Leben und Zusammenleben
im ehemaligen "Freien Gericht vor dem Berge Welmisheim"

1550 kommt es zur Neubesetzung auf der Burg Alzenau. Da sich Mainz und Hanau auf keinen gemeinsamen Amtmann einigen können, nimmt Johann von Wolfskehl als Mainzischer Amtmann Wohnsitz auf der Burg Alzenau.
Die Interessen des Grafen von Hanau versuchte Engelbrecht Haller von Bergen von Hanau aus wahrzunehmen.
Die Aufteilung der Verwaltung verursacht dem neuen Amtmann auf Schloß Alzenau allerdings eine Halbierung des Gehaltes auf 60 Gulden, wie der Bestallungsbrief von Erzbischof Sebastian von Heusenstamm zeigt. Die übrigen Einkünfte und Bedingungen sind dieselben wie bei seinem Vorgänger. Neu sind jedoch Verhaltensregeln für den Fall einer Gefangennahme oder Tod des Erzbischofs.
1552 am 8. Januar begannen drei Tage anhaltende Regenfälle, die alle Flüsse über die Ufer treten liessen. In Hanau wurde eine Brücke über die Kinzig weggerissen.
1552 kommt es wieder zu kriegerischen Auseinandersetzungen.
Vor dem Hintergrund des Sieges von Kurfürst Moritz von Sachsen, der sich mit Kg. Heinrich II. von Frankreich verbündete und Kaiser Karl V. bei Reutte vernichtend schlug, kam es auch bei uns wieder zu Verwüstungen.
Kaiser Karl V. lässt sich bei abschließenden Verhandlungen in Passau von seinem Bruder Ferdinand vertreten. Es kommt zum sog. Passauer Vertrag, in dem sich die Beteiligten damit einverstanden erklären, dass alle Religionsfragen bis zum nächsten Reichstag vertagt werden.
In diesem Jahr kommt es an der Burg der
Hutten in Altengronau zu einer größeren Umbaumaßnahme. Die zwei flankierenden Bauten mit den Treppengiebeln, werden in einen Neubau integriert. Gleichzeitig werden die restlichen Teile der Mauer auf die halbe Höhe von etwa sechs Meter abgetragen. Damit ergibt sich zum einen Baumaterial, zum anderen aber eine angenehm, lichtdurchflutete Gartenanlage im Schutz der noch immer relativ hohen Ummauerung. 
1552 am 6. Juli ließ Graf von Oldenburg das Schloss Aschaffenburg (Vorgängerbau) ausplündern und niederbrennen. Außerdem alle "herrschaftlichen Gebäulichkeiten" in Stadt und Land.
1552 wird die Vormundschaft für PhilippIII. von Hanau-Münzenberg für beendet erklärt.
1553 einigen sich Mainz und Hanau darauf, das Schloss Alzenau wieder mit einem gemeinsamen Amtmann zu besetzen.
Als der neue Amtmann Johann von Elkershausen mit seiner Familie einziehen will, muss er sich erst eine Wohnung auf eigene Kosten herrichten lassen. Das ganze noch vorhandene Mobiliar bestand aus einem zerbrochenen Kreuztisch, zwei alten Bänken und zwei Doppelhacken (?).
1554 sendet der österreichische Gesandte am Hof des Sultans die ersten Tulpensamen von Konstantinopel nach Westeuropa. Begeisterte Blumenfreunde begannen schon bald mit Neuzüchtungen und lösten damit die Gestaltung schöner Gärten zur Repräsetation aus.

