so sprechen wegen der erhöhten Rißgefährdung mehr Gründe für ein Einschlitzen, denn die oben erwähnte Ausgleichsschicht mag theoretisch zwar Abhilfe schaffen, praktisch sieht es aber so aus, daß betroffenen Wände vorgeputzt werden müssten und dieser aufgebrachte Putz vor dem Auftragen des eigentlichen Wandputzes ausgetrocknet sein muss, ansonsten kann es zu Haftungsstörungen und Abplatzungen kommen.

Der nächste Punkt, der bei der Entscheidung: Einschlitzen oder Mehrputz eine Rolle spielt, ist das Vorhandensein von putzstärkebegrenzenden Bauteilen, hier in erster Linie Rolladenkästen. Diese haben eine Abschlußschiene aus Aluminium, die den Putzabschluß bildet. Nun haben diese Abschlüsse in den meisten Fällen gerade mal eine Stärke von einem Zentimeter - wenn der Rolladenkasten also mauerbündig eingebaut ist, wird es schon mit den dreiadrigen Standardleitungen knapp. Nun gibt es zwar die Möglichkeit verzinkte Putzabschlußschienen auf die Aluminiumschienen der Rolladenkästen zu setzen, doch eine wirklich zufriedenstellende Lösung bietet auch diese Maßnahme nicht, denn zum einen entsteht nun ein häßlicher Schlitz zwischen den beiden Schienen und zum anderen taucht nun das Problem auf, daß die Schienen der Rolladenkästen keinesfalls so gerade sind, wie man sich das eigentlich vorstellt. Gerade bei breiten Rolladenkästen, zum Beispiel über Balkontüren, passiert es immer wieder, daß die Schienen mehr als einen halben Zentimeter durchgebogen sind - während die darüber zu setzenden Putzabschlußschienen völlig gerade sind und sich leider (oder zum Glück?) nicht einfach durchbiegen lassen.

Die Probleme liegen also in den Details und es empfiehlt sich, sich beim Bau ein paar Gedanken zu machen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

aktualisiert am 8.10.2000

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