Leben und Zusammenleben
im ehemaligen "Freien Gericht vor dem Berge Welmisheim"

Bevor wir in der Geschichte weitergehen ist eine kleine Anmerkung angebracht.
Mit dem langsamen Niedergang des Ritteradels, der abgeschieden auf seinen wehrhaften Schlössern ritterlich, höfische Kultur pflegte (sofern er es sich erlauben konnte), verloren die Minnesänger ihre wirtschaftlische Basis (Sponsoren). Einer der letzten,
Ulrich von Wolkenstein bestritt seinen Lebensunterhalt auch schon mehr im "diplomatischen Dienst" anstatt mit dem Vortrag seiner literarischen Produkte.
Die Kultur des Kunstgesangs wurde in den aufstrebenden Städten, von einigen Handwerkerzünften in Form der Meistersinger fortgeführt.
1400 am 2. Februar schlossen, ungeachtet des Angebotes von König Wenzel die in Frankfurt versammelten Fürsten,betreffend die Neuwahl eines Königs, das Haus Luxemburg und das Haus Habsburg von einer Kandidatur aus. Die Absetzung Wenzels wurde bereits als selbstverständlich behandelt. Zur Wahl zugelassen wurden "die Geschlechter und Geburten von den Wappen von Baiern, von Sachsen, von Meißen, von Hessen, von dem Burgrafen von Nürnberg oder den Grafen von Württemberg".
König Wenzel hatte von der Vorbereitung zu seiner Entmachtung Kenntnis bekommen.
So verkündete er, dass er auf Ostern 1400 nach Nürnberg komme. Zuvor schickte er Premislaus, Herzog von Teschen, Peter von Wartenberg und Kunrad Kreyger nach Mainz. Sie sollten sich dort am 14. Februar mit den deutschen Ständen treffen, um sie vor unüberlegten Handlungen (seine Entmachtung) zu warnen. Die Abgeordneten warteten einen ganzen Tag, doch kam niemand, der Interesse an ihrer Botschaft zeigte.
1400, den 26. Mai hatten die verbündeten Fürsten als neuen Termin festgelegt.
In Frankfurt sollte sich König Wenzel vor den Kurfürsten rechtfertigen. Die Form musste gewahrt werden, da sie für ihr Vorhaben, die Absetzung Wenzels, die Billigung des Papstes brauchten. Bonifacius IX. verhielt sich vorsichtig, da er auch in König Wenzel noch immer eine Stütze sah, als rechtmäßiger Papst bestätigt zu werden. König Wenzel verstieg sich sogar nochmals in den Plan, das kirchliche Schisma zu lösen, und wollte mit den Königen von Ungarn, Polen, Dänemark, Norwegen und Schweden zur Lösung des Problems gemeinsame Sache machen.
1400 am 26. Mai kamen außer Wenzels Abgesandten auch "der Bischof von Hispanien mit zwei gelehrten Pfaffen". Von der hohen Schule von Paris eine Botschaft des Königs von Frankreich und eine Botschaft des englischen Königs. Die Gesandten König Wenzels brachten die verbündeten Fürsten in Bedrängnis, als sie anboten, der König wolle mit dem Rat der Kurfürsten die Probleme des Reiches ordnen. Nun bedurfte es diplomatisches Geschick, dass es während der Tagung vom 26. Mai bis zum 5. Juni nicht erkennbar wurde, dass die Absetzung bereits seit dem 2. Februar beschlossen war. Schließlich einigte man sich dahingehend, dass eine eventuelle Neuwahl am 11. August in Lahnstein stattfinden solle.     Die Einladung für diesen neuen Termin ging nur noch von den drei Rheinischen Kurfürsten aus. Der Kurfürst Rudolf von Sachsen und Herzog Friedrich von Braunschweig hatten sich bereits vor dem Ende der Tagung verabschiedet. Allerdings hatten sie ein weiteres Problem geschaffen, indem Herzog Rudolf seinen Schwager Friedrich von Braunschweig ebenfalls zur Kandidatur meldete, obwohl die Rheinischen Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz auserkoren hatten. Dieses Problem löste sich jedoch schnell, als am 5. Juni der Zug des sächsischen Kurfürsten in der Nähe von Fritzlar bei Frankenberg überfallen wurde und neben anderen, auch Herzog Friedrich von Braunschweig zu Tode kam. Der Überfall war von Graf Heinrich von Waldeck geführt worden. Derselbe war mit einer Nichte von Erzbischof Johann von Nassau vermählt. Aber im Vordergrund stand ein Ritter von Falkenberg, der mit seinen Leuten die Tat ausführte. Die Familie von Waldeck war sich der Unterstützung durch den Erzbischof sicher
Doch die Familie von Frankenberg war dem Niedergang geweiht. 
Am Tatort, im Wald bei der kleinen Gemeinde Falkenberg steht noch ein Steinkreuz, das an jenen Überfall gemahnt. 
1400 kam es am 11. August zu der Versammlung in Lahnstein. Der Mord an Friedrich von Braunschweig hatte dazu geführt, dass von den sieben Kurfürsten drei fern blieben.
Am 20. August wurde Ruprecht von der Pfalz mit der Mehrheit seiner eigenen Stimme zum neuen König gewählt, nachdem man zuvor König Wenzel für abgesetzt erklärt hatte.
Außerdem hatte Ruprecht sich zuvor verpflichtet, zugunsten der drei Rheinischen Kurfürsten, alle Zölle auf dem Rhein wieder einzuführen, die Karl IV. und Wenzel abgeschafft hatten!
1400
In der ersten Hälfte des Jahres war auch der letzte politische Eingriff von König Wenzel im unterfränkischen Raum gescheitert.
Das Heer des Fürstbischofs von Würzburg hatte unter Führung des Dompropstes Johann von Egloffstein, bei Berchtheim, im Schweinfurter Gau, das gegneriche Heer geschlagen. 1100 Bürger wurden erschlagen und 400 gefangen.
Die Städte mussten sich wieder den Fürsten unterwerfen. Die Anführer wurden gevierteilt, die 400 Gefangenen wurden zum Teil gehenkt und die anderen ertränkt.
Die Klöster wurden großzügig entschädigt. Die Fürstenmacht war wieder hergestellt!
Der neue König Ruprecht brauchte nun die Anerkennung der Städte.
Als erste bekannte sich Straßburg für ihn.
Frankfurt übernahm es König Wenzel von der Wahl Ruprechts als Gegenkönig zu unterrichten.
Als Ruprecht anfangs Oktober vor den Toren Frankfurts erschien, schickten die Frankfurter einen Boten nach Prag und baten um Bescheid von König Wenzel innerhalb sechs Wochen und drei Tagen. Sollte von ihm kein Eingreifen innerhalb dieser Frist kommen, sähen sie sich ihrer Eide entbunden und würden Ruprecht anerkennen.
Ruprecht musste sich über diese Zeit vor den Toren Frankfurts gedulden.  Zwischenzeitlich hielt Ruprecht in Anwesenheit der drei geistlichen Kurfürsten Hof auf dem Feld vor Frankfurt.  Die drei verbündeten Städte Mainz, Worms und Speier mit Köln verhielten sich zögernd. Sie wollten erst alle ihre Privilegien bestätigt haben, doch dazu sah er sich außerstande, da er auch deshalb gewählt worden sei, weil König Wenzel (an viele Städte) Membrane gegeben habe und darauf wäre vielleicht geschrieben worden was dem Reich nicht ehrlich und nützlich wäre. Darauf antworteten die Städte: "da er das nicht tun wollte, so könnten sie auch nicht anders tun". (Membrane waren unbeschriebene, aber mit dem königlichen Siegel versehene Blätter, auf denen die Empfänger, angeblich vom König verliehene Rechte und Besitzungen eintragen konnten.)
Als von König Wenzel, nach der von Frankfurt gesetzten Frist kein Bescheid kam, öffnete Frankfurt die Tore und war bereit Ruprecht als neuen König zu krönen. Bis zum Jahreswechsel hatte er im Einvernehmen mit den drei geistlichen Kurfürsten den meisten Städten im Rhein-Main-Gebiet ihre Privilegien bestätigt und deren Anerkennung erhalten.
Nun wieder den Blick in unsere Heimat.
Erster Amtmann auf dem neuen Schloss Altzenahe ist Ulrich von Bergheim. Er ist (vermutlich durch Einheirat) Ganerbe in Burg Hüttelngesäß, vor Niedersteinbach.
1399 war er in einer Urkunde von Erzbischof Johann II. als sein lieber Getreuer bezeichnet worden. Er wurde darin angewiesen, in sein Amt Alzenau, Pfahlbürger und auch andere Bürger aufzunehmen und einen Burgfrieden zum Nutzen und Wohle des Mainzer Stiftes zu erstellen. Der Burgfriede war eine schriftlich vorgegebene Festlegung von Rechten und Ansprüchen des Burgherren gegenüber den Bürgern und deren Pflichten gegenüber dem Amtmann und den Burgmannen (Verfassung).
1400 zeigt eine Urkunde das Ende des Burgbannes nach Abschluss der Arbeiten. Darin verfügt der Erzbischof, dass die Bürger und auch Pfahlbürger, "die wir daselbst zu Bürger genommen... über eyn Jahr gefreyt seyn sollen, dass sie nymandt ladten noch bannen sol"
1400
besitzt Konrad von Hutten Lehensgüter von Gottfried von Hohenlohe, in Albstadt, Somborn und Kahl.