1555 wird Daniel Brendel von Homburg Erzbischof in Mainz.
Er beginnt mit dem Wiederaufbau der verwüsteten Schlösser Aschaffenburg, Weiberhof, Rothenbuch und Alzenau. Aufgrund der immensen Arbeiten konnte nicht alles gleichzeitig getan werden. Ob schon während der Amtszeit von Johann von Elkershausen bauliche Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden, ist fraglich.
Die Schaffung des "kleinen Höfchens", d.h. die Sicherung des Bereiches zwischen dem Nebengebäude und dem Wohnturm durch eine Mauer mit einem festen Tor geschiet  in der Zeit des neuen EB. wie das Wappen im Innenbereich, über dem Torbogen zeigt..
1555 beklagen sich die Somborner über ihren Pfarrer beim Stift in Aschaffenburg. Er wird ermahnt, sein Amt künftig besser zu versehen.
1555 kommt der Hörsteiner Pfarrer Johann Erlenbach in Streit mit dem Stift in Aschaffenburg, da er einen Stiftsherrn beleidigt hätte. Der Beleidigung war eine Klage von ihm gegen den Stiftsnotar vorausgegangen, mit dem Vorwurf, dass er von dem Stiftsnotar und dessen Sohn geschlagen worden sei. Er sagte: „sie hetten solch gift zu Rom gelernt und solche gropianische gifft von Rom pracht ..., dass sie so mit den armen dorffpfaffen umgehen“.
Da er vermutlich protestantische Lehrmeinungen vertritt, kommt es zur Abberufung, trotz eines Protestschreibens der Hörsteiner Bevölkerung, die ihn halten will.
Nachfolgend beginnt eine fast ein Jahrhundert währende Epoche von Querelen im Verhältnis der Bevölkerung von Hörstein zum Stift und den jeweiligen Pfarrern.
1555 (- 1563) war der Konkubianer Johann Bender als Pfarrer in Alzenau.
Er wurde wegen Verfehlungen (?) zeitweise in Seligenstadt inhaftiert.
1555 war ein "kaltes regenreiches Jahr".
1556 verbrieft Kaiser Karl V. dem Grafen Phillipp II. von Hanau die Anwartschaft auf das Rienecksche Wappen und die Reichskehen.
1556 bestätigt Kaiser Karl V. die Matrikel der mittelrheinischen Reichsritterschaft.
Damit hatte der Ritteradel, auch in unserem Raum, seinen Aufgabenkreis in den unterschiedlichsten Formen der Reichsverwaltung erlangt.
1556 Abdankung von Kaiser Karl V. zugunsten seines Bruders Ferdinand I. und seines Sohnes Philipp II. Letzterer erhält Spanien mit seinen Kolonien.
1556 Das Jahr hatte einen sehr heissen und von Dürre geprägten Sommer.
Zu dieser Zeit entschliessen sich einige Bewohner aus dem kleinen Dorf Brücken, nach Schlesien auszuwandern. Nach der Niederlage der Türken vor Wien, waren viele Bewohner von Schlesien in die wärmeren Gebiete abgewandert, wo Türken-freundliche Bewohner den abziehenden Türken folgen mußten. Dadurch wurden Siedlungsstätten frei und boten armen Leuten die Möglichkeit sich Existenzen aufzubauen. Wenn  dann Gemeinschaften aus einem Dorf, mit  einem Ablösegeld von ihren Herrschaften das Recht zum Auswandern erteilt wurde, bekamen sie an ihrem neuen Wohnort, zu ihrem Namen den Herkunftsort als Zunamen. So werden im Dorf Zindel, im Kreis Brieg, Neubürger mit dem Familiennamen Brückner registriert. (Quelle:Jutta Brückner-Heid, Berlin)  
1557 Eine kuriose Brautnacht erleben in Frankreich Francois de Montmorency und Diane de France am 3. März. Ein Kugelblitz fährt in ihr Brautgemach, durchläuft die vier Ecken und explodiert schließlich ohne Schaden anzurichten.
Weniger harmlos verläuft das weitere Jahr. Ende März kommt es zu Überschwemmungen der Elbe. Am
6. April schwillt die Weichsel an und führt zu einem Dammbruch. Und in der zweiten Jahreshälfte werden Frankreich und Italien von Unwettern heimgesucht.
1557 wird auf dem Reichstag in Regensburg nochmals die Einführung einer Steuer, zur Finanzierung des Krieges gegen die Türken beschlossen (Türkensteuer).
1557 wird Eberhard von Buchenau, der Mitbesitzer des Kälberauer Gutes, Fuldaer Amtmann zu Burghaun.
1559 am 3. September erlischt mit dem Tod des Philipp von Rieneck dieses auch im oberen Kahlgrund bestimmende Geschlecht im Mannesstamm. Graf Philipp II. von Hanau fügt nun die Rieneckschen Balken in das Hanauischen Wappen.
Mit einer Urkunde gleichen Datums erhebt das Erzbistum Mainz nun seinen Anspruch am castrum ronneberch, der drei Jahrhunderte zuvor geschleiften Burg Rannenberg, die damals im Besitz der Rienecker war.
1560 beginnt in Wasserlos im Hinblick auf den Nachlass der Schelris eine neue Zeit.
Philipp von Bicken, Amtmann in Steinheim, erwirbt Teile des zersplitterten Besitzes und legt damit den Grundstein für einen Familiensitz, der noch durch Einheirat unter dem Namen von Schleifras bis 1757 bestehen sollte.
1560 wird die Pfarrei in Hörstein von Johann Conradt betreut. Der Name soll bereits 1555 in einem Schreiben an das Stift erwähnt sein.
Hier ist anzufügen, dass zu dieser Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit die Dominikaner bereits in Hörstein ansässig waren (Mönchshof).
1560 (?) Philipp V. von Hanau-Lichtenberg oo Katharina von Weil-Runkel
1560 beginnt für Alzenau eine unruhige Zeit, die ihren Anfang in einem Verwandtenstreit hatte und über sieben Jahre andauern sollte.
Der Hintergrund war, dass Hans Volk, ehemaliger Stadtschreiber von Gerolzhofen und zeitweilig im Militärdienst, in Alzenau ansässig werden wollte. Zu diesem Zweck hatte er dem Müller Peter Kalmann, der mit Volks Schwester verehelicht war, 91 Gulden gegeben, für die derselbe ein Grundstück oder ein kleines Anwesen erwerben sollte. Die 91 fl hatte Volk beim Verkauf seines Erbteils in Gerolzhofen erlöst. Da Peter Kalmann das Geld aber nicht in der gewünschten Art verwendete, kam es nachfolgend zu handfestem Streit.
Hans Volk flüchtet aus Alzenau, wo er über mehrere Wochen gelebt hatte, und fordert in schriftlicher Form das Geld von seinem Schwager zurück.
Da Peter Kalmann das Geld nicht zurückzahlte und außerdem bei der Bevölkerung wohl in gutem Ansehen stand, versuchte es Hans Volk im Frühjahr 1561 mit mehreren Fehdebriefen, mit gleichem Inhalt, die er an verschiedenen Stellen zur Kenntnis brachte. So auch in den Nachbargemeinden Kälberau und in Hörstein, wo er den Brief unter der Türe der Wilgefortiskapelle einschob. Der Inhalt seiner Briefe bestand aus Drohungen gegen jeden Alzenauer, den er antreffen würde, dass er demselben ein paar Kugeln schenken würde, das Vieh würgen und das ganze Dorf verbrennen täte.
Diese Drohungen mussten natürlich vom Amtmann Johann von Elkershausen ernst genommen werden. Da Hans Volk als ehemaliger Stadtschreiber im Umgang mit Ämtern nicht unerfahren war, schrieb er auch an übergeordnete Stellen.
Trotz des Ersuchens der kurfürstlichen Räte von Mainz an den Bischof von Würzburg, seinen Untertanen Hans Volk gefangen zu setzen, kommt es im Juni 1561 zu einem Vergleich zwischen Volk und Kalmann. Das Ergebnis ist die Verpflichtung Kalmanns die 91 fl bis Martini 1561 an Hans Volk in Geroldshofen zu zahlen.
1561 versuchte Erzbischof Daniel Brendel von Homburg die Kirche wieder mal zu reformieren.
1561 am 13. Februar verstirbt Philipp III. von Hanau mit 35 Jahren. Er war mit der Pfalzgräfin Helene von Pfalz-Simmern vermählt. Da sein Sohn Graf Philipp Ludwig von Hanau noch unmündig ist, bestellt das Reichskammergericht die Grafen Johann VI. von Nassau-Dillenburg-Siegen und Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg zu seinen Vormündern.
1561 (-1565) wird die Pfarrei Hörstein von Johann Fulmundt, einem entlaufenen Mönch, mehr schlecht als recht betreut. Ihm wird bei einer Vorladung im Stift vorgehalten, dass er sich gerühmt hatte, Ehefrauen verführt zu haben, auch solle er mit einer Frau verheiratet sein. Nachdem er Besserung gelobte, beließ man es bei der Verwarnung.
1562 zeigt ein Schreiben vom 2. Februar, das Hans Volk an den Erzbischof Daniel Brendel von Homburg richtet, dass Kalmann seiner Zusage wohl nur teilweise nachgekommen sei. Da der Erzbischof von Mainz ganz andere Sorgen hatte und Hans Volk wohl keine Antwort bekam, zeigte er sich Ende März bei Alzenau und versetzte den Kuhhirten in Schrecken, indem er drei Warnschüsse in die Luft abgab. Nachfolgend trug er ihm auf, den Alzenauern zu sagen, dass er das ganze Dorf anzünden wolle, wenn sie Kalmann nicht bald dazu brächten, seine Schulden zu bezahlen. Nachdem kurze Zeit später in einer Scheune zwei angebrannte "Wichen" gefunden wurden, ersuchte die Gemeinde beim Erzbischof um dringende Hilfe. Doch kehrte eine Ruhepause ein, nachdem Hans Volk für einige Zeit in französische Dienste getreten war.
1563 (- 1576) Peter Kalmann wird in Alzenau zum Centgrafen gewählt.
1563 wird von der Doppelherrschaft ein Weinzoll eingeführt. Von jedem Fuder (800 Liter) muss 1 Gulden gezahlt werden. 2/3 gehen an Mainz, 1/3 an Hanau.
Zollstellen werden Hörstein, Wasserlos, Alzenau, Michelbach und Mömbris.
1563 ist Hans Volk im Herbst wieder in der Gegend und schreibt einen mehrseitigen Fehdebrief an die Gemeinde Alzenau mit dem Hinweis, dass der Brief in Anwesenheit des Amtmanns verlesen werden soll. Er droht, falls er nicht bald zu seinem Geld komme, werde er mit Helfern nach Alzenau kommen und mit dem Amtmann die Martinsgans essen.
1563 am 6. November legte er in der Mühle von Kalmann einen Brand, der dieselbe zerstörte. Trotz fieberhafter Nachforschungen konnte man ihn nicht fassen.
1564, am 1. Januar wird für das „Freie Gericht vor dem Berg zu Welmitzheim“ eine neue Untergerichtsordnung erlassen. „Erzbischof und Kurfürst Daniel, Philipp, Graf zu Hanau und Herr zu Lichtenberg der ältere und Johann , Graf von Nassau, als weiland des Grafen Philipp zu Münzenberg seligen nachgelassener Kinder verordnete Vormünder thun Euch, den ehrsamen lieben getreuen Zentgrafen, Gerichten und Gemeinden gemeinlich des ganzen Gerichts Welmitzheim vor dem Berg und sonst allen Andern, so sich je zu Zeiten solcher unserer Gerichte gebrauchen, sie seien geistlich oder weltlich, hiermit zu wissen. . . .“  Nach dieser noch weiter gehenden Einleitung folgt die neue Untergerichtsordnung. Sie umfasst 13 § und ist speziell der Sorge von „Einkindschaften“ gewidmet, die sich beim Tod eines Elternteiles ergeben können wenn der verbliebene Elternteil sich wieder vermählt. 
1564 Kaiser Ferdinand I. verstorben.
Maximilian II. (- 1576) wird sein Nachfolger
1564 beruft E.B. Daniel Brendel von Homburg Jesuiten nach Mainz. Mit Unterstützung derselben konnte er sich gegen die Priesterehe und den (lutherischen)Laienkelch durchsetzen. Doch gegen das Konkubinat kam er nicht an.
1564/65 Die Jahreswende ist durch einen sehr strengen und schneereichen Winter gekennzeichnet. Der Sommer ist von Mai bis August von starken Regenfällen und Unwetter geprägt. Sowohl in der Flur wie auch an Gebäuden kommt es zu großen Schäden. 
1565 (-1568) kommt Pfarrer Franz Hanselius nach Hörstein. Über ihn klagt die Gemeinde bald, da er zu schnell und in einem unverständlichen Dialekt rede.
1565 kommt es auch in Somborn wieder zu Klagen über den unbefriedigenden Gottesdienst.
Es war inzwischen schon normal, dass die Kirchenbesucher die Kirche einfach verließen, wenn der Pfarre zu leise, zu schnell oder in einem schwer verständlichen Dialekt sprach.
1565 im Mai richtet Hans Volk ein Schreiben an den Amtmann  Friedrich von Bicken in Steinheim. Und schon zwei Wochen später wieder eine Drohung an die Alzenauer Gemeinde, in der er fordert, dass man seinen Schwager aus der Gemeinde ausstoße.
1566 wird die Ernte durch zuviel Regen beeinträchtigt.
1566 ist Georg von Buchenau in Kälberau verstorben. Anspruch auf das Erbe erheben sein Sohn Bernhard Wilhelm, der mit Johanna von Stondorf vermählt ist und die Söhne von Eberhard von Buchenau. Dessen erstgeborener Sohn Georg Christoph war in erster Ehe mit Anna Sidonia von Bischhausen und in zweiter Ehe mit Margarethe Elisabeth von Dörnberg vermählt. Von ihm sind drei Kinder bezeugt. Georg Christoph, Georg und Anna Margarethe von Buchenau. Der zweitgeborene Georg Melchior war mit Agnes von Schwalbach vermählt. Hier sind zwei Kinder bezeugt: Anna Sidonie und Eberhard von Buchenau.
1567 ist sehr trocken. In Venedig wird das (Waffen-)Arsenal durch einen Blitzschlag in die Luft gesprengt.
1567 Nach einer Zeit relativer Ruhe, während der man offenbar über Dritte mit Hans Volk zu einem Vergleich kommen wollte, werden wieder Drohbriefe in Hörstein und Alzenau gefunden. Zwischenzeitlich hatte man Peter Kalmann dazu gebracht, dass er eidesstattlich versicherte, die Restschuld und zusätzliche Kosten seinem Schwager zu erstatten.
Da Hans Volk die Summe früher will und sein Schwager auch eine Amnestie beim Mainzer Erzbischof für ihn erwirken soll, scheitert auch diese Einigung.
1568 kommt es schließlich zu einer Auseinandersetzung in Reupelsdorf, im Wirtshaus des Schultheißen von Münsterschwarzach. Da Volk dabei auch von seiner Schusswaffe Gebrauch macht, wird er überwältigt und wegen Landfriedensbruch verhaftet.
In einem nachfolgenden Prozess werden ihm seine Verstöße gegen den Landfrieden schwer angelastet und er zum Tod durch das Schwert verurteilt.
Die Hinrichtungsform lässt erkennen, dass man ihn als "Reisigen Knecht" behandelt, der trotz aller Untaten aus der Sicht der Betroffenen seinen Handlungen durch die vorab übermittelten Fehdebriefe den (mittelalterlich) ehrbaren Charakter gab. (Quellen: UK 1956 K. Amberg und 1999 W. Scharwies)
1568 Johann Konrad Pfarrer in Alzenau.
1568 wurde Johann Neth Pfarrer in Somborn. Er führt, vermutlich auf Druck vom Aschaffenburger Stift, die Wallfahrten nach Aschaffenburg wieder ein.
1568 (-1573)  übernahm auch in Hörstein ein neuer Pfarrer die seelsorgerische Aufgabe der "Widerborstigen". Er hieß Johann Wykandt. Es wird von ihm berichtet, daß er die Ungehorsamen strafte, die sich weigerten an einer Prozession nach Aschaffenburg teilzunehmen. Über die Art der Bestrafung ist nichts berichtet. Doch zeigte sein Nachlaß, daß er außer einigen gelehrten Büchern auch eine Armbrust besaß.
1568 ließ Landgraf Wilhelm IV. von Hessen, in dem von ihm begründeten Botanischen Garten in Kassel, versuchsweise Kartoffel anbauen.
1568/69 begann mit einem kalten Winter, der bis weit ins Frühjahr anhielt. Der nachfolgende kalte und nasse Sommer ließ das Getreide verfaulen.
1570
beginnt wieder mit einem harten Winter. Es kommt es fast das ganze Jahr über zu Überschwemmungen, Gewitter und Stürmen.
Am
3. März wird während eines Gewittersturmes das Münster in Stassburg von drei Blitzeinschlägen getroffen. Bei einer Sturmflut an der Ostsee wird Lebemünde völlig verwüstet. Am 1. und 2. November werden viele Städte und Dörfer an der Nordsee überflutet. Die Anzahl der Opfer schwanken zwischen 100.000 und 400.000. Und am 2. und 3. Dezember kommt es noch zu Überschwemmungen durch die Flüsse Rhein und Rhone. Wobei die Stadt Lyon verwüstet wird.
1571 begann mit einem noch härteren Winter als die vorangegangenen. Viele Menschen erfroren und außerhalb der Dörfer wurden einige von hungrigen Wölfen angefallen und gefressen.
1571
(-1573) wird Simon Biberkorn Pfarrer in Somborn.
1572 verliefen das Frühjahr und der Sommer so schlecht, daß manche Felder überhaupt nicht bestellt werden konnten.
1572 ersuchte Johann von Elkershausen um seine Entlassung als Amtmann der gemeinsamen Herrschaft auf Burg Alzenau. Johann von Elkershausen hatte in den letzten Jahren den Centgrafen wieder mehr Eigenständigkeit (Eigenmächtigkeit) gelassen.
Nachfolger wird der 31jährige Johann Eberhard von Kronberg.
1572/73
Vom 2. November bis zum 6. Januar starker Frost. Alle Flüsse (und sogar der Bodensee) sind zugefroren. Durch die schlechten Vorjahre kam die Bevölkerung in große Not. Krankheiten und Hunger ließen die Sterblichkeitsrate um das Vierfache ansteigen. Manche Familien starben ganz aus.
1573 am 21. Februar wurde der neue Amtmann Johann Eberhard von Kronberg offiziell eingestellt und am 7. März den auf dem Alzenauer Kirchberg versammelten Märkern (einschließlich Mömbris) vorgestellt.
Die Einführung fand durch den Aschaffenburger Vicedom Melchior von Graenrodt und den Hanauischen Oberamtmann Hans Georg von Erthal statt. Die Bewohner des Freigerichtes (und der Cent Mömbris) mussten den nötigen Gehorsam zu leisten versprechen.
1573 beginnt der neue Amtmann Eberhard von Kronberg, mit Zustimmung des Erzbischofs, mit der Instandsetzung der Burg Alzenau. Er lässt in den nachfolgenden drei Jahren umfangreiche Verbesserungen schaffen. Wesentliche Baumaßnahme war wohl die Gestaltung des oberen Burghofes in Form der Verbindung des Wohnturmes mit einer zur Angriffseite hochgeführten Schildmauer. Die mit einem Wehrgang nach Süden bekrönte Mauer bot den einzigen Zugang durch das relativ große Tor. Flankiert wird das Tor durch einen Treppenturm, über den sowohl der Wehrgang über dem Tor wie auch das Wächterhaus auf der Schildmauer und die Räume im obersten Bereich an der nördlichen Mauer erreicht wurden.
Die nördliche Mauer war hofseitig über mehrere Geschosse mit Stall und Wohnbauten verbunden. Von der intensiven Einbindung zeugen noch die Kragsteine eines Aborterkers im obersten Geschoss und weitere Fensteröffnungen seitlich und darunter.
Die große Rundbogenöffnung war Teil eines Raumes in einem Gebäude, das nördlich bis an die Ringmauer reichte. Dieser Gebäudeteil hatte noch ein Untergeschoss vergleichbar dem Erdgeschoss (jetzt Sanitärraum) im Wohnturm (Pallas), das damals ebenerdig zugänglich war.
Vor der Neugestaltung unter Eberhard von Kronberg war der Zugang in den jetzigen Bereich des oberen Hofes etwa 1,20 m tiefer und dadurch weiter südlich. Im Bereich des jetzigen Toreingangs standen damals noch Reste von Wohnbebauung. Die Sandsteingewänd der vermauerten Fenster sind von außen noch sichtbar.
Die immense Baumaßnahme erforderte Frondienste. Wegen dieser Frondienste kam es bei der Bevölkerung des Freigerichtes zu Unmut, da man der Meinung war, von allem Dienst befreit zu sein.
1573 übernimmt Laurentius Groller die Pfarrei in Hörstein.
1573 Georg Seidler Pfarrer in Alzenau.
1574 sieht sich Eberhard von Kronberg genötigt, einige Bauern, die sich weigern mit ihren Pferdegespannen Frondienste zu leisten, gefangen zu nehmen und über Nacht in den Stock setzen zu lassen.
Da Hörstein durch die Verbindung mit Bruchhausen der größte Ort im Freigericht war, hatte man eine Abschrift der "Landesherrlichen Begnadigung" von 1529 im dortigen Kirchturm in einer Eisentruhe abgelegt. Diese Truhe war mit drei Schlössern gesichert und jeder der drei Centgrafen aus der Markgenossenschaft hatte einen Schlüssel in Verwahrung.
So befand sich ein Schlüssel in Alzenau, einer in Somborn und einer in Mömbris.
Aus der Cent Mömbris war jedoch niemand zu Frondiensten gezwungen worden, da es zwar mitverwaltet wurde, aber nicht zum Freigericht gehörte. Deshalb sah sich dort auch niemand zur Klage veranlasst. Die Cent Wilmundsheim war 1358 jedoch geteilt worden, wie oben bereits erwähnt. Nachfolgend wurde Hörstein auch Gerichtsort und wählte seitdem einen Centgrafen. So kam es, dass in den ehemals drei Centen nun vier Centgrafen existierten.
1575
kann Philipp Ludwig I. von Hanau-Münzenberg die Regierung der Grafschaft Hanau übernehmen. Er vermählt sich mit Gräfin Magdalena von Waldeck. Aus dieser Ehe gehen zwei Söhne hervor. Philipp Ludwig II. und Albrecht von Hanau-Münzenberg.
1575 ist Hans Caspar von Buches zu Wasserlos als letzter der Wasserloser Linie verstorben.
1575 übernimmt Johann Nußler die Pfarrei in Hörstein.
Das Jahr war sehr trocken und die Ernten waren schlecht.
1576 gab es im Frühjahr nochmal starke Fröste, wodurch die Weinreben geschädigt wurden und keine Weinernte möglich war.
1576 vereinbarten in den ersten Wochen, die drei Centgrafen des Freigerichtes in der Verärgerung über den Amtmann Eberhard von Kronberg ein Treffen in Hörstein, um die Landesherrliche Begnadigung einzusehen und sich der alten Freiheit vom Dienst zu vergewissern. Als man jedoch die Truhe öffnen wollte stellte man fest, dass die drei anwesenden Centgrafen nur zwei Schlüssel hatten. Trotzdem konnte man eine vom Somborner Centgrafen mitgebrachte Abschrift einsehen und glaubte sich im Recht "von allem Dienst befreit" zu sein. Wie oben schon angesprochen, war damit jedoch der Kriegsdienst gemeint und nicht die Befreiung von "anderen soweit sie von altersher überkommen"
Doch sollte dieser Irrtum später nochmals zu Ärger führen.
Der Amtmann bekam von dieser Zusammenkunft Kenntnis.
1576 am 22. Februar informierte er den EB Brendel von Homburg und machte den Vorschlag "die drei Centgrafen, samt den Räthleinsführern zu Hörstein" durch andere zu ersetzen.
Dieser Eingriff erschien dem Erzbischof wohl unangebracht, doch erlaubte er, mit dem Einverständnis von Hanau, die Truhe in Hörstein zu öffnen, um nochmals eine Abschrift anfertigen zu lassen. Außerdem wurde er ermächtigt, alle Teilnehmer der heimlichen Zusammenkunft zu verhören.
Nun sahen sich Gemeindeoberen des Freigerichts zu einer Klageschrift an den Erzbischof genötigt. Ihre Beschwerde war der vermeintliche widerrechtliche Zwang zu Frondiensten, das Fällen von Bauholz in den Wäldern für die Instandsetzung der Burg und die Nötigung zu Botendiensten ohne Entgelt.
Nach einer Stellungnahme des Amtmanns bezüglich der Beschwerde wurde in Abstimmung mit der Hanauer Kanzlei, eine Tagfahrt für den 25. Juni 1576 nach Hörstein festgelegt.
Der Termin wurde nochmals um einen Tag verschoben.
1576 wurden, für den 26. Juni die Centgrafen und Schöffen über den vorgesehenen Termin der Tagung informiert und beauftragt, alle zu laden, die betroffen seien.
Als die Vertreter von Mainz, der Vicedom Melchior von Graenrodt, der Amtmann von Lahnstein Eberhard Brendel von Homburg und der Rat Dr. Born morgens am Hörsteiner Rathaus eintrafen, fanden sie dort nur von Hanau Paul von Melsberg und den gräflichen Hofsekretär. Außerdem erschien der Amtmann Eberhard von Kronberg.
Von den geladenen Freigerichtern kamen erst um die Mittagszeit etwa 30 Personen.
Wie sich später herausstellte, versuchte der Hörsteiner Centgraf Paul Eckstein mit Unterstützung von Sympathisanten gegenüber der Obrigkeit Macht zu demonstrieren.
Doch bei dem Amtmann Eberhard von Kronberg hatten sie ihren Meister gefunden.
Das Ergebnis war, dass die "Landesherrliche Begnadigung" unverändert bestand.
Auch verstießen weder Spannfronen noch Dienste zur Instandhaltung der Burg gegen die Befreiung. Auch Holz- und Heufron für den Amtmann war zu leisten.
Wer kein Pferd hatte, müsse zur Handfron bereit sein.
Außerdem wurde festgelegt, dass man eine neue Wald-, eine Untergerichts- und eine Polizeiordnung erstellen und verkünden werde.
Nun wieder ein Blick auf die Umweltbedingungen.
Eine Weiterentwicklung im Hausbau erfolgte im 16. Jahrhundert.
Aufgrund der Auflösung der Markgenossenschaft, kam es durch Teilung der Hufen zu kleineren Betrieben. Dies führt auch zum Bau kleinerer Gehöfte. So kommt es zur Entwicklung des quer geteilten Einhauses (Wohnbereich, Stall und Scheune in einem Gebäude) in Fachwerkbauweise, jedoch in "gestelzter" Art. Das heist, das Fachwerk wird auf ein Steinfundament aufgesetzt.
Das Erdgeschoss unter dem Wohnbereich wird meist etwas eingetieft und als Vorratskeller für Rüben und später auch Kartoffeln genutzt. (Für die  Fundamente verwendete man häufig Bruchsteine von verlassenen Burgbauten in der Nähe.)
Der Wohnteil über dem Keller kommt nun verstärkt zweigeschossig zur Ausführung.
Im Fachwerk werden die Zimmermannstechniken aus den Städten sichtbar.
Die Balken werden eingezapft und verdeckte Längsbindungen von Unterzügen mit Schwalbenschwanz in die Querriegel kommen zur Anwendung.
In der Bedachung kommen vermehrt Tonziegel in Form des Biebeschwanzes zur Verwendung. Diese Tonziegel werden vor Ort hergestellt. Sie haben eine längere Lebensdauer als Holzschindel oder Strohdächer und verringern die Brandgefahr.
In den Gemeinden unserer Heimat entwickeln sich in den nachfolgenden Jahren überall kleine Ziegeleien.
Ein Musterbeispiel für ein "quer geteiltes Einhaus" in gestelzter Art war noch 1990 in dem Anwesen Spessartstraße 27 im Stadtteil Michelbach sichtbar.
Hier war die ursprüngliche Form des 12 Meter langen und 7 Meter breiten Hauses:
am westlichen Teil, über einem Kellerraum mit Natursteinmauern (innen 6 x 5 Meter) ein zweigeschossiger Wohnbau, mit einer Tiefe von 7 Meter bei einer Länge von 4,8 Meter.
Im nördlichen Teil war der Küchenraum, in der Erbauungszeit im 18. Jh. noch mit offenem Rauchfang durch eine im Obergeschoss abgeteilte Kammer. Der südliche Teil war in beiden Geschossen mit fast quadratischen Räumen von 4,5 x 4,5 Meter genutzt. Im Obergeschoss befand sich nördlich über der Küche noch eine Kammer. Und im Dachgeschoss die Kornkammer.
Der Wohnteil und die jeweiligen Geschosse waren von  der Tenne aus zugänglich. Bemerkenswert war hierbei, dass der Zugang zur Kornkammer im Dachgeschoss nur 1,4 Meter hoch war, da der Wohnbau höher als der Scheunenteil war. Die bereits angesprochene Tenne war der zentrale Raum des Hauses, an den sich nach Osten Stallungen anschlossen und nördlich noch ein kleiner Barn. Südlich vor dem Stall befanden sich der Misthaufen und die Jauchegrube, über die der "Abtritt" (Toilette) gebaut war.
Das alte quergeteilte Einhaus wurde ab den dreißiger Jahren des 20. Jh., den veränderten Wohnansprüchen angepasst und nach dem Neubau einer großen Scheune und einem weiteren Nebengebäude, stark verändert. Trotzdem konnte die ursprüngliche Gebäudeart während der Instandsetzungsmaßnahmen nach 1990 noch gut dokumentiert werden.
Ein denkmalgeschütztes und renoviertes Gebäude dieser Art steht noch in Hörstein Hauptstraße 75, nahe dem Ortsausgang in Richtung Hohl.
Allerdings wurde auch dieses Haus nutzungsbedingt verändert (noch vor Aufnahme in die Denkmalschutzliste) und lässt den ehemaligen Stall- und Scheunenbereich nur noch erahnen.
1576 Kaiser Maximilian II. tot. Rudolf II. (- 1612) wird sein Nachfolger.
1576 In Hörstein wird eine alte Frau von Kunz Körber, Hans Bley und Wolf Pantel mit Daumenschrauben gefoltert, da sie im Zustand von Trunkenheit am Fastnachtdienstag behauptete, vier Männer, die ihr nichts geschenkt hatten, zu verzaubern.
Diese Anmaßung der abscheulichsten Form von "Rechtspflege" ist nur verständlich vor der Tatsache, dass in Hörstein, vermutlich ausgehend von den Dominikanern, der Glaube an Hexen und Zauberei und deren Verfolgung schon weit verbreitet war und man sich bereits Folterwerkzeuge beschafft hatte.
Um ausufernden Eigenmächtigkeiten entgegenzuwirken, hat sich der Amtmann Eberhard von Kronberg um die Einsetzung eines Landbereiters bemüht.
1576 am 26. Juni wird Johann Kees als erster Landbereiter präsentiert und nimmt seinen Wohnsitz in Hörstein. Vordergründig muss er die Zolleinnahmen überwachen und darauf achten, dass die Zollstellen nicht umfahren wurden. Außerdem soll er auf die Einhaltung der Wald- und Gerichtsordnungen achten und alle Vergehen an die Kanzleien nach Mainz und Hanau melden. Er soll jederzeit mit einem "reisigen Pferd" der Herrschaft zur Verfügung sein. Als Entlohnung sollte er 48 Gulden erhalten, die ihm aus den Weinschenken des Freigerichts gezahlt werden sollten.
Das Gehalt ergab sich aus 20 Gulden Lohn, 6 Gulden für Wohnungsmiete, 12 Gulden für Wein, 8 Gulden für Heu und 2 Gulden für Hufbeschlag. Außerdem sollte er noch 28 Malter Hafer als Naturalabgabe erhalten.
Natürlich wird der Landbereiter in Hörstein angefeindet und behindert. Trotzdem beginnt er auftragsgemäß mit der schriftlichen Aufnahme von Rechtssachen und Verstößen.
Doch bereits nach einem halben Jahr muss er sich hilfesuchend an Eberhard von Kronberg wenden, da ihm die Schankwirte den ihm zustehenden Lohn verweigern.
1577 im Januar wird in einer Mainzisch-hanauischen Verhandlung in Aschaffenburg festgelegt, dass die Freigerichter dem Landbereiter den nötigen Lohn und Gehorsam zu leisten hätten. Sollten sich die namentlich aufgelisteten Wirte weiterhin weigern, so würde ihnen die Schankerlaubnis entzogen. Trotz dieser Verfügung konnte der Landbereiter von den Wirten nichts bekommen.
Eberhard von Kronberg erlangt noch im gleichen Jahr das Burggrafenamt in Friedberg.
Mit dem voraussehbaren Abzug des Amtmannes verliert der Landbereiter Johann Kees seine Stütze gegen die Freigerichter.
1577 werden wegen grober Missachtung der Rechte des Landbereiters, im Zusammenhang mit einem Mordprozess in Hörstein die Centgrafen Paul Eckstein von Hörstein und Peter Kalmann zu Alzenau zu je 50 Gulden Strafe verurteilt. Zahlbar binnen 14 Tage!
(Um das Strafmaß zu ermessen, muss man vergleichend sehen, dass Peter Kalmann als Müller in Alzenau die mehrjährige Bedrohung und Schäden durch seinen Schwager wegen der Schuld von 91 Gulden ausgelöst hatte)!
1577 mussten die Kommissäre des Aschaffenburger Stiftes  feststellen, dass viele der Pfarrkinder im Freigericht weder wussten, wie das Kreuzeszeichen gemacht wurde, noch ein Gebet zu sprechen in der Lage waren. Sie verpflichteten den Somborner Pfarrer (Johann Neth, 1568-1587) zum Katechismusunterricht und zur Einführung eines Trauungsregisters.
Der Gehorsam des Pfarrers ließ aber weiterhin zu wünschen.
1578 kommt es vom 14. bis zum 17. April nochmal zu einer geschlossenen Schneedecke. Der Herbst bringt nochmal Dauerregen und beeinträchtigt wieder das Einbringen der Halmfrüchte.
1578 kann Philipp von Bicken von Johann und Caspar von Breitenbach für 500 fl Äcker und Güter im Wasserloser Distrikt erwerben. (Ein Tagwerk Acker wurde damals mit 20 Gulden gehandelt)
1578 gründen Katholiken, mit Unterstützung von Philipp II. von Spanien, die heilige Liga.
1578 (-1584) Laurentius Groller Pfarrer in Alzenau, doch wird für 1581 Georg Meyer erwähnt, der noch im gleichen Jahr nach Mainflingen wechselte und dort bis 1591 war (verh. 6 Kinder).
1578 am 4. Februar kommt es in Hörstein zur Verkündung der neuen Untergerichtsordnung, der neuen Waldordnung und der Polizeiordnung.
Die "Undergerichtsordnung des Ertzbischoffen und Churfürsten zu Meintz und der Graffschafft Hanaw Mintzenbergk in dem freyen Gericht vor dem Bergk durch Ihre Churfürstliche Gnaden und Gnaden den Underthanen zu gutem newelich geordnet und auffgericht".
Eigentlich sollte diese Untergerichtsordnung schon 1564 veröffentlicht werden, doch zögerte man vermutlich, um in die Bevölkerung des Freigerichtes keine Unruhe zu bringen.
Allerdings hatte diese Untergerichtsordnung nun, aufgrund der Vorkommnisse, im Zusammenhang mit den Instandsetzungsarbeiten am Schloß Alzenau eine sehr scharfe Form angenommen.
Von der früheren Verkündung hatte man Abstand genommen, denn der Erzbischof hatte noch Folgen des Schmalkaldischen Krieges zu beheben und bedurfte der Frondienste.
Die neue Untergerichtsordnung umfasste 51 Seiten und wurde in Hörstein durch Beamte aus Mainz und Hanau öffentlich vorgestellt.
Markanteste Vorgaben betrafen Gerichtspersonen, Ladung, Klage und Urteil.
Außerdem wurde festgelegt, dass ein Schreiber den Ablauf protokolliert und ein Büttel für den geordneten Ablauf der Verhandlung sorgt.
Und dass bei jedem Untergericht (Alzenau und Hörstein) zwei abschließbare Gerichtsbücher geführt und aufbewahrt werden. (UK 1979 S.30)
Die Waldordnung ist nur eine überarbeitete Variante. Hierbei ist festzustellen, dass die kostenlose Abgabe von Bauholz geringer ist als in der Seligenstädter Waldordnung von 1293. In der Waldordnung für das Freigericht werden für den Bau eines Hauses nur vier Stämme und für eine Scheune nur zwei Stämme abgegeben.
Vermutlich wurden hier, aufgrund der Kritik für die Bauholzentnahme zur Instandsetzung der Burg, die Rechte der Freigerichter eingeschränkt.
(Diese Ordnung galt nicht für die Cent Mömbris).
Die volle Härte der neuen Herrschaft bekamen die Freigerichter jedoch in der Polizeiordnung zu spüren. Die hier verkündeten Strafmaße waren ruinös.
Die geringsten Strafen waren 10 Gulden, z.B. bei Wirtshausbesuch während des Gottesdienstes, nächtliches Lärmen auf der Straße oder Gotteslästerung.
10 Gulden waren ein Monatsgehalt des Amtmannes Eberhard von Kronberg (=35,6 g Gold) (Im übrigen Erzbistum durfte kein Centgraf Strafen verhängen, die über 3 Gulden hinausgingen. Höhere Strafen bedurften der Zustimmung des Vicedoms.)
Bei den abteilichen Vogteigerichten in Alzenau, Wasserlos und Hörstein war die Höchststrafe, die für "handfeste" Tätlichkeiten (mit bewaffneter Hand =Knüppel) verhängt werden durfte,
2 Gulden. Strafen für Verbrechen wurden höheren Ortes verhandelt und verhängt.
Auch der Zuzug von Fremden in das Freigericht wurde mit der Zahlung von 50 Gulden erschwert. Auch dies war ein Vielfaches der sonst üblichen Gebühr. (Um 1820 müssen 5 fl. entrichtet werden, Frauen 3 fl.)
In dem Amtmann Eberhard von Kronberg hatten die Aufmüpfigen wohl ihren Meister gefunden.
Doch damit gab es in Hörstein keine Ruhe. Wenn sie nun in die Kirche sollten, wollten sie auch etwas geboten bekommen. Und dem konnte damals ein Dorfpfarrer kaum genügen.
1578 hatte sich Pfarrer Nußler vom Stift einen Katechismus erbeten, um nach der Vesper das Glaubensbekenntnis, das Vaterunser u. a. vorlesen zu können.
Doch fand er bei den "pauren" keine Anerkennung. Im Gegensatz dazu stellten die Bauern beim Stift den Antrag, dass er an Sonn- und Feiertagen das Amt so halten solle, dass es um 10 Uhr fertig sei. Der Antrag wurde bewilligt und Pfarrer Nußler verließ Hörstein.
1578 im Laufe des Jahres verlegt Eberhard von Kronberg seinen Wohnsitz nach Friedberg.
Ins Freigericht kommt er nur noch zeitweise bis zur Amtsübernahme durch einen Nachfolger. Damit war für die Freigerichter, die damals von dem Hörsteiner Centgrafen Eckstein und den sieben Schöffen in ihrer Haltung bestimmt wurden, die Schärfe der neuen Verordnungen genommen.
Mit dem Wegzug des Amtmannes begannen für den Landbereiter Kees schwere Zeiten.
1579 war wieder ein Jahr mit sehr viel Regen. Im Herbst lag der Roggen über mehrere Tage auf dem Boden und drohte zu verfaulen.
1579 wird Johann Hecht Pfarrer in Hörstein. Er kam aus Seligenstadt. Das Stift musste ihn von dort wegnehmen, da er mit seiner Magd im Konkubinat lebte.
Er hatte versprochen "die Magd abzuschaffen", doch war es ihm damit wohl nicht so eilig. Anderenorts wäre er wohl geduldet worden, doch nicht in Hörstein.
1579 am 18. März beklagt sich Johann Kees in einem Schreiben an den Erzbischof Daniel Brendel von Homburg, er sei seit drei Jahren Landbereiter im Freigericht und habe von der Bevölkerung bisher weder Geld noch Hafer bekommen. Seitdem Eberhard von Kronberg weg sei, verweigern sie ihm alle Ansprüche mit dem Hinweis "Wer ihn angestellt habe, solle ihn auch bezahlen"! Inzwischen belief sich sein ausstehendes Geld auf 168 Gulden, hinzu kamen noch 98 Malter Hafer. Er legt dem Erzbischof nahe, ihn von dem Amt zu entbinden, da er schon 500 Gulden aus seinem Vermögen aufwenden musste, sich aber nicht weiter verschulden könne. Es kam offensichtlich zu einer Klärung, da er noch weitere 18 Jahre seinen Dienst versah.
1579 mussten die Freigerichter 4.000 fl Türkensteuer zahlen.
1579 ermahnt der Mainzische Kommissar Dietz alle Pfarrer im Rodgau zur Verwirklichung des Trienter Ehedekretes, Trauungsregister zu führen.
Nun wurde auch im Freigericht begonnen, Pfarrbücher zu führen.
1580 verließ Pfarrer Hecht Hörstein und ging als Pleban nach Kleinwallstadt.
1580 Nach nur vier Regierungsjahren stirbt am 4. Februar Graf Philipp Ludwig I. von Hanau. Die verwitwete Gräfin Magdalena von Waldeck bemühte sich um Vormünder für ihre Kinder. Am 7. Juli werden die Grafen Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg, Johann VI. von Nassau-Dillenburg-Siegen und Ludwig I. von Wittgenstein vom Reichskammergericht als Vormünder bestätigt. Die beiden Erstgenannten waren bereits Vormünder ihres verstorbenen Gatten.
1580 Philipp Wolfgang von Hanau-Lichtenberg
1581 geht die verwitwete Gräfin von Hanau eine zweite Ehe ein. Sie vermählt sich mit dem Grafen Johann VII. von Nassau-Dillenburg-Siegen. Dies ist der Sohn des einen Vormundes ihrer Kinder. Mit der Begründung, daß die Kinder bei der Mutter verbleiben sollen, kommen dieselben in die Erziehung ihres Stiefgroßvaters Johann VI. von Nassau-Dillenburg.
Er war ein Verfechter der reformierten Lehre.
1581 kommt Johann Sturm als Pfarrer nach Hörstein, wo er bis zu seinem Tod 1585 blieb. Johann Sturm war verheiratet und hatte zwei Kinder. Er hatte 1578 eine Strafe von 7 fl, 16 alb. an das geistliche Gericht zahlen müssen, weil er verheiratet war und zwei Kinder hatte.
Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, nun auch in Hörstein noch andere Schäflein zu betreuen.
So schwängerte er die Tochter von Johann Kihn.
Da dies offenkundig wurde, ließ die mainzischen Regierung als Alimentation, einen Weinberg aus dem Kirchenvermögen überschrieben. (Der Besitz galt allerdings nur auf Zeit)
Die von Eberhard von Kronberg bewirkte Polizeiordnung von 1578, wurde wohl nie angewendet, da er in der Zeit seit 1579 nur noch zeitweise in Alzenau residierte.
Auch die anderen Festlegungen wurden weitgehend ignoriert.
Die Neubesetzung des Amtshauses Alzenau verzögerte sich, da EB Daniel Brendel von Homburg, den von Hanau vorgeschlagenen Wolf von der Heese als Anhänger der Protestanten ablehnte.
Daniel Brendel von Homburg
entstammte einer Familie, die von dem Hanauer Grafenhaus lehensabhängig war. Vor diesem Hintergrund ließ er nun die Hanauer Herrschaft bei jeder Gelegenheit spüren, dass er als Erzbischof und Kurfürst von Mainz mächtiger war als die Hanauer Grafen.
1581 erwirbt der Obrist Johann Brendel von Homburg vom Wasserloser Schultheißen Henrich Gilmann 1/2 Morgen Acker für 10 fl.
1581 stirbt EB. Daniel Brendel von Homburg. Nachfolger wird Wolfgang von Dalberg.
1582 werden nach dem Tode des alten EB die Verhandlungen um die Ernennung eines neuen Amtmannes, mit EB Wolfgang von Dalberg wieder aufgenommen und zu Ende geführt.
1582  Die im Auftrag von Papst Gregor VIII. erarbeitete Kalenderreform wird von den Protestanten abgelehnt. So kommt es zu der Besonderheit, dass ab 1583 Kalender mit Julianischen und dem Gregorianischen Datum (10 Tage früher) erscheinen.
Dies bedeutet, dass im Freigericht mit seiner Doppelherrschaft, dem kath. Erzbistum Mainz und der protestantischen Grafschaft Hanau, alle Termine mit zwei Datumsangaben vereinbart werden müssen.
1582 Elias Hoffmann aus Frankfurt erstellt im Auftrag der Herrschaft von Hanau eine Karte des Freigerichtes Wilmundsheim. Bemerkenswert ist in dieser Karte noch die Ortsbezeichnung Alzenach anstatt Alzenau. In der nachfolgenden Zeit kommt es mehrfach zu dieser Ortsbezeichnung, die mundartlich noch im Gebrauch ist: Alzenecher (anstatt Alzenauer).
1582 sind gemäß kurmainzer Recht folgende Beamte auch für das Freigericht von Bedeutung (nach Rang geordnet):  Vicedome, Ober- und Unteramtleute, (im Freigericht der Landbereiter) Centgrafen, Vögte, Landschreiber, Pfleger, Keller, Schaffner, Schultheiße, Bürgermeister, Räte, Gerichte.
1582 begannen am 13. Oktober sintflutartige Niederschläge die zu Überflutungen führten. Nachfolgend begann jedoch eine Trockenperiode die bis in den Sommer 1583 anhielt.
1583 war es im Somborner Gericht um die Seelsorger noch immer schlecht bestellt.
So beschweren sich die Somborner mit einem Schreiben an das Stift, dass der Pfarrer den Gottesdienst vernachlässige. Nun wurde Pfarrer Johann Neth von Kommissar Andreas Dietz erneut verpflichtet, Katechismusunterricht zu halten. Außerdem musste er an Sonn- und Feiertagen nicht nur eine Messe lesen sondern auch predigen.
In der Filiale Albstadt sollte er "hin und wider" einen Gottesdienst halten. (Stiftsprotokoll vom 14. Juni 1583)
1583 war wieder ein außergewöhnlich heißer Sommer.
1583
übernahm Wolfgang von der Heese den Amtsitz in Alzenau.
Vermutlich hatte er sich seinen Dienst einfacher vorgestellt, war er doch mütterlicherseits mit dem Freigericht verbunden. 1536 hatten sich Valentin von der Heese und Margarethe von Buchenau vermählt. Wobei sie erheblichen Güteranteil vom Kälberauer Gutsbesitz mit einbrachte. Wolfgang von der Heese wuchs jedoch fernab vom Kahlgrund auf, da sein Vater lange Zeit Amtmann in Siegen war. Nun hatte er sich um das Amt im Freigericht beworben. Anfang März wurde Wolfgang von der Heese von den Vertretern der Mainzischen und der Hanauischen Regierungen auf dem "Berg Welmisheim" den Bewohnern des Freigerichtes vorgestellt. Die Anwesenden mussten wie üblich Gehorsam versprechen.
Wie weit es damit her war zeigte sich, als der neue Amtmann die Anfuhr des ihm zustehenden Winterholzes forderte. Bei seiner Amtsübernahme hatte er auch die Niederschriften vom Februar 1578 gefunden.
Nun ließ er die Centgrafen von Somborn, Wilmundsheim und Hörstein kommen und verlangte, dass alle Bewohner, die Pferdegespanne haben, je eine Fuhre Holz bringen. Und zwar in der Reihenfolge: zuerst die Somborner, dann die Hörsteiner und dann die Alzenauer. Die Centgrafen wollten dieser (ausgewogenen) Vorgabe nicht zustimmen und machten den Gegenvorschlag, dass immer nur eine Cent für einen Winter alle Holzfuhren erbringen sollte.
(Vermutlich wollte der Hörsteiner Centgraf erstmal wieder Zeit gewinnen.
Die Somborner Pferdebauern wären die Belasteten gewesen.) Der Amtmann bestand auf seiner Anordnung und forderte nachfolgend in schriftlicher Form, dass jeder Pferdebauer in der vorgegebenen Reihenfolge eine Fuhre Holz in die Burg zu bringen hätte.
Anstatt mit dem Holzliefern zu beginnen, versuchte man weiterhin den Widerstand.
Ein paar Leute wurden erneut bei ihm vorstellig und wollten wieder verhandeln, doch billigte er ihnen nur nochmals zwei Wochen Bedenkzeit zu, da das ganze Treiben für ihn wohl zu durchsichtig war. In totaler Selbstüberschätzung erlaubten sich die drei Centgrafen, natürlich mit Zustimmung der Pferdebauern (dies waren wohl die reichsten), die Forderung der Holzlieferungen abzulehnen und legten ihm nahe, wenn er Holz brauche, solle er dies auf eigene Kosten holen lassen.
1583 am 3. November schickte der Amtmann den Landbereiter Johann Kees nach Somborn und forderte bei Androhung harter Strafen, vier Fuhren Holz umgehend in die Burg zu bringen.
Die Bauern erkannten, dass sie sich dem nicht mehr widersetzen durften.
Am nachfolgenden Mittwoch ritt der Landbereiter nach Hörstein und forderte auch dort zur Anlieferung des Brennholzes auf. Hier jedoch fühlte man sich zur Ablehnung stark genug.
Einige besonders "Starke" drohten sogar in Anwesenheit des Landbereiters und eines Landknechtes, denjenigen in Stücke zu hauen, der sich bereit fände Holz zu fahren.
Sowohl dem Landbereiter, wie auch später dem Amtmann selber, wurde rundweg abgelehnt Holz anzufahren, obwohl der Amtmann die Bestimmungen vom Februar 1578 vorlas.
Nun erstattete der Amtmann am 9. November der mainzischen Regierung umfangreich Bericht über die Vorgänge und legte nahe, hier einzuschreiten und die Untertanen zum Gehorsam zu zwingen, da sonst jede Gesetzgebung missachtet würde.
1583 am 24. November legten Vertreter der Freigerichter in Aschaffenburg eine Klageschrift vor, in der sie sich über den Amtmann beschwerten und seine Forderung als im Widerspruch zur Landesherrlichen Begnadigung von 1529 bezeichneten. (Das Tagungsergebnis von 1576 und die Festlegungen von 1578 wurden von ihnen nicht angesprochen.)
Im Einvernehmen mit der Hanauer Regierung legte man nochmals für den 2. Dezember eine Tagfahrt in Hörstein fest. Da man erkannt hatte, dass der Widerstand nur von Hörstein ausging, wurde vorab über diesen Termin kein Bescheid gegeben.
1583 am 2. Dezember erschienen um acht Uhr im Hörsteiner Rathaus Johann von Bicken, Mainzischer Amtmann in Steinheim, mit dem Juristen Dr. Altvatter. Von Hanauischer Seite kamen Oberamtmann Curth Thiel von Berlepsch und Paul von Welsperg, Amtmann von Steinau, und von Alzenau Wolfgang von der Heese.
Nachdem die Bürger durch das Zeichen vom Glockenturm zur Versammlung gerufen worden waren, wurde ihnen ihr Fehlverhalten vorgetragen. Nach der nochmaligen Klarstellung der Verhandlungsergebnisse von 1576 und der 1578 verkündeten Gerichts- und Polizeiordnung wurde zunehmend klar, dass sich die Hörsteiner Wortführer im Unrecht befanden.
Trotzdem versuchten sie, mit Leugnen und falschen Behauptungen die Sache zu ihren Gunsten zu wenden. Nachdem sie ermahnt wurden, ihrer Verpflichtung nachzukommen, verlangten die Sprecher von Hörstein nochmals eine Frist, da sie nur nach einer Übereinstimmung mit den andern Centen zusagen könnten.
Während der Diskussionen hatte sich herausgestellt, wer diejenigen waren, die zum Widerstand aufgerufen hatten. Man notierte die Namen: Peter Wucherer, Cuntz Staab, Hans Gitzel, Caspar Holl, Steffan Schöfer, Cuntz Kittel.
Unabhängig von der Streitsache wurde mitgeteilt, dass wieder eine Türkensteuer in Höhe von 600 fl zu entrichten sei. Um niemanden ungebührlich belasten zu wollen, sollen sich die Bürger auf den jeweiligen Anteil einigen und nach 14 Tagen das Geld je zur Hälfte an die beiden Herrschaften abführen.
Nachdem kurz danach, von Hörsteinern angeregt, ein geheimes Treffen Freigerichter in Michelbach stattgefunden hatte, das dem Amtmann zur Kenntnis kam, mahnte er mit einem Schreiben am 8. Dezember beim Erzbischof, dass die Hörsteiner das ganze Freigericht zum Aufruhr anregen wollten.
Am 11. Dezember ging in Aschaffenburg ein Schreiben der Hörsteiner ein, in dem sie erneut darauf hinwiesen, dass die Frondienste gegen die Befreiung von 1529 verstießen und sie es vor ihren Kindern und Kindeskindern nicht verantworten könnten, wenn sie die alten Freiheiten aufgeben würden.
(Hier ist offen, ob sie den Unterschied zwischen dem Dienst im alten Sinn mit der Waffe und dem Frondienst nicht begriffen hatten oder nicht begreifen wollten.)
Mainz sah sich nun im Einvernehmen mit Hanau genötigt durchzugreifen.
1583 am 20. Dezember wurde in Aschaffenburg besprochen, wie man vorgehen wolle, um die vier Rädelsführer festzunehmen. Das Ganze war eine Überrumpelungsaktion in der Nacht vom 22. zum 23. Dezember. Mit einer Schar Bewaffneter drang man in Hörstein ein und verhaftete Caspar Holl, Cuntz Stab, Hans Gitzel und Cuntz Kittel.
Versehentlich nahm man noch zwei weitere fest, die mit dem Aufruhr nichts zu tun hatten, doch brachte man sie alle in Gefängnistürme nach Steinheim und Hanau.
1583 am 26. Dezember meldete der Keller Johann Adam Jordan den Vollzug der Aktion nach Mainz. Die beiden irrtümlich Verhafteten nahm der Keller Jordan, nachdem man ihn von dem Fehler informiert hatte, aus dem Turm und ließ sie bis zu ihrer Freilassung in seinem Haus einsitzen.
Gleichfalls am 26. Dezember schickte Wolfgang von der Heese erneut seinen Landbereiter mit der Aufforderung nach Hörstein, dass endlich fünf Fuhren Holz angebracht würden.
Die Hörsteiner baten um drei Tage Bedenkzeit. Als der Amtmann in der berechtigten Annahme, dass die Hörsteiner wieder die Freigerichter aufwiegeln möchten, am 27. Dezember den Landbereiter nach Hörstein schickte, um die Forderung vorzubringen und dieser dort sagte, dass er ohne eine endgültige Antwort nicht zurückkehren dürfe, gaben ihm die Angesprochenen die Antwort: "wan er nit weichen wolte, möchte er alda bleiben" und ließen ihn einfach stehen.
In ohnmächtiger Wut musste der Landbereiter nach Alzenau zurück.
Am 30. Dezember verfügte der Erzbischof im Einvernehmen mit Hanau, dass die beiden unschuldig Inhaftierten freigelassen werden, nachdem sie Urfehde geschworen haben.
(Mit der Urfehde sah man sich zu einem Rückgriff in die Zeit vor 1495 gezwungen. Urfehde bedeutete, dass man nachfolgend keine Fehde = gewaltsame Aktion/Rache üben werde.)
Die nachfolgenden Tage waren von zwei Gewichten bestimmt: Die Herrschaften in Mainz und Hanau mussten ein Ausbrechen von Gewalttätigkeiten im Freigericht verhindern, aber dem Amtmann in Alzenau irgendwie soviel Rückendeckung geben, dass ihm zumindest die 1578 vereinbarten Frondienste geleistet wurden.
Die Hörsteiner sahen sich ohnmächtig, etwas zum Auslösen der inhaftierten Rädelsführer zu unternehmen. Wobei sich natürlich damit gleich Parteien zwischen den Betroffenen bildeten, deren Angehörige in den Gefängnistürmen von Steinheim und Hanau lagen und ihren Gesinnungsgenossen, sowie denjenigen, die schon eher zum Einlenken bereit gewesen wären. (Vergleichbar zur heutigen Politik könnte man von den Hardlinern und den Tauben sprechen.) Zum Glück für die Eingekerkerten war es zu der Zeit relativ mild.
1584 kam es am 1. Januar zu gewaltigen Gewittern in Franken.
Auch in Aschaffenburg kam es zu Blitzeinschlägen.
Im Freigericht hatten sich die Kompromissbereiten durchgesetzt und am 2. Januar wurde in Aschaffenburg ein Brief abgegeben, indem man einige Aussagen richtig stellen wollte. Gleichzeitig wuchs auch bei den Angehörigen der Inhaftierten mit jedem Tag die Sorge um deren Gesundheit und Überleben.
1584 am 6. Januar ließen die vier "Strohwitwen" einen Brief an die Mainzer Regierung abgeben. In dem Brief baten sie den EB Wolfgang von Dalberg ihre Männer baldmöglichst freizulassen, da sie sonst wegen der Kälte schweren gesundheitlichen Schaden nehmen könnten.Damit war der Regierung in Mainz klar, dass der Widerstand gebrochen war.
Bereits drei Tage später konnte der Amtmann nach Aschaffenburg berichten, dass die Hörsteiner bereit waren, den Bestimmungen von 1578 nachzukommen.
Da es sich um eine Doppelherrschaft handelte, nutzte Mainz die Notwendigkeit der Zustimmung von Hanau auch noch strafverlängernd für die Inhaftierten.
Nach Rücksprache mit der Hanauer Regierung wurde der 15. Januar für eine Tagfahrt nach Hörstein festgelegt. Inzwischen befanden sich die (starken) Männer von Hörstein schon drei Wochen im kalten Gemäuer der Türme, im Dunst ihrer Ausscheidungen bei vermutlich nicht gerade üppiger Verpflegung.