Scherben gotischer Nischenkachel (Funde von der Spessartstr. 27)

1400 wird eine Anna von Buchenau urkundlich sichtbar. Sie ist eine Urenkelin von Elisabeth von Jossa und Albrecht von Buchenau und vermählt sich mit Curt von Wallenstein.
1400 am 20. November befielt König Ruprecht der Stadt Gelnhausen, daß alle Bürger, die am 28. Oktober nicht zur Huldigung erschienen waren, nun dem Edlen Johann von Isenburg, Herrn zu Büdingen zu huldigen, an seiner Stelle zu huldigen wenn dieser nach Gelnhausen kommt. Die Bürgermeister sollen die Huldigung kontrollieren und die Abwesenden nachschwören lassen.

1401
richten in der Bulau Wölfe starke (Wild-) Schäden an.
1401 versucht Erzbischof Johann II. auch für sein Schloss Altzenahe die wirtschaftliche Sicherheit herzustellen.  So lässt er sich von König Rupprecht für "sein und des Stiftes Dorf Wolmützheim" das Recht einräumen eine Stadt daraus zu machen. Die Stadterhebung hatte jedoch einige Schwachpunkte. Zum einen waren die Bewohner berechtigt (in Eigenleistung) ihr Dorf mit Graben und Mauer zu befestigen. Nach vier Jahren Frondienst für das Schloss keine reizvolle Vorstellung. Zum andern unterstanden sie noch immer drei Herrschaften. Auch wenn in Wirklichkeit alle drei durch bereits angesprochene Probleme in Abhängigkeit vom Erzbischof gekommen waren.
Im Bewusstsein der Bevölkerung war das Dorf Wilmundsheim noch immer Teil der alten Markgenossenschaft und Kernpunkt der Freien Gerichte Wilmundsheim/Somborn.
So blieb alles unverändert.
Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass der Amtmann Ullrich von Bergheim verstärkt die Ausweitung des Tals (Dorf) Alzenau durch Aufnahme von Zuwanderern (Pfahlbürger) betrieb. Die Ausstellung der Stadterhebungsurkunde geschah nach Meinung des Hanauischen Archivars Johann Adam Bernhard auf einer Membrane. ( Dieselbe ist aber trotzdem als Königsurkunde im Reichsarchiv in Wien registriert).
Für Erzbischof Johann II. war dies normal. Er setzte seinen Willen durch und Kg. Ruprecht hatte ganz andere Sorgen. Zum einen musste er noch immer um die Anerkennung durch die Reichsstädte werben. Und zum andern war doch gerade durch Zufall ein Giftmordanschlag auf ihn und seine Familie aufgedeckt worden. Der vom Herzog Galeazzo gesandte Kurier, Johann von Obernburg, einst Diener und Sekretär des Leibarztes Ruprechts, war dem König selbst während einer Messe in seinem Schloss Sulzbach, in der Oberpfalz aufgefallen. Derselbe gestand, nach seiner Verhaftung, in Verbindung mit dem Leibarzt, "Meister Hermann", den König und dessen Familie vergiften zu sollen. Herzog Galeazzo war wie bereits angesprochen, Gefolgsmann Wenzels und Gegner von Papst Bonifacius IX.
Nun wurde während des Reichstages in Nürnberg, wo zwei Wochen später die Stadterhebungsurkunde für Wilmundsheim ausgefertigt wurde, über den Leibarzt des Königs gerichtet und das Urteil vollstreckt. Der Verurteilte wurde zur Richtstätte geschleift, dort wurden ihm die Gliedmaßen und die Brust zerschlagen und er anschließend aufs Rad geflochten, wo er verstarb
Soviel zur Situation Ruprechts im Mai 1401.
(Sechs Jahrhunderte später (2002) begann man in Alzenau, an die nie genutzte Marktrechtsverleihung mit einem "Kaiser Ruprecht-Markt" im Herbst anzuknüpfen, genau 600 Jahre nach der größten Demütigung als "Glückloser König", wie nachfolgend sichtbar wird.)
Ganz sorgenfrei war jedoch auch Erzbischof Johann nicht. Er war in den Ruch des "Königsmörders" gekommen, da man ihn als Auftraggeber des Mordes an Herzog Friedrich sah, der gegen den von ihm gestützten Ruprecht als Gegenkönig kandidieren wollte.
1401 stand zum einen noch unter dem Versuch Ruprechts, König Wenzel zur Abdankung zu bringen und zum andern unter dem Druck einen Zug nach Rom vorzubereiten. Dort sollte Ruprecht als rechtmäßiger römischer König ( gegen König Wenzel), Bonifatius IX. als rechtmäßigen Papst gegen den in Avignon residieren Papst Benedikt VIII. bestätigen (allerdings müßte Ruprecht erst, von dem noch nicht bestätigten Bonifatius IX. als König bestätigt werden).
Außerdem drängten die Florentiner Stadtherren auf einen Kriegszug gegen den mächtigen Herzog Galeazzo von Mailand, der ihnen mit seiner Expansionspolitik bedrohlich wurde.
Nach einem Erfolg versprechenden Zug gegen König Wenzel, der noch immer als rechtmäßiger König galt, verspielte Ruprecht den Sieg, weil er, anstatt mit seinem Heer im richtigen Zeitpunkt einzugreifen, nachdem die Herzöge von Meißen schon bis Prag vorgedrungen waren, sich erst noch bei Amberg ein paar Tage Erholung gönnte, um dort "dem edlen Waidwerk zu frönen". Die Bekanntschaft mit dem Giftmörder war eine Begleiterscheinung jener Tage. Nachfolgend versuchte er König Wenzel auf dem Verhandlungswege zur Abdankung zu bewegen, was natürlich misslang.
Im Gegensatz dazu bedrängte ihn ein Florentinischer Gesandter schon seit längerer Zeit, zuerst die Verhältnisse in Oberitalien zu ordnen.
Herzog Galeazzo hatte inzwischen Perugia und Cortona besetzt und war dabei Bologna zu unterwerfen.
König Ruprecht forderte von Florenz 500.000 Goldgulden.
Der florentinische Gesandte Pitti (ein ehemaliger Pferde- und Weinhändler) wurde später ermächtigt 200.000 Gulden und weitere Hilfe anzubieten.
Nun begann Ruprecht die Planung, doch wurde die Romreise, die ihm die Kaiserkrone durch Papst Bonifatius IX. bringen sollte, schon bei der Vorbereitung ein Alptraum.
Er wollte mit 20.000 Rittern nach Italien kommen, im September in der Lombardei verweilen, und dort die Verhältnisse ordnen. In Venedig sollten ihm 50.000 Ducaten ausgehändigt werden. Weitere 150.000 Ducaten sollte er nachfolgend in drei Raten noch erhalten.
1401 am 4. Juli erhielt Florenz daraufhin eine große Bestätigung der Stadtfreiheiten und Rechte und die Zusicherung, dies noch als Kaiser mit der goldenen Bulle zu bekräftigen.
Mainzische Kaufleute erklärten sich gegen Anweisung auf die in Venedig zu erwartenden 50.000 Ducaten bereit, in Augsburg 50.000 Ducaten in bar auszuzahlen.
Dort sollte die Aufstellung des königlichen Heeres stattfinden.
Als Ruprecht am 6.Juli mit der Florentinischen Gesandtschaft nach Heidelberg kam, um dort Weiteres, auch mit den Kaufleuten von Mainz zu besprechen, musste er zu seiner Überraschung hören, dass die Mainzer ihre Bereitschaft zurückzogen, da sie erst jetzt erfahren hätten, wozu das Geld bestimmt sei.
Nun musste er feststellen, dass er in Deutschland keinen Kredit mehr bekam.