1584 am 15. Januar wurde in Hörstein vereinbart, dass die Hörsteiner die 1578 verabschiedeten Ordnungen befolgen und künftig Gehorsam leisten. Die vier gefangenen "Rebellen" werden freigelassen, nachdem sie Urfehde geschworen haben.
Und zwölf Hörsteiner bürgen dafür, dass die Vereinbarungen eingehalten werden.
Damit war den neuen Rechtsvorgaben zur Anerkennung verholfen und sowohl der Amtmann wie auch der Landbereiter hatten eine Aufwertung erhalten, die nicht mehr angetastet werden konnte. Der in der Polizeiordnung angedrohte Zwang zum Kirchenbesuch war allerdings gegenstandslos, da Wolfgang von der Heese der protestantischen Glaubensrichtung zugewandt war und dem katholischen Gottesdienst fernblieb.
1584 lassen die Erben von Johann Küchenmeister (Nachkommen der mit einem Küchenmeister von Wächtersbach verehelichten Tochter des 1504 verstorbenen Johann Schelris in 4. Generation) und Kaspar Stirn, als Burg- und Gutsbesitzer in Wasserlos eine Kapelle errichten. Die Baulast blieb bei den Gutsbesitzern. Die Dorfbewohner zahlten den Kirchenzehnt. Das Patronat hatten die Schlossbesitzer.
Die Kapelle diente zeitweise als Grablege der Schlossherrschaft. (Dieselbe wurde wegen extremer Bauschäden 1955 abgebrochen)
Bei dieser von Karl Amberg erwähnten Baumaßnahme handelte es sich vermutlich um eine Instandsetzung, da die Kapelle schon 1459 bestand. Das Datum ist auch nicht in Übereinstimmung mit den Forschungsergebnissen von Rudolf Holzapfel, der den ersten Grunderwerb des Caspar Stirn auf den 10. März 1588 datiert.
1584 kommt es zu einer sehr guten Weinernte.
1585 begann sehr mild und niederschlagsarm. Im Februar begannen die Vögel bereits mit dem Bau ihrer Nester.
1585 verstarb in Hörstein Pfarrer Sturm. Außer seiner Frau mit zwei Kindern hinterließ er aber auch das uneheliche Kind, das dessen Mutter einen Weinberg eingebracht hatte.
Auch dieses Kind verstarb noch im gleichen Jahr. Daraufhin verlangte das Erzbistum den Weinberg zurück. Dagegen erhoben die Angehörigen des verstorbenen Kindes Widerspruch beim Amtmann in Alzenau.
Der unterstützte den Widerspruch, der Fall wurde aber von der Mainzischen Kanzlei mit dem Hinweis abgelehnt, dass (die Eltern) uneheliche Kinder keinen Erbanspruch haben.
1585 kam als Pfarrer Johann Etzel nach Hörstein, der 28 Jahre blieb.
Er war Konkubinarier, was der damaligen Volksanschauung entsprach, "dass es besser sei wenn er seine eigene Kuh mitbringt" (dann sollten die Frauen des Dorfes vor Nachstellungen sicher sein). Im Aschaffenburger Stift war man sich bewusst, dass im ausgehenden 16. Jh. auch im Freigericht starke protestantische Strömungen waren.
In einem Streit vor dem Aschaffenburger Stift berichtet Pfarrer Etzel, einer von Hörstein habe gesungen: "aus tiefer Not, schlag Mönch und Pfaffen tot und laß derSchelmen keinen leben". Im Stift hörte man dies und stellte fest: "die Hörster sein, wie genugsam bewußt seltsame Leut".
Deshalb sah man es für das Wichtigste, dass die Pfarreien überhaupt besetzt waren.
Aber auch die Polizeiordnung, die vorgab, dass die Leute bei Nichtbesuch des Gottesdienstes 10 Gulden Strafe zahlen mussten, lässt sich hier schwer einordnen. Zumal der Pfarrer neben den Naturalabgaben nur ein Jahreseinkommen von 23 Gulden hatte.
Das Jahresgehalt des Landbereiters betrug 48 Gulden und auch der neue Amtmann in Alzenau erhielt noch immer nur 120 Gulden Jahresgehalt.
1585
am 4. Juli beginnt eine achttägige Elbeüberschwemmung
1585 erwirbt Johann Brendel von Homburg wieder ein Stück Weingarten und einen Baumgarten für 37 fl in Wasserlos.
1585  fertigt ein Herr Pfinzing eine Karte des Spessarts mit der farblichen Festlegung des Anteiles von Mainz und des Anteiles des Bistums Würzburg.
Bemerkenswert sind die Erwähnung Ran(nen)berg und ein Würzburger Besitz bei Hörstein.
Die Erwähnung der Ruine Rannenberg geschah offenbar aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, da sie als Steinbruch diente. Das Brechen von Steinen für Hausbau bedurfte noch immer einer Genehmigung.
Im ausgehenden 16. Jahrhundert kam vermutlich auch bei uns eine Neuerung in den Haushaltungen der etwas Begüterten zur Verwendung. Dies war das Steinzeug. Früheste Zeugnisse dieser festeren Geschirre, die meist grau und blau glasiert auf den Markt kamen (Westerwälder Blauware), sind aus dem Rheinland. Bekannt als sehr frühe Produktionsstätte ist der Ort Frechen bei Köln. Hier soll sich die Töpferei in ungebrochener Folge von der Römerzeit erhalten haben. Das Frechener Steinzeug ist gekennzeichnet durch einen schiefergrauen Bruch mit brauner Glasur. Sehr bald hatte die Herstellung dieser Keramikart je nach den erforderlichen Tonlagerstätten ihre Verbreitung auch in anderen Gebieten gefunden. Gegenüber der seit Jahrtausenden schon gebräuchlichen Irdenware erforderte der Brand von Steinzeug jedoch wesentlich höhere Temperaturen. Dies führte zu größerer Rauchbelästigung in den Städten und zur Steigerung der Holzpreise. In Köln, das in der Anfangszeit ein Zentrum der Steinzeugproduktion war, kam es bald zu Einschränkungen und schließlich zum Verbot von Steinzeugfertigung innerhalb des Stadtgebietes. Zur Glasur ist festzustellen, dass es sich um sog. Salzglasur handelt.
Dieselbe entsteht durch Beigabe von Kochsalz während des Brandes. Zur Blaufärbung (richtiger grau mit blauem Dekor) wurden während des Brennvorganges vier Zentner Salz in den Ofen geschaufelt. Um Braunfärbung zu erhalten, musste man die doppelte Menge Salz mit verbrennen. Dies schlug sich allerdings im Preis nieder. So wurde die Westerwälder Ware als Massenware gehandelt und dürfte auch bei uns sehr bald zur Verwendung gekommen sein. Das Verbot der Stadt Köln für die Steinzeugherstellung hatte eine nicht voraussehbare positive Folge. Auf der Suche nach neuen Produktionsstandorten kamen einige Töpfer nach Siegburg und fanden dort eine Tonart, die eine vollkommen weiße Ware herzustellen ermöglichte. Dies wurde die Siegburger „Weißware“. Dieses Steinzeug sollte bis zur Verbreitung von Steingut als Porzellanimitat und preiswertem Porzellan, der Marktführer feiner Tischgeschirre werden. Eine erwähnenswerte Besonderheit ist noch der Vertrieb der Siegburger Weißware. Trotz der Vertreibung der Steinzeugproduzenten aus Köln übernahmen Kölner Kaufleute nachfolgend den Vertrieb der Siegburger Weißware mit vollem Risiko ab Werkstatt.
Alle angesprochenen Steinzeugarten wurden auf Schloss Alzenau bei den archäologischen Bergungen unter der Leitung des Verfassers gesichert.
Eine Erweiterung der Hilfsmittel bei den festen Mahlzeiten war das Aufkommen der Gabel neben Löffel und Messer.
1586 (-90) ist Nikolaus Erpff Pfarrer in Alzenau.
Die Pfarrei Kälberau besuchte er nur selten. Die dortige Kirche wurde von einem protestantischen Klausner versehen und "es wer diß orts gar ein ruchloß und gottloß gesind und volk".(Hinkel Helmut: Pfarrer...)
Hier ist anzumerken, dass die sog. Kälberauer Klause Teil der Erbmasse von Margarethe von Buchenau war, die sie 1536 in ihre Ehe mit dem protestantischen Valentin von der Heese einbrachte. Außerdem waren fast alle Kälberauer Güter inzwischen Hanauische Lehen, wo man auch schon dem lutherischen Geist folgte.
1586 treten in Böhmen bemerkenswerte Unwetter auf. Am 1. Mai wird an zwei Orten Vieh durch Hagelschlag getötet. Und am 15. Mai werden bei Kestrzan durch Windhosen zwei Teiche mit allen darin befindlichen Karpfen in die Luft gewirbelt.
Am 16. Juli wirbelt eine Windhose auch auf dem Zürichsee in der Schweiz viel Wasser auf.
Bei uns diesem Jahr wird eine schlechte Getreideernte erwähnt.
1587 beginnt mit einem strengen Winter. Ende Mai kommt nochmal Kälte und viel Schnee in ganz Mitteleuropa.
1587
soll am 26. Juli der Amtmann von der Heese eine Freigerichter Schützenordnung verkündet haben. Dies ist einer Schützenordnung vom 26. Juli 1668 vorangestellt.
Da diese Schützenordnung den Schützen den Besitz von Schusswaffen erlaubt, könnte daraus geschlossen werden, dass der Amtmann nun bei einem Großteil der Bevölkerung in seiner Position anerkannt wurde. Das Originalschreiben von 1587 soll sich 1668 noch in Michelbach in Verwahrung befunden haben.
Dies ließe den Schluss zu, dass in Michelbach im Umfeld der alten Wasserburg, die sich damals vermutlich im Besitz der Familie des Mainzischen Amtmanns in Steinheim, Philipp von Bicken, befand, die Bevölkerung ein vertrauensvolles Verhältnis zum Amtmann hatte.
1588 beginnt sehr mild. Im Sommer kommt es oft nachts zu so starken Gewittern, daß viele Leute sich nicht zum Schlafen legen.
1588
wird Johann Netz Pfarrer in Somborn
1588 erwirbt der kurmainzische Vogt zu Seligenstadt Caspar Stirn von verschiedenen Grundeigentümern ehemals Erlebachsche (=Schelris) Güter bei Wasserlos für insgesamt 2788 Gulden. Damit ist er nun Besitzer eines beachtlichen Gutes.
1588 Nachdem im Aschaffenburger Stift, aufgrund des großen Reichtums der Stiftsherren ein Lebenswandel vorherrschte der weitab von Religiösität und Frömmigkeit war, übergibt der Propst Jodocus Kämmerer alle Gerechtsame dem Erzbischof Wolfgang von Mainz. Nach einer Neuregelung des Stiftes übernimmt er dessen Führung als Dechant.
1588 wird Hans Seyfrieds Witwe als Besitzerin der „Mühl unterm Schloß Altzenaw“ erwähnt. Sie lieferte die 2 Malter Kornpacht an Hanau. ( 1 Malter etwa 140 Liter )
1589/90 Das alte Jahr endet mit großen Überschwemmungen schweizer Flüsse und am Oberrhein und zeigt sich bereits am  29. bis 31. Januar 1590 mit starken Stürmen, nochmals in der Schweiz von seiner zerstörerischen Seite. Der Sommer ist jedoch in ganz Mitteleuropa sehr heiß und trocken.
1590 soll es dem Erzbistum gelungen sein, Kahl als ehemals Eppsteinschen Gerichtsort vom Freigericht zu trennen.
Kahl hatte nach dem Herrschaftswechsel von Eppstein an Mainz 1425 seine Funktion in der südlichen Hälfte der ehemaligen Cent Wilmundsheim behalten.
Erst nach der Zerstörung von Wilmundsheim in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, außerdem mit Beginn der Doppelherrschaft im Jahr 1500 und der Verlagerung der Pfarrei von Kahl nach Hörstein 1502 erhält Hörstein seine Aufwertung. Kahl bleibt Sitz des Forstgerichtes von Prischoß und wird nach 1500 als Außenstelle des Mainzischen Amtes Steinheim gesehen.
Als Sitz eines Mainzischen Schultheißen wurde die Sonderrolle von Kahl beibehalten.
1590 ist auch der Schafhof in Großwelzheim, im Besitz des Amtmanns von der Heese urkundlich bezeugt. Der Schafhof war ein Herrschaftshof, mit dem die Berechtigung zur Beweidung der gesamten Dorfmark verbunden war.
1590  war Nicolaus Erpff in Alzenau (nicht mehr Wilmundsheim) verstorben.
Sein Nachfolger Martin Dachler findet den Pfarrhof in total verwahrlostem Zustand.
Er veranlasst eine notarielle Aufnahme des Zustandes unter Hinzuziehung von Zeugen.
Der Sommer und Herbst war von starker Trockenheit geprägt. Vielfach kam es zu Bränden, die wegen Wassermangel oft ganze Dörfer einäscherten.
Um 1590 kommt in einer Mühle in Michelbach Rebecca Lohm, die Frau des Müllers, im Mühlenwerk zu Tode. Trotz einer vermuteten Schuld des Müllers wird der Fall nicht untersucht und der Müller geht später eine zweite Ehe ein.
1591 beginnt mit starkem Frost aber fast schneefrei. Der Main war von Ende November bis Mitte Februar zugefroren.
Der Sommer bescherte den Bauern endlich mal wieder eine sehr gutte Roggenernte.
1591 Ende August verstirbt Amtmann von der Heese.
Die Neubesetzung der Stelle verzögert sich auch diesmal, da das Hanauer Grafenhaus wieder einmal vormundschaftlich regiert wird und man gegen den von Mainz vorgeschlagenen Valentin von Schönborn voreingenommen war.
1592 fertigt der Amtskeller Jordan im Auftrag des Erzbistums eine Karte des Freigerichtes.
Der Anlass war eine beabsichtigte Besitzkorrektur des Erzbistums Mainz und derGrafschaft Hanau im Freigericht.
Vor diesem Hintergrund sind auch die Angaben über die Größe und Wert für drei Gemeinden im Grenzbereich der Centen Wilmundsheim und Somborn überliefert.
Albstadt:      21 Häuser,  ihr Vermögen 5145 fl
Alzenau:       32 Häuser,  ihr Vermögen 7620 fl
Michelbach: 27 Häuser,  ihr Vermögen 5719 fl
Eine Auflistung der Leibeigenen von Mainz und Hanau ist in diesem Zusammenhang auch erhalten.Es gehörten in den Gemeinden  

 

zu  Mainz

zu Hanau

Alzenau

4

10

Großwelzheim

2

-

Hemsbach

3

-

Hörstein

8

16

Kälberau

-

5

Michelbach

4

7

Wasserlos

4

6


Neben Mainz und Hanau hatten noch andere Herrschaften Leibeigene im Freigericht, doch standen die nicht zur Disposition im Hinblick auf die beabsichtigte Gebietskorrektur. In dieser Karte wird erstmals der Ortsname von Alzenau in der jetzt gebräuchlichen Form angedeutet.
1592  übernimmt Bartholomäus Kemphen die Pfarrei Alzenau
1593 wurde am 18. Januar der neue Amtmann Valentin von Schönborn auf dem Kirchberg bei Alzenau der Bevölkerung vorgestellt.
Die Zeremonie unter Leitung des Vicedoms Hartmut von Kronberg und des Hanauer Gesandten Dr. Christianus verlief zur Zufriedenheit.
Lediglich die Vertreter von Mömbris kamen mit Verspätung, doch wurde dies hingenommen, da sie nach Auskunft des Vicedoms noch andern Herrschaften verpflichtet seien: den Echtern von Mespelbrunn und den Herren von Gondsrod.
1593 beschweren sich die Hörsteiner beim Stift, dass der Pfarrer (Etzel) den Kirchendienst vernachlässige und stattdessen der Zecherei fröne. Im Stift kommt man zu der Erkenntnis,
"dass der Pfarrer zwar gefehlt aber die Hörsteiner seien schwierige Leut".
Im Herbst wird die Ernte durch starke Regenfälle beeinträchtigt.
1594 im Februar kommt es zu Hochwasser und die letzten Maitage bringen Hagel und Schnee.
1594 werden Schatzungslisten (Haus- und Grundsteuerlisten) für das Freigericht erstellt.
Die Erfassung wird von einer  dafür gebildeten Kommission des Erzbistums durchgeführt.
Mit dieser Auflistung kommt unter Valentin von Schönborn erstmals eine geschlossene Art von Grundbuch zustande.
Nachfolgend werden die sog. Türkensteuern mit 0,5% des ermittelten Vermögens erhoben.
1594 wird auch eine "Churfürstliche Mainzische Strafordnung" verkündet, die zwar härter ist als die frühere, die Strafen über 3 Gulden schon von der Zustimmung des Vicedomamtes abhängig machte. trotzdem aber mit 1 Gulden für "ein böses Maul anhängen" gegen die "Freigerichter Polizeiordnung" von 1578 (deren Anwendung aber nirgends bezeugt ist) direkt human ist.
1595 beginnt mit starkem Frost der bis zum 5. März anhält. In der ersten Aprilhälfte kommt es nochmal zu winterlichen Wetterbedingungen.
1595 werden ergänzend zu der eingeforderten Türkensteuer weitere Spenden erbeten und zu diesem Zweck in allen Kirchen Opferstöcke aufgestellt. (Hierbei hatte man die Spendenbereitschaft überschätzt).
1596 vermählt sich Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg mit Prinzessin Katharina Belgika (Belgia)von Oranien-Nassau. Sie war die drittgeborene Tochter von Wilhelm von Oranien-Nassau aus dessen dritter Ehe, mit Charlotte von Bourbon.
Wilhelm war der Sohn von Juliane von Stolberg, die in erster Ehe mit Philpp II. von Hanau-Münzenberg verehelicht war und sich nach dessen Tod mit Wilhelm von Nassau-Dillenburg vermählte. Mit der Vermählung von Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg wird die Vormundschaft vorzeitig beendet und er kann die Regierung übernehmen. Aus dieser Verbindung gingen fünf Söhne und drei Töchter hervor.
Bevor wir in der Geschichte weitergehen, ist noch eine Blick auf die schillernde Gestalt des Brautvaters, Wilhelm von Oranien angebracht. Er erblickte 1533 das Licht der Welt und war der Erstgeborene von elf Kindern, die Juliane von Stolberg in ihrer zweiten Ehe, dem ebenfalls zum zweiten mal vermählten Wilhelm III. von Nassau-Dillenburg schenkte. Ein Bruder des letztgenannten, Heinrich III. von Nassau hatte sich mit Claudia von Chalon-Oranien vermählt. Aus dieser Verbindung war nur Rene´von Chalon, Graf von Nassau und Prinz von Oranien hervorgegangen, dessen Ehe mit Anna von Lothringen kinderlos blieb. Derselbe bestimmte seinen 14 Jahre jüngeren Vetter Wilhelm von Nassau-Dillenburg zu seinem Erben. Oranien war ein kleines Fürstentum in Südfrankreich dessen Hauptstadt noch immer den Namen Orange trägt. Der größere Teil des Erbes waren jedoch die niederländischen Besitzungen. Hier hatte Wilhelms Ururgroßvater, Engelbrecht I. von Nassau-Dillenburg, 1403 durch die Eheschließung mit Johanna von Polanden große Besitzungen in Brabant, Holland und Luxemburg erlangt. Neben vielen Städten, Dörfern und Gütern war die Festung Breda das spätere Machtzentrum.
Engelbrechts Sohn Johann IV. von Nassau-Dillenburg legte als Erbfolgeregelung fest, daß der Erstgeborene aus dem Haus Nassau, das Erbe in den Niederlanden und der Zweitgeborene das Erbe in Dillenburg erhalten solle. Vor diesem Hintergrund ist das Leben von Wilhelm von Oranien-Nassau zu sehen.
1545 wurde Wilhelm, im Hinblick auf die künftige Verwaltung zur Erziehung an den Nassauischen Hof in Breda gesandt. Da seine Besitzungen zum Reich gehörten, war Kaiser Karl V. sein Lehensherr und bestimmte über seine Erziehung. In Begleitung Wilhelms waren noch zwei junge Adelige aus den der Dillenburger Grafschaft benachbarten Häusern Isenburg und Westerburg, die mit ihm erzogen werden sollten. In Breda wurde ein Claude de Bouton zum Erzieher der jungen Herren bestimmt.
Die Nassauer hatten noch ein Stadtschloß in Brüssel, wo auch die Schwester von Kaiser Karl V., Maria von Ungarn, als Generalstatthalterin der spanischen Niederlande residierte.
1548 muß Wilhelm von Oranien zur Verfeinerung seiner höfischen Erziehung, an den Hof der Generalstatthalterin Maria von Ungarn in Brüssel. 1549 wird Jerome´ Perrenot von Champigney mit seiner weiteren Erziehung beauftragt. Nun baut Wilhelm im Stadtschloß einen kleinen Hofstaat auf, dem auch die beiden Grafensöhne angehören.
Am 1. April 1549 erlebt er den Empfang von Philipp II. als Nachfolger von KarlV. in Brüssel.
Während der nachfolgenden Huldigungsreise des jungen Königs befindet er sich im Gefolge der Generalstatthalterin. Er selbst gibt zu Ehren von König Philipp II. am 21. September, in Breda einen Empfang, mit einem großen Festessen am nachfolgenden Tag. Wilhelm von Oranien wurde gezielt zum treuen Gefolgsmann der spanischen Herrscher erzogen. Seine Anwesenheit bei Maria von Ungarn regte ihn an baldmöglichst, selbst eine großzügige Hofhaltung aufzubauen. Die damals übliche Prasserei und Vergnügungssucht an den Fürstenhöfen verschlang Unsummen. Schon bald nach seiner Volljährigkeit hatte er einen Hofstaat von rund 160 Personen. Davon 42 adliger Herkunft. Obwohl er enorme Einkünfte durch seine Besitzungen und Ämter hatte, mußte er schon 1552 feststellen, daß er bei den Bankiers in Antwerpen keinen Kredit mehr bekam! Seit 1551 war er mit Anna von Buren verehelicht. Sie hatte ihm, als einzige legitime Tochter des Grafen Maximilian Egmont von Buren, eine immense Mitgift eingebracht. Hier ist einzuflechten, daß Wilhelm von Oranien eine Ehe im Sinne damaliger Zeit sah. Nach seiner wörtlichen Aussage diente die Ehe dazu legitime Erben zu zeugen. Darüberhinaus sei es keine Sünde, wenn man sich außerhalb der Ehe noch Konkubinen halte. Doch unabhängig davon stellte eine nachfolgend eingesetzte Kommission 1554 fest, daß die Hofhaltung jährlich 52.000 Gulden verschlang und empfahl eine Einschränkung des Aufwandes auf 24.000 Gulden. Doch eine zeitweilige Einschränkung war nicht von Dauer. Zwischenzeitlich war er von Kaiser Karl V., während des spanisch-französischen Krieges  mit militärischen Führungspositionen bedacht worden. 1555 wurde er Mitglied des Staatsrates. Im gleichen Jahr wurde er vom Kaiser zum Oberbefehlshaber der neu aufgestellten Maasarmee ernannt. Am 25. Oktober 1555 erfuhr Wilhelm noch eine besondere Würdigung durch den kranken Kaiser Karl V., im Rahmen der Herrschaftsübergabe in den Niederlanden, an Philipp II.. Um dem gichtgeplagten Kaiser das aufrechte Schreiten zu erleichtern, ging Wilhelm beim Eintritt in den Saal der Herzöge von Brabant, neben ihm, wobei sich der Kaiser, für jeden sichtbar auf seine Schulter stützte und ihn damit als Mann seines besonderen Vertrauens herausstellte. In den nachfolgenden Jahren bis zum Friedensschluß 1559, war Wilhelm von Oranien noch häufig in diplomatischer Mission unterwegs. 1558 erhielt er während des Kurfürstentages in Frankfurt am Main einen Brief in dem ihm seine Gattin mitteilte, daß sie schwer krank sei. Als er am 20. März wieder in Breda eintraf fand er Anna von Buren totkrank. Vier Tage später verstarb sie. Es war nicht seine Art viel zu trauern. Zum Leidwesen seiner Eltern hielt er sich nun mehr Mätressen. Eine gebar ihm September 1559 einen Sohn, den er 1565 als Page an seinen Hof nahm und später in Leiden studieren ließ.
Als es am 3. April 1559 zum Friedensschluß zwischen Philipp II. und Heinrich II. von Frankreich kam, mußten beide Herrscher, als Garanten für die Einhaltung des Vertrages, je drei Geiseln stellen. Auf Wunsch von Philipp II. reisten als solche die Herzöge von Alba, von Egmont und Wilhelm von Oranien nach Paris. Während eines Urlaubs im Sommer 1559 wurde Wilhelm von König Philipp II. zum Statthalter von Holland, Seeland und Utrecht eingesetzt. Nachfolgend mußte er am 15. September 1559, an der Krönungsfeier von Karl IX. von Frankreich in Reims teilnehmen. Dies hinderte ihn, seinem am 6. Oktober verstorbenen Vater das letzte Geleit zu geben. Trotzdem übernahm er die Aufgabe, nachfolgend als Familienoberhaupt des Hauses Nassau, mit all seinen Beziehungen zum europäischen Hochadel einzutreten. Schon bald nach dem Tod seiner ersten Frau, die ihm zwei Kinder hinterlassen hatte, wurde nach einer neuen Ehepartnerin gesucht. Ungeachtet des Ansehens seiner Person, wurden einige Bewerbungen aufgrund seines Lebenswandels abgelehnt. Schließlich kam es, trotz vieler Widerstände, zu einer Eheschließung mit Anna von Sachsen. Dieselbe heiratete er nur wegen ihrer Mitgift, als einzige Tochter von Herzog Moritz von Sachsen. Diese aus reiner Berechnung, am 24. August 1561 geschlossene Ehe endete schließlich im Jahr1575 in einer Katastrophe. Inzwischen hatte er sich politisch von König Philipp II. entfernt, der bestrebt war die Territorialherren zu entmachten und verstärkt gegen Abweichler vom katholischen Glauben vorzugehen. Mehr oder weniger ungewollt wurde er zur Leitfigur des niederländischen Widerstandes gegen Philipp II. nachdem er seine militärischen Aufgaben im Dienst der spanischen Krone niedergelegt hatte. 1567 sah er sich zur Flucht zu seinem Bruder Johann von Nassau genötigt. Bei den nachfolgenden kriegerischen Auseinandersetzungen, gegen Philipp II., der Herzog von Alba zum Generalstadthalter ernannte und ihn beauftragte mit 10.000 Mann spanischer Elitetruppe, die Revolution niederzuschlagen, verloren drei Brüder Wilhelms ihr Leben. Herzog Alba konnte trotz militärischer Siege seinem Auftrag nicht gerecht werden, da die Oppositionsgruppen seinem Terrorregime in einer Art von Partisanenkrieg begegneten. In Brabant und Flandern verunsicherten ab 1572 die "Geusen", durch plötzliche Überfälle die spanischen Truppen. Diese gut bewaffneten Gruppen unterschieden sich in "Buschgeusen" und "Wassergeusen". Wobei die letzteren gefährlicher waren, da sie kaum verfolgt werden konnten. Den Anfang vom Ende der spanischen Herrschaft war die Eroberung der Stadt Den Briel am 1. April 1572 durch die Wassergeusen. Dieser Erfolg brachte den Geusen Zulauf von allen Seiten. Und in den nachfolgenden drei Monaten kämpften sie Holland und Seeland frei. Am 15. Juli 1572 wählten die Vertreter der holländischen Staaten, in einer Versammlung in Utrecht Wilhelm von Oranien zu ihrem Statthalter, jedoch mit der Einschränkung, daß er für politische Entscheidungen ihre Zustimmung brauche. Dieser Wahl schloß sich auch noch Seeland an. Die Befreiungskriege sollten allerdings noch viele Jahre dauern. Im Jahr 1573 trat Wilhelm von Oranien der calvinistischen Glaubensrichtung bei, die später auch für Hanau bestimmend wurde. Seine Ehe mit Anna von Sachsen wurde durch die Flucht 1567 so belastet, daß sie jeden Halt verlor. Sie stabilisierte sich etwas nachdem am 14. November des gleichen Jahres, ihr drittes Kind aus der Ehe mit Wilhelm das Licht der Welt erblickte. Trotzdem trennte sie sich im August 1568 von Wilhelm und ging von Dillenburg nach Köln. Dortkam sie in Kontakt mit der Familie des Antwerpener Rechtsgelehrten Jan Rubens, die auch vor dem Terror Albas geflüchtet waren. Anna von Sachsen ernannte Jan Rubens zu ihrem Sachwalter und veranlasste ihn damit auch zu ihrer ständigen Begleitung. 1570 unternahm sie eine längere Reise nach Kassel, Marburg und Siegen, bei der sie mit Jan Rubens ein Verhältnis begann, das nicht ohne Folgen blieb. Als Johann von Nassau davon Kenntnis bekam, ließ er Jan Rubens im Mai 1571 verhaften und im Krautkeller, im Schloß Dillenburg gefangen setzen. Anna von Sachsen wurde veranlaßt sich auf das Schloß Diez zu begeben, das ihr als Witwensitz zugeschrieben war. Dort gebar sie am 22. August eine Tochter die den Namen Christine von Diez erhielt. Anna von Sachsen bekannte sich als allein schuldig an dem Ehebruch. Jan Rubens war zwischenzeitlich als Ehebrecher zum Tod verurteilt worden, doch wurde er später begnadigt und am 10. Mai 1573, gegen eine Kaution von 6.000 Talern wieder entlassen. Seine Familie wohnte noch einige Zeit in Siegen wo ihm seine Gattin noch einen Sohn gebar, der als Peter Paul Rubens einer der größten Maler in die europäische Kulturgeschichte werden sollte. Die Familie zog später nach Köln, wo Jan Rubens als Rechtsanwalt und seine Gattin Maria mit einem Kleinhandel soviel verdienten, daß sie ihre Familie ernähren konnten. Anna von Sachsen verfiel schließlich in geistige Verwirrung und wurde 1575 aus der Obhut der Nassauer nach Dresden verbracht. Dort wurde sie bis zu ihrem Tod im Dezember 1577 in einer fensterlosen Kammer "streng verwahrt". Die Kinder wurden von der Großmutter, Anna von Stolberg erzogen. Wilhelm von Oranien ehelichte schon 1575 Charlotte de Bourbon. Mit ihr führte er offenbar eine glückliche Ehe. Sie gebar ihm in der siebenjährigen Ehe, sechs gesunde Mädchen. Das dritte Mädchen war die spätere Regentin des Hauses Hanau, Katharina Belgica. Mit ihrer Namensgebung begann Wilhelm die Besonderheit immer eine Verbindung mit den Niederlanden beizufügen. Die vierte Tochter wurde Charlotte Flandria, die fünfte Chartlotte Brabantia und die jüngste Emilia Antwerpiana getauft. Charlotte de Bourbon starb im Mai 1582. Und schon im April 1583 verehelichte er sich mit Louise de Colgny. Inzwischen hatte Philipp II. von Spanien Wilhelm gebannt. Außerdem hatte er ein hohes Kopfgeld und die Erhebung in den Adelsstand demjenigen versprochen, der Wilhelm von Oranien ermorden würde. Der Bannspruch und die Belohnung zeigten bald Wirkung. Am 18. März 1582 wurde schon ein erstes Attentat auf ihn verübt, das er jedoch durch die Kunst seiner Ärzte überlebte. Doch am 10. Juli 1584 wurde er in Delft, von einem fanatischen Katholiken aus Burgund mit drei Pistolenschüssen aus nächster Nähe in die Brust, tödlich verletzt.
Anzumerken ist noch, daß die Christine von Diez, jene außereheliche Tochter seiner zweiten Frau, von ihrem Stiefbruder Moritz von Oranien eine jährliche Rente von 300 Gulden erhielt.
(Quelle:Vetter, Am Hofe Wilhelms von Oranien) 

1596 gewährt Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg den wallonischen und niederländischen Glaubensflüchtlingen aus Frankfurt, die Möglichkeit sich unter besseren Bedingungen bei Hanau anzusiedeln. Dieselben hatten lange vorher in Frankfurt Zuflucht gefunden, erlebten jedoch zunehmend mehr Bedrückungen und mußten zwei Jahre vor der Übersiedlung nach Hanau, sogar die Schliessung ihres Betsaales hinnehmen. Mit ihrer Ansiedlung zwischen dem alten Hanau und Kinzdorf, das einbezogen wurde, begann die Entwicklung Hanaus zur modernen Stadt. Mit den Glaubensflüchtlingen kam auch die Fertigkeit des Strickens in undere Gegend. Hanau wurde bald ein Zentrum der Strumpfwirkerei.
1596 wird in Hörstein die Position des Centgrafen neu besetzt. Allerdings wird nicht mehr gewählt. Der Amtmann Valentin von Schönborn hatte hierfür vorgeschlagen, den  bisherigen Gerichtschreiber (und reichsten Bauern) Paul Eyles mit dem Amt zu betrauen.
Dem wird von beiden Herrschaften zugestimmt. Damit ist auch diese Möglichkeit von relativ demokratischer Einflussnahme auf die Besetzung eines Verwaltungsamtes vorbei.
Den einst rebellischen Hörsteinern wurde so eine wesentliche Stütze genommen und der Regierung verpflichtet!
Im gleichen Jahr verstirbt auch Johann Kees, der erste Landbereiter des Freigerichtes.
Neuer Landbereiter wird Zimprecht Amman, ein gebürtiger Hanauer, der auch von der Hanauischen Regierung vorgeschlagen wurde.
1596 wird der Stiftsvikar Johann Nigrinus Pfarrer in Somborn.
Er wurde nach einem Jahr wieder in seine Stiftsvikarie zurückgerufen, da man, nach seinem Lebenswandel und seinen Predigten zu urteilen, nicht sicher war, ob er katholisch oder lutherisch sei.
1596 (- 1600) wird Johannes Buchs Pfarrer in Alzenau
Johann Buchs war vermutlich der letzte Konkubinarier im Alzenauer Pfarrhof.
In diesem Jahr schrieb ein Kommissar des Aschaffenburger Stiftes in einem Visitationsbericht über das Freigericht nach Mainz: "Wir benötigen würdige Diener der Kirche; denn der größte Teil der Pfarrer ist suspekt und ungebildet."
Hier ist anzumerken, dass die Pfarrer bemerkenswerte Aufgaben hatten.
So ist der Bericht des gleichen Kommissars Weber, den er ein Jahr später, nach der Visitation des Pfarrhofes in Somborn verfasste, ein wahrer Aufschrei: "Ein qualifizierter katholischer Priester wird sich um euere Pfarrei nit bewerben, da die mühselige beschwernus und haltung des Faselviehs einem, welcher dem altar dienen und den seelen mit wahrer christlicher lehr, guetem Beispiel und Leben vorstehen soll, ganz beschwerlich, verächtlich und ohnerträglich sein müsse ... sie sollten das Vieh aus dem Pfarrhof, welcher in einer Zircumferenz mit dem geweihten Gotteshaus stehe, entfernen und sorgen, dass die Kirche nit einem vieh- oder saustall, wie bishero geschehen gleich bleibe."
Anzumerken ist hierzu, dass es schon viele Jahre früher in Somborn zu Unstimmigkeiten gekommen war, weil sich damals Pfarrer Appel weigerte, das Faselvieh zu halten.
1596 folgt auf einen sehr milden Winter ein regenreicher Sommer. Am 10. Juli richten die Bewohner von Luzern die Bitte an den Rat der Stadt, man möge einen allgemeinen Bittgang, zur Erlangung von besserem Wetter anordnen. Ob der Bitte entsprochen wurde ist nicht bekannt. Doch berichtet die Chronik von Luzern, von einem Gußregen am 28. September, der nochmal eine große Überschwemmung brachte.
1596 kommt es nach dem Tode Philipps von Hessen zur Teilung der Landgrafschaft.
Hessen-Darmstadt
wird eigenständig.
1597 vermählt sich Christine von Diez, die außereheliche Tochter der Anna von Sachsen, und Halbschwester von Peter Paul Rubens, mit dem Grafen Welchenengst
  Derselbe wurde später Oberhofmeister in Hanau.
1597
wird Johann Rübsam Pfarrer in Somborn.
1597 wird in Hanau der Kalvinismus zur Staatsreligion.
Nun beginnen die kalvinistische Glaubensflüchtlinge die Hanauer Neustadt zu errichten und bauen die Stadt als moderne Militärfestung aus.
1597
ist vom Juli bis September durch ständigen Regen und Kälte geprägt.
1597
wird in Hörstein mit dem Bau der Ringmauer begonnen.
Zwei Steinplatten am Wasserloser Tor gaben viele Jahre nähereAuskunft. Auf der einen war zu lesen: „1597 Jahr, als der edel und vest Valentin von Schoenborn im Freigericht Amtmann war, ist diese Porten und Rinkmauer neu Anfang gemacht. Gott verleihe sein Gnad und ein glückselig Regiment, bis an sein End.„
Die Inschrift auf der zweiten Platte lautete: „M. Paullus Eules, Zöller und Gerichtsschreiber. Paul Ruger der junge und Peter Johe, Gemeine Baumeister. Anno 1597.“
Der Anlass für die Ummauerung, die ihr Gegenstück im damals hanauschen kalvinistischen Niederrodenbach hat, waren vordergründig die zunehmenden Spannungen infolge der sich verhärtenden Positionen zwischen dem katholischen, an Rom orientierten kaiserlichen Lager und den zum Teil militanten Gruppen von Reformern im Bereich toleranter Landesfürsten (wie im vorab erwähnten Hanau).
Die Hörsteiner Mauer und die Toranlagen lassen jedoch keinerlei Verteidigungswerk erkennen (im Gegensatz zur Niederrodenbacher Ummauerung mit 8 Wehrtürmen und alle 6 bis 8 Meter Schießscharten). Die Hörsteiner Ringmauer sollte offensichtlich, nach den noch nicht vergessenen Vorgängen von 1576 bis 1584, mehr zur besseren Überwachung der Einwohner, als zu deren Schutz dienen. Die Ummauerung hatte sieben Tore. Außer dem erwähnten Wasserloser Tor gab es noch: die untere Pforte 1598, das Mönchstor 1602 neben dem Hof der Dominikaner, das Sautor 1562, das Adelonstor 1570, die Elmentspforte 1597 und das Abtstor ohne Jahreszahl.
Die Jahreszahlen, die teilweise auf die Zeit vor dem Mauerbau hinweisen, lassen erkennen, dass zumindest einige Ortsausgänge schon frühzeitig mit festen Toren gesichert waren. Die übrige Einfriedung bestand wohl aus dem üblichen Gebück und Zaun, was allerdings gegen Heimlichkeiten keinen Schutz bot. Und für Heimlichkeiten gab es im Hinblick auf die Naturalabgaben an die verschiedenen Obrigkeiten genug Anlässe. Wenn möglich, war man schon daran interessiert, "hintenrum" etwas beiseite zu schaffen, was der Obrigkeit nicht immer verborgen blieb.
Hiergegen bot die komplette Ummauerung gute Vorsorge. An den Toren wurden dann noch Wächter angestellt, die für ihren Dienst von der Obrigkeit entlohnt wurden. Und so gerieten ganz langsam immer mehr Hörsteiner in den Dienst der neuen Verwaltung und bestärkten zunehmend den Kreis derer, die nun für die Durchsetzung der herrschaftlichen Rechte sorgten.
Inzwischen waren die Dominikaner eine Selbstverständlichkeit und es war vermutlich kein Zufall, dass mit der Ringmauer auch der Gefängnisturm bei dem Hof der Dominikaner errichtet wurde. (Hexedorn=Hexenturm)
1597 und 1598 brachten viel Unwetter. Am 13. März 1598 kam es zur größten Elbeüberschwemmung seit Menschengedenken. Und am 18. August trat die Elbe noch einmal über die Ufer.
1598 kam dem Stiftskapitel und der Pfarrei Somborn zur Kenntnis, dass EB Wolfgang von Dalberg mit Hanau in Verhandlung war, den Streubesitz zu korrigieren.
Die Pfarrei Somborn protestiert aus der Angst, der Herrschaft Hanau unterstellt und zum Glauben der Kalvinisten gezwungen zu werden. Das Stift Aschaffenburg bangt um die mit der Pfarrei verbundenen Einkünfte.
1599 brachte einen sehr heißen Sommer, der sich mit der Dürre noch bis September hinzog. Die Ernte fiel sehr schlecht aus.

Fortsetzung

Einleitung

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aktualisiert: Dez 2006 (C) Werner B. Kempf