Jetzt bedrängte er den florentinischen Gesandten, mit einem persönlichen Schreiben nach Florenz zu reiten, um wenigstens von dort 25.000 Dukaten schon vorab zum Sammelplatz nach Augsburg zu senden.
Am 18. Juli ritt der Gesandte Pitti los und war schon 12 Tage später in Padua. Allerdings hatte er sich eine fiebrige Erkrankung zugezogen, reiste aber trotzdem weiter nach Florenz. Dort beschloss man, ihn mit einem zweiten Gesandten nach Augsburg zu schicken, da sollte ein weiterer Vertrag geschlossen werden, aufgrund dessen dann der König sich in Venedig 50.000 Ducaten auszahlen lassen könne. Inzwischen verging kostbare Zeit. Ohne den Bescheid zu kennen, schickte der König die Ritter Kunrad von Friedberg und Hans von Miltenberg bereits zu Herzog Leopold von Österreich mit der Verfügung, dafür Sorge zu tragen, dass die 100.000(!) Ducaten von Venedig sicher nach München gebracht würden. Wilhelm Kunrad Seiler und Hans Kreß im Deutschen Haus in Venedig sollten dabei behilflich sein. Zwischenzeitlich hatte er auch drei Gesandte nach Rom geschickt, um Papst Bonifaz IX . Bericht über die Situation in Deutschland zu erstatten. Außerdem sollten sie sich auch um seine Bestätigung als rechtmäßiger König und Unterstützung für seinen Romzug bemühen.
Obwohl oder gerade weil er seine Lage in bestem Licht darstellte, bekam er vom römischen Papst Zweifel zu hören. Erneuert wurden auch die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Königtums. Hinzu kam noch eine Liste von Bedingungen, an die er sich halten und die er erfüllen müsse, bevor er als rechtmäßiger König anerkannt und gar zum Kaiser gekrönt werden könne.
Die ganze Angelegenheit war in eine Lage gekommen, dass Ruprecht an den Erzbischof schrieb: der Papst wolle "nicht gleiche" Wege für sich nehmen und gehe mit wunderlichen Sachen um.Ehe er aber dem Papste solche Eide schwöre und Treue, als er von ihm fordere, wolle er sich lieber mit dem Könige von Frankreich und den Franzosen vereinen auf gütlichem und redlichem Wege.“
Die Vorbereitungen waren jedoch schon zu weit fortgeschritten um von der Reise zurückzutreten. Von der Stadt Frankfurt hatte er 1000 Gulden als Geschenk für die Reise bekommen. Die Stadt Basel kaufte sich für 3000 Gulden und Köln für 9000 Gulden vom Kriegsdienst frei. Mit den Reichstreuen in den Gebirgsdistrikten um Brescia hatte er schon Termine vereinbart, um gemeinsam gegen den Herzog Johann Galeazzo zu kämpfen
In der zweiten Augusthälfte unternimmt er nochmals einen Zug in die Oberpfalz. Regensburg war dort die einzige Stadt, die ihm noch nicht gehuldigt hatte. Als er nun in Amberg weilte, kam eine Delegation aus Regensburg, um ihm die Grüße der Stadt und die Bereitschaft zum Empfang mitzuteilen. Er versuchte zwar auch hier 9000 Gulden als Beitrag für die Reichsfreiheit zu erhalten, vergleichbar Köln. Doch die Regensburger waren zurückhaltend. Beim Einzug erhielten er 1500 und die Königin 500 Gulden. Hinzu kamen noch Geschenke. Trotz aller Einnahmen und Geschenke überwogen die Ausgaben für den Aufenthalt des Königs mit seinem Gefolge bis zum 7. September.
Einzuflechten ist hier, dass er zu dieser Zeit schon in der Lombardei sein wollte.
Am 9. September begann er in Augsburg die Vertretung im Reich für die Zeit seiner Abwesenheit zu regeln. Seinen 25jährigen Sohn Ludwig ernannte er zum Verweser der Pfalz bei Rhein und des Herzogtums Baiern. Zur Wahrnehmung seiner Aufgabe wurden ihm noch vier königliche Räte zur Seite gestellt
1401 am 12. September musste er vom Sammelplatz Augsburg 5.000 Ritter wieder entlassen, da er nicht das erforderliche Geld geliehen bekam. Dadurch hatte er nur gut 10.000 Ritter als Begleiter, die Hälfte der vorgesehenen Streitmacht.
1401 am 13. September erhob er den jungen Pfalzgrafen zum Generalreichsvikar. Doch noch immer war das Kernproblem nicht gelöst. Es fehlte das Geld für den Kriegszug. Inzwischen waren mehr als 15ooo Reiter versammelt, selbst umliegende Orte mussten Quartier bieten.    Die Florentiner handelten mit seinen Beratern am 13. September einen Vertrag aus, dessen Form bei genauem Hinsehen das Unternehmen zum Scheitern verurteilte
Die markanteste Klausel war, dass der Anspruch auf 200.000 Ducaten mit dem Sieg über den Herzog von Mailand und dessen Absetzung verknüpft wurde. Sollte er bereits in Deutschland Geld benötigen, so möge er es bei Kaufleuten borgen, wofür die Florentiner bürgten. Weiterhin stellten sie ihm ein Geschenk (Erfolgsprämie) in Aussicht, die nochmals 200.000 Ducaten betragen solle. Das Geld sollte ratenweise in Venedig, Padua oder Ferrara ausgezahlt werden. Für die Passage der Tirolerpässe musste er an Herzog Leopold schon 100.000 Ducaten zahlen! Ruprecht blieben nur etwas mehr als 100.000 Ducaten verfügbar.
1401 am 16. September begann der Aufbruch über die Alpen.
Von Innsbruck aus ließ er durch vier Herolde den Herzog von Mailand auffordern, die dem Reich entfremdeten Güter zurückzugeben, da er andernfalls in Ungnade falle.
Johann Galeazzo antwortete: er besitze Reichslande aufgrund königlicher Verleihung (durch Wenzel) und werde sie gegen Eindringlinge verteidigen.
Militärisch scheiterte Ruprecht schon Mitte Oktober bei Brescia, wie schon andere Könige vor ihm. Nur, dass er weder Rom noch den Papst mit einer Kaiserkrone je zu sehen bekam.
Nach der Niederlage verbrachte der König den Winter in Padua und scheiterte schließlich wegen mangelnder Kreditwürdigkeit
1402 am 2. Mai kam er nach München zurück. Da sang man auf den Straßen Spottlieder über den „armen König“.
Erzbischof Johann II. blieb von diesem Geschehen unberührt. Er hatte noch die "Waldecker Fehde" anhängen. Diese Fehde resultierte noch aus der Ermordung Friedrichs von Braunschweig. Außerdem war ein schwacher König leichter zu beeinflussen.
Es mag zum Teil Zufall gewesen sein, doch bekam der Erzbischof noch die Bezeichnung "der schlaue Johann".
1402 wird König Wenzel von seinen Bruder Sigismund, König von Böhmen, gefangen genommen.
1402 werden für die Burg Alzenau bereits weitere Burgmannen genannt.
1403 erwirbt Erzbischof Johann II. von Mainz das ewige Öffnungsrecht an der Burg Hüttelngesäß. Öffnungsrecht bedeutet, dass im Bedarfsfall die Burg als Ganzes dem Befehl des Erzbischofs oder dessen Hauptmann unterstellt wird.
1403 am 22. Januar tritt auch die Familie der Schelris wieder ins Licht der Geschichte.
Der Stadtschreiber von Frankfurt, Peter von Gelnhausen und sein Knecht Henne Krauel, sollten im Auftrag der Städte Frankfurt und Mainz eine Botschaft zum König Ruprecht nach Nürnberg bringen, in der über die Bedrückungen durch Erzbischof Johann II. berichtet wurde. Doch zwischen Obernburg und Miltenberg werden sie überfallen und nach Gelnhausen in die Burg gebracht.
Hermann Schelris, obwohl königlicher Burgmann in Gelnhausen, nahm im Auftrag des Erzbischofs den Stadtschreiber mit seinem Knecht gefangen.
Am 22. Januar schreibt er an König Ruprecht, daß dies geschah da die Stadt Frankfurt einen seiner Knechte gefangen hätte.
Da auch die Stadt Frankfurt den König über den Vorfall unterrichtet, beauftragt  Kg. Ruprecht den Landvogt der Wetterau Hermann von Rodenstein den Vorfall zu regeln. Nach einer Folge von Briefen des Landvogtes, der Stadt Frankfurt und Hermann Schelris kommt es schließlich zur Festlegung eines Gerichtstermins in der Burg in Gelnhausen.
1403, am 14. März kommen in den Burggarten als Vertreter der Stadt Frankfurt deren Schreiber Heinrich und die beiden Bürgermeister von Gelnhausen Andreas von Grünberg und Henne Hebenstreit mit ihrem Schreiber. Nachdem die Anwesenden eine Weile warteten, schickten die Bürgermeister den Schreiber in die Burg um ihre Anwesenheit zu melden.
Daraufhin erschien Heinrich Quiddenbaum der Burggraf  mit etwa 35 Burgmannen, doch ohne Hermann Schelris.
Doch ungeachtet aller Briefe und Vorgaben des Königs, beschied schließlich der Burggraf, daß er in der Sache nichts tun könne, da Hermann Schelris nicht erschienen sei. Nach längeren ergebnislosen Verhandlungen bat der Frankfurter Stadtschreiber Heinrich, daß der Gelnhäuser Schreiber Nikolaus Brendel doch ein Protokol über den Tagesablauf fertigen möge. Die Niederschrift wurde von mehreren Zeugen bestätigt.
1403, 15. März  Hermann Schelris gibt das Burgmannamt in Gelnhausen auf und geht in den Dienst des Erzbischofs.
In einem späteren Schreiben weist er darauf hin, daß weitere Forderungen gegen ihn über seinen Herrn, den Erzbischof Johann zu regeln seinen.
Der Frankfurter Stadtschreiber Peter von Gelnhausesn und sein Knecht Henne Krauel bleiben als Gefangene in der Burg.
1403 am 1. Oktober wird Ruprecht von Papst Bonifatius IX. als rechtmäßiger König anerkannt. Der Papst hoffte nun auf einen neuen Romzug Ruprechts, um auch als rechtmäßiger Papst von einem deutschen König bestätigt zu werden.
Doch wurden seine Erwartungen nicht erfüllt. König Ruprecht hatte kein Verlangen und auch nicht das Geld für eine zweite Romreise.
1403 am 11. November gelang dem in Wien gefangenen König Wenzel die Flucht.
Mit Unterstützung seiner Anhänger begann er nun einen Krieg gegen Sigismund.
1403 wird beim Neustädter Hof im Mömlingtal, mit dem Bau einer kleinen Wasserburg begonnen. Bauherr ist Jorg Bache. Derselbe ist mit Agnes von Erlenbach vermählt, deren Mutter Anna Schelris von Wasserlos mit ihrem Gatten Hans von Erlenbach in dem kleinen Burgsitz in Weckbach wohnt.
1403 im Dezember (?) bittet König Ruprecht einen Kurfürsten sich um die Freilassung der Gefangenen des Hermann Schelris zu bemühen. Der Kurfürst rät dem Hermann Schelris die Gefangenen freizulassen, da ihm sonst daraus „Unrat“ entstehen könne.
Um die Jahreswende bittet König Ruprecht den Burggrafen von Gelnhausen nochmals an Hermann Schelris zu schreiben warum er noch immer den Stadtschreiber und seinen Knecht gefangen hält.
Weitere Angaben über das Schicksal der Gefangenen sind nicht mehr ersichtlich. (Quelle: Michael Zieg, Gelnhäuser Regesten)
1404 am 21. April bekennt Eberhard von Fechenbach der Junge (Sohn der Petza von Rannenberg) gegenüber seinen Schwiegereltern dem Ritter Werner Kolling und seiner Hausfrau Hebbel, daß das Wittum (Mitgift) seiner verstorbenen Frau Agnes, geb. Kolling, für den Rest seines Lebens in seinem Besitz bleiben soll. Da seine Frau Agnes ohne leibliche Nachkommen verstarb fallen die Güter wieder an die Eheleute Kolling und deren Erben zurück. ( Die Kollings wohnten zu dieser Zeit noch auf Burg Hauenstein.)  
1404 am 1. Oktober, auf den Tag genau ein Jahr nach der Anerkennung Ruprechts als König starb Bonifatius IX. in Rom als schismatischer Papst. In Avignon residierte noch immer Papst Benedikt VIII.
Nun erscheint wieder eine Anmerkung zum dörflichen Umfeld nötig.
Im 14. Jahrhundert war man weitgehend dazu übergegangen in Wohnbauten räumliche Unterteilungen durch Einbau von Holzwänden vorzunehmen. Die dadurch gegebene Brandgefahr, durch die noch immer übliche offene Herdstelle, führte zum Einbau von Schloten (gegen Funkenflug sichernde Rauchabzüge).
Eine Weiterentwicklung waren ummauerte Feuerstellen, die nach oben zu einem Schlot verengt wurden und von einer Seite zu befeuern waren. Den Abschluss dieser Entwicklung bildeten die "Hinterladeröfen", die von der Küche aus geschürt wurden und in der Stube als Heizkörper dienten. Gekocht wurde jedoch noch auf einem Boden- oder Tischherd unter dem offenen Rauchfang. Aus dieser Form des Kochens und Bratens unter dem Rauchfang entwickelte sich die Besonderheit, dass sich aufsteigende Dämpfe und fettige Dünste im kühleren Rauchfang niederschlugen und langsam als Tropfen vom Rand desselben zur Erde fielen. Um hier Fettlachen zu verhindern, stellte man an den Stellen kleine Näpfchen hin, in denen sich das Fett sammelte. So kam es zu der Situation, dass um den Herd, am Boden mehrere Fettnäpfchen standen. Und nun oblag es der Geschicklichkeit der mit dem Kochen beschäftigten nicht "in die Fettnäpfchen zu treten".
Eine Anmerkung zu den Kochgeschirren ist auch noch angebracht. Das Kochen über dem offenen Herd hatte den Nachteil, daß man die Kochgeschirre über einem Haufen brennenden Holzes oder Torf plazieren mußte. Da dieser Brennstoffhaufen jedoch durch die Verbrennung bedingt seine Form veränderte, konnte man kein Gefäß darauf stellen. Dies nötigte zu verschiedenen Arten die Kochgeschirre stabil darüber zu bringen. Die beeindruckenste Variante ist das Darüberhängen des (Metall) Kessels. Doch die gebräuchlichere Art ist das Kochen mit einem Dreifuß oder  in Dreifußgefäßen aus Metall oder Irdenware. Da ein Gefäß mit "tönernen Füssen" jedoch leicht zusammenbrechen konnte, (wie es sprichwörtlich noch heute mancher Behauptung nachgesagt wird) kam es soweit, daß hörige Töpfer ihrer Herrschaft als Zehntabgabe, jährlich eine bestimmte Menge von Dreifußgefäßen liefern mußten. Diese Schwäche der Töpfe auf tönernen Füßen, erbringt bei allen Grabungen in mittelalterlichen Kulturschichten, abgebrochene Füße unterschiedlicher Art, wie die bereits erwähnten Funde an der Spessartstraße zeigten. 

Nachbildungen von Dreifußgefäßen aus der "Burg"

Reinigen und Zusammenfügen von Keramik aus der Burg Alzenau

Die Scherben der Dreifußgefäße zeigten auch noch die Quelle einer Redewendung, die im Zusammenleben bei uns noch im 20. Jahrhundert gebräuchlich war. Wenn Hausfrauen, kurz vor der Mittagszeit bei einem Schwätzchen zusammenstanden, tauchte immer irgendwann die Frage auf: "Haste dei Esse schon beigestellt?" Unabhängig von der Antwort, stellte man das Essen schon lange nicht mehr bei, sondern auf die Herdplatte. Doch zum Kochen über oder an dem Gluthaufen stellte man das Töpfchen bei die Glut. Dies zeigt sich bei allen Scherben von Töpfen, die mit einem Griff oder Stiel zum Herd gebracht wurden. Dieselben stellte man so, daß sie mit zwei Füßen in der Glut standen, doch der dritte Fuß, mit dem darüber befindlichen Griffteil blieb am Rand des Gluthaufens. So konnte man das Töpfchen ohne Gefahr sich zu verbrennen wieder wegnehmen. Die restaurierten Gefäße, dieser Größe zeigen alle am Boden und an der dem Griff abgekehrten Seite Schmauchspuren. Doch die Zugriffseite ist sauber. Man hatte die Töpfchen nur "beigestellt".

Notbergung von Keramik am Blitzableiter-Erdungsgraben im Zwinger der Burg Alzenau

Eine Besonderheit bei den Keramikfunden aus der Burg Alzenau sind Bruchstücke mehrerer "Stülphauben". Das Erschwerende bei der Erkennung, war der zwischenzeitliche Wandel im Umgang mit dem Feuer. Im Gegensatz zur Gegenwart, wo die Feuerstellen zum Heizen oder zum Kochen, weitgehend automatisch oder mit Knopfdruck bedient werden, war man damals noch bemüht "das Feuer zu wahren". Dies erforderte in den nun schon relativ kleinen Räumen, daß man in den Ruhezeiten die Glut weitgehend vor Luftzufuhr abschirmte. Damit sparte man das nachzulegende Brennholz und schützte das Umfeld vor Funkenflug und daraus entstehenden Brandkatastrophen. Diese Stülphauben, eine ist sogar kunstvoll bemalt, sind der sichtbare Beweis wie man der Mahnung aller Nachtwächter nachkam, wenn sie dazu aufriefen "das Feuer und das Licht zu wahren". Abweichend vom Licht, das ja auch durch eine Flamme gespendet wurde, die man auslöschte, bewahrte man das Feuer unter der Asche, um es bei Bedarf wieder zu entfachen. Die optimale Abschirmung waren offensichtlich die bis zu 4o cm breiten und innen 5 cm hohen Hauben, die in der Mitte noch mit einem Griff versehen waren. Der Rand war vermutlich zur Stabilisierung auf die ganze Höhe hochgezogen. Dieser Rand hatte jedoch auch wärmeabstrahlende Wirkung.
Auch zu dem "Licht" das es zu wahren galt, ist noch eine Betrachtung angebracht. Die einfachste Form bei uns war der Kienspahn, den man in einen oben gespaltenen Stock klemmte. Den Stock steckte man in den Boden oder in ein kleines Kistchen das mit Erde gefüllt war. So hatte man die einfachste Form einer "Stehlampe".
Die Erde unter dem Spahn, war eine Brandschutzvorrichtung, da bei sehr harzreichen Spähnen während des Brandes brennende Tropfen zu Boden fielen. Eine zweite Form war das Talglicht. Hierzu war eine flache Metallschale erforderlich, die einseitig einen nach oben bis über die Mitte gebogenen Henkel hatte. (Fundort: Spessartstraße 27)
Dieser Leuchtkörper konnte mit einem Kettchen an die Decke, Wandbügel oder an einen Ständer mit Haltebügel gehängt werden. Diese beiden Lichtgeber waren allerdings mit sehr viel Rußbildung verbunden.
In herrschaftlichen Häusern waren noch Öllampen und zunehmend Kerzen in Verwendung. Wobei in den Öllampen Pflanzenöl verbrannt wurde, was von der ärmeren Bevölkerung als Nahrungsmittel gebraucht wurde.
Die "Wahrung des Lichtes", das heist das Löschen am Abend, geschah in unterschiedlicher Art. Der Kienspahn wurde gelöscht indem man ihn mit dem brennenden Ende in die Erde drückte. Das Talglicht und die Öllampe konnte man durch Abdecken der Flamme löschen.
Und für die Kerzenflamme wurden spezielle Löschhörner entwickelt, die an langen Stielen angebracht noch immer in Gebrauch sind, wo zu festlichen Anlässen Kerzen angezündet werden. Von diesem Löschhorn abgeleitet wird noch immer die nicht gerade schmeichelhafte Feststellung, daß jemand ein prächtiges Löschhorn habe, wenn er sich mit einer etwas großen Nase von den Normalbürgern unterscheidet.
Eine Selbstverständlichkeit für die Gründungsphase unserer Gemeinden war das Vorhandensein von Wasser. Im Regelfall entnahm das Wasser einem Bachlauf. Nur in den Ausnahmefällen wie dem Bau von Burgen, musste die Wasserversorgung innerhalb des umfriedeten Raumes gesichert werden. Dies geschah mit der Anlage von Zisternen oder Brunnen. Im späten Mittelalter wurden auch die Dorfbrunnen gefasst und gegen Verschmutzung geschützt. Brunnen mußten immer wieder gereinigt werden. Denn wie noch immer sprichwörtlich, daß der Krug nur solange zum Brunnen geht bis der Henkel bricht, bedeutete dies, daß nach jedem Henkelbruch der Krug ohne Henkel nicht mehr aus dem Brunnen kam und mit anderen den Scherbenhaufen auf dem Grund des Brunnens vergrößerte. Die Scherben wieder zu entfernen war keine leichte Arbeit, an die der volkstümliche Ausspruch: "Der flucht wie ein Brunnenputzer" noch erinnert.
Jetzt wieder zur Politik.
1404 kommt es in Hanau zum sog. Staatsstreich in Hanau.
Das Ausbleiben eines männlichen Erben bei Ulrich V. von Hanau ermöglichte es, aufgrund des Familienvertrags vom 26. Juni 1391, Reinhard II. von Hanau nun zu heiraten und mit seinem Bruder Johann die Regierung zu übernehmen.
Seit 1398 hatte es sich zunehmend gezeigt, dass Ulrich V. von Hanau die Herrschaft nicht weiter ausüben kann.
Reinhard II. von Hanau verlangte mit seinem Bruder Johann den Rücktritt des Bruders von der Regierung. Doch dauerte es noch sechs Jahre.
Inzwischen hatte sich eine außergewöhnliche Situation entwickelt:
Reinhard und Johann von Hanau hatten den Erzbischof in seinem Streben um die Macht unterstützt und ihn sogar schon mehrfach mit Krediten unterstützt.
Demgegenüber hatte sich ihr Bruder, Ulrich V. von Hanau sogar schon die Stadt Hanau an den Erzbischof Johann von Mainz auf Lebenszeit verpfändet.
Nun waren Reinhard und Johann von Hanau an Regierung. 
Reinhard von Hanau hatte als erster im Haus Hanau eine juristische Ausbildung. Nun zeigte er sein Geschick.
1404 bereits im Jahr der Regierungsübernahme, lassen sich Reinhard II. und Johann v. Hanau die Burg Alzenau für 2.000 Gulden von E.B. Johann II. verpfänden.
Der Erzbischof braucht Geld, da er neben den notwendigen Ausgaben auch um den Abtrag der immensen Schulden für seine Ernennung bemüht sein muss.
Die Verpfändung der Burg setzt voraus, dass dieselbe unbeschadet zu nutzen ist. Im Schadensfall muss entweder die Pfandsumme zurückgezahlt oder ein wertgleiches Objekt dem Pfandnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Vermutlich wird deshalb im gleichen Jahr Hamann Echter von Mespelbrunn, damals Vicedom in Aschaffenburg, als Präfekt für die Burg Alzenau bestimmt.
Er soll für die Sicherheit und Verteidigung der Burg sorgen.
1405 ab 3. Februar bereitet König Ruprecht den Kriegszug in die Wetterau (und den Kahlgrund) vor.
Er fordert von der Stadt Frankfurt die Unterstützung  wöchentlich „uff 100 Gleven“ (Verpflegung) 21 Fuder Wein, Brot und Futter. Ferner 32 Gleven zu Ross ( hier steht Gleve für eine Kampfeinheit um einen Glevener. 3 bis 5 Personen) und 200 Gewappnete mit möglichst vielen Schützen und ihre beiden größten „buszen“ (Geschütze) mit Schirmen, Pulver, Steinen (Kugel) und anderem „geczuge“.
Friedberg soll leisten: 40 Gewappnete und 20 Schützen mit ihren „seczedartschen“ (Feuerrohre) und ihre „groszen buszen“.
Das gleich verlangt er von Gelnhausen und Wetzlar.
Worms und Speyer sollten stellen, je 50 Gewappnete und 50 Schützen mit „setzdartschen“ und ihrer größten Büchse.
Am Valentini (14. Februar) soll „berannt“ werden. 
1405 kommt es zur militärische Intervention des Königs Ruprecht von der Pfalz im vorderen Kahlgrund.
Der Anlass waren die schon erwähnten räuberischen Übergriffe des niederen Adels gegen Bürger und Geschäftspartner der umliegenden Städte. In einer Rechtfertigung des Königs wurde niedergeschrieben: "item des quam myme herren dem kunige fur zijten große klage vor von des richs herren und auch des richs stedten und kauflutten von swaben von doringen von hessen und uß der wetteraue, dass yn yre kaufmannschafft und gut uß denselben sloßen in der wetterauwe mit namen ruckingen, hoeste, hudellngeseße, karben und waßerlose genommen wurden wer und etliche darin gefangen und gescheczt weren wurden und eisteils ermordet, und wart darumbe angeruffen und hermanet als romischer konig darzu czu dune. und darumbe so manete myn herren der konig von sin und des riches wegen die rynschen stedte und zoch vor die obgenanten sloße und gewan die und zerbrach sie auch von solicher reuberye morderye und ubeltat wegen, die czu von den obgenanten sloße geschehen waren, als auch er, daz er das von des richs wegen schuldig were zu dune und auch billig getan hat."
Der König befand sich bei der Aktion in einer zwiespältigen Situation.
Er stand unter dem Druck mehrerer Reichsstädte, die ihn aufforderten gegen die "Raubschlösser" vorzugehen (die ja auch als Gefängnisse der Geiseln dienten) und den Landfrieden wieder herzustellen. Die Stadt Worms hatte ihm 2000 Gulden geliehen und noch 500 fl. geschenkt, da auch sie es für notwendig erachtete. Hinzu kam, dass er noch immer um die Anerkennung weiterer Städte bemüht war (Aachen hatte ihn noch immer nicht als König anerkannt).
Demgegenüber musste er sich bewusst sein, dass die "Räuber" überwiegend Vasallen des Erzbischofs waren. So musste er seine Vorbereitungen in einer Form treffen, die den Erzbischof glauben ließen, dass er ihn in der Fehde mit dem Landgrafen von Hessen unterstützen wolle.
1405 am 17. Februar begann der Kriegszug mit Unterstützung der Städte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen u. a.. An diesem Tag nahmen sie die Wasserburgen Hoeste (Höchst, Stammburg derer von Buches bei Lindheim) und Rückingen. Auch Karben wurde zu Beginn gebrochen. Am 22. Februar kam der Kriegszug in den Kahlgrund. Hier ist anzumerken, dass man mehrere Objekte gleichzeitig anging.
Die Stadt Frankfurt hatte ihre zwei größten Kanonen mitgeschickt. Die größte hatte das beachtliche Gewicht von 70 Zentner und 70 Pfund (mehr als dreieinhalb Tonnen).
Die Kanone hatte 1399 schon bei der Zerstörung von Burg Tannenberg an der Bergstraße gute Dienste geleistet.
(Diese Burg war ursprünglich Eigentum der mit dem Haus Kälberau verbundenen Familie von Jossa und gehörte 1405 Hamann Echter. Zuletzt war Hartmut von Kronberg als Burgherr auf Tannenberg eine Bedrohung für das ganze Umland). Allerdings hatte das Belagerungsheer vor Tannenberg einen besseren Kanonier anfordern müssen, da die Treffsicherheit von Geschützmeister Henne Becker unbefriedigend war.
Nun hatte Hermann von Rodenstein, der Landvogt der Wetterau,  die Führung bei der Zerstörung von Burg Wasserlos. Gleichzeitig leitete Wambold von Umstadt die Zerstörung von Hüttelngesäß.

Tag des offenen Denkmals in Hüttelngesäß. Mitte der Eigentümer Dr. Michael von Savigny.Im Hintergrund H. Binding und Fr. Schreiner von der Uni Mainz die das Umfeld untersuchten.

Keine Berichte gibt es über die Zerstörung des "neuen Schlosses" (Alzenau) des Erzbischofs, obwohl der Zerstörungsgrad beachtlich gewesen sein muss.



Zwei zeitgemäße Darstellungen zur Beschiessung von "Schloß Altzenahe"

Der Amtmann Ulrich von Bergheim war mit dem Erzbischof Johann in der Fehde gegen den Landgrafen von Hessen und bemühte sich ebenfalls eine Burg des Landgrafen zu brechen.
Es ist zu vermuten, dass sich an der Burg Alzenau die Frankfurter mit ihren Kanonen betätigten. Möglicherweise sogar ohne vorherige Kenntnis von König Ruprecht.
Da zwischenzeitlich die wahre Absicht von König Ruprecht sowohl dem Erzbischof wie auch Ulrich von Bergheim bekannt wurde, ritt letzterer nach Hause, konnte jedoch nichts mehr verhindern.
Memmelriß und Hüttelngesäß (das teilweise der Frau von Bergheim gehörte) waren ganz zerstört. Die Burg in Wasserlos muss weitgehend zerstört worden sein und die Burg Alzenau, wird vom Erzbischof in der Schadensliste aufgeführt. (Sie wird 1410 von Ulrich von Bergheim für 500 Gulden übernommen. Ein Viertel des Wertes von 1404).

Freilegung von Resten der 1405 zerstörten Schelrisburg im Schlosspark von Wasserlos. Rechts setzt sich die Eintiefung als Gewölbe fort (im Bild: Rudolf Holzapfel)

Gewölbe im Wasserloser Schloßpark (im Bild: Christof Heininger)

Ausschlupf aus dem Gewölbe am Bachrand (Werner B. Kempf)

      Anzumerken ist, dass Hermann von Rodenstein der Vater des sagenhaften Hans von Rodenstein (des wilden Rodensteiners) war, dessen Abbild vollplastisch in der Kirche von Fränkisch Crumbach erhalten ist.
Wieweit dieser "Wetterauer Räuberkrieg" auch die Situation des vom Erzbistum immer wieder bedrängten Landgrafen Hermann von Hessen, begünstigte ist unklar.
Doch war Erzbischof Johann bei dem Mainzisch-Hessischen Frieden vom 18. März 1405 zu einigen Zugeständnissen bereit, die er gegenüber dem "Mainzischen Erbfeind" normalerweise wohl nie eingeräumt hätte.
Die auf Burg Hauenstein ansässige Familie von Kolling nehmen einen Wohnsitz in der Burg Gelnhausen.
1405 am 8. Mai verleiht Kg. Ruprecht dem Johann zu Isenburg, Herrn zu Büdingen, neben dem Burggrafenamt in Gelnhausen und mehreren Lehen auch die „Königsleute an der Kalde“.
1406 kommt es auf einem Reichstag in Mainz zur Auseinandersetzung zwischen dem Erzbischof Johann II., mit Ullrich von Bergheim und König Ruprecht, wegen der Ereignisse im Zusammenhang mit dem Wetterauer Räuberkrieg.
Der 6. Anklagepunkt (von 15) ist die Forderung von „Entschädigung für den vertragswidrigen Angriff des Königs auf die Diener und Amtleute des Erzbischofs“.
Sowohl der Erzbischof wie auch Ulrich von Bergheim übergeben dem König Fehdebriefe. In der nachfolgenden Zeit kann nur durch Vermittlung der Erzbischöfe von Köln und Trier ein offener Krieg des Erzbischofs gegen den (von ihm eingesetzten) König Ruprecht verhindert werden.
1406 verkauft Conrad von Rannenberg das Gericht Krombach und die Vogtei in Großkrotzenburg an Friedrich von Fechenbach für 100 fl.. Friedrich ist sein Neffe, Sohn der Petza von Rannenberg und Eberhard von Fechenbach (Vicedom in Aschaffenburg bis 1394).
Konrad von Rannenberg, der bis zu seinem Tod auch Stadtschultheiß in Aschaffenburg war, verstarb noch im Jahr 1406.
Dies zeigt eine Urkunde vom gleichen Jahr, wo Erzbischof Johann II. dem Vicedom Hamann Echter von Mespelbrunn das "Bischofsfutter" aus der Vogtei Krombach überträgt, das zuvor der inzwischen verstorbene Konrad von Rannenberg zu Lehen hatte.
1406 am 1. Juni sendet Eberhard von Fechenbach (Burgmann) der Stadt Gelnhausen einen Fehdebrief wegen erlittenem Unrecht und kündigt alle bestehenden Verträge.
1406 am 3. Juni läßt Gelnhausen dem Wetterauer Landfriedenshauptmann Eberhard von Hirschhausen mitteilen, daß sie wegen der Fehde keine „Freunde“ zur Landfriedensberatung nach Frankfurt senden kann.  
1406 am 5. Juni sendet Eberhard von Fechenbach der Stadt Gelnhausen mit, daß er Hans von Wasen und seine Helfer bei sich hausen und halten will.
1406 am 8. Juni wird Eberhard von Fechenbach von Eberhard von Hirschhausen aufgefordert von seiner Fehde gegen Gelnhausen Abstand zu nehmen, da er sonst nach Landfriedensrecht gegen ihn und Hans von Wasen vorgehen müsse.
1407 verkauft Konrad von Bienbach, ein Nachkomme des Hauses Kälberau, über die Jossasche Linie, einen Leibeigenen in Hörstein, mit dem Namen Gobel Seidenschwanz, an den Abt des Klosters Seligenstadt.
Hier ist wieder eine Anmerkung über die Formen des Zusammenlebens angebracht. Im Gegensatz zu neueren Auslegungsformen von Christentum, wo vordergründig Begriffe von Nächstenliebe und Sorge um das Wohl aller Menschen als gleichwertige Geschöpfe Gottes sichtbar werden, sah man dies bis in die Zeit der Reformation ganz anders.
Für den in der Urkunde zitierten Gobel Seidenschwanz war die praktische Auswirkung des Verkaufes seiner Person kaum von Bedeutung. Der Unterschied bestand nur darin, dass zuvor der Gewinn seiner Arbeit dem Konrad von Bienbach zufloss und nun musste er für den Abt von Seligenstadt arbeiten. Allerdings war mit dem Verkauf auch alles das verbunden, was ihm zugehörig war, wenn er eine Familie hatte. Häufig wurden aber auch Einzelpersonen verkauft.
Bei Gobel Seidenschwanz ist wahrscheinlich, dass er als Arbeitskraft auf den abteilischen Besitzungen in Hörstein gebraucht wurde. Nahe liegend ist jedoch, dass er einfach aus dem Familienverband herausgelöst und in das "Arbeitslager" der Abtei eingefügt wurde.
Diese Art von "Menschenhandel" geschah noch immer vor dem Bild der "Gottgewollten Dreiheit", wie sie nach der Jahrtausendwende von den Kanzeln verkündet und auch praktiziert wurde. Freiheit und Menschenwürde waren für die Masse der Landbevölkerung unvorstellbar. Die Unfreien oder Hörigen waren dem Familienoberhaupt oder dessen Herrn eigentümlich verbunden. Sie waren wie die Nutztiere dem Anwesen zugehörig und wurden bei Bedarf entsprechend eingesetzt oder veräußert. Die Zunahme der Bevölkerung basierte überwiegend auf nichtehelichen Kindern (Kegeln), da Eheschließung nur möglich war, wenn nachweislich die nötige Fläche an Grund und Boden vorhanden war. Fehlende Personenstandsregister, geringe Lebenserwartung und das alleinige Bestreben den eigenen Besitzstand zu erhalten oder zu verbessern, ließ hinter dem kleinen Kreis der urkundlich sichtbaren Oberschicht eine immense Grauzone Rechtloser existieren. Da neben der tierischen Arbeitskraft, die nur begrenzt einsetzbar war, (und der Wasserkraft bei Mühlen) nur die menschliche Kraft genutzt wurde, sah man in einer großen Zahl von Menschen, vordergründig die Masse "Arbeitskraft".
Hier ist anzumerken, daß das Wort Arbeit früher Erwert (= was war er wert) geschrieben wurde und in unsrer Heimat noch im 20. Jh. mundartlich von "Erwet" gesprochen wurde.
Die mangelnde Übersicht mancher Herren über die Zahl der ihnen gehörenden Menschen ermöglichte es Leibeigenen in Städte abzuwandern, um dort ein eigenes Leben zu führen (Pfahlbürger), sofern sie nicht von ihrem Herrn binnen eines Jahres zurückgeholt wurden. Eine Besonderheit ergab sich noch aus der Festlegung mancher Grundherren, dass nur eine gewisse Zahl von Kindern Leibeigener, wieder als Leibeigene gesehen wurde. Die über diese Zahl hinausgehenden nachgeborenen Kinder galten als herrenlos und konnten entweder von anderen Herren als „Wildfänge“ übernommen (eingefangen) werden oder sie suchten bei den Städten eine Überlebensmöglichkeit.
Wieweit Leibeigene aus dem Freigericht in das "neue Amt Alzenau" in die Herrschaft von Ullrich von Bergheim überwechselten ist fraglich.
1407 zu 1408 war mit einem sehr strengen Winter verbunden. Doch brachte der nachfolgende Sommer reiche Ernten.
1408 erreichte König Ruprecht endlich die Anerkennung durch die Stadt Aachen
Im Gegensatz zu den Wirren in der Führungsetage ist die ländliche Bevölkerung nun dem Christentum verbunden und lebt in Gottesfurcht im wörtlichen Sinne.
1408 am 20. Dezember teilt die Stadt Frankfurt der Burg Gelnhausen mit, daß Eberhard von Fechenbach den Henne von Wasen in seiner Fehde mit Frankfurt unterstützen wolle. Da er königlicher Burgmann in Gelnhausen sei, solle man ihn bitten zur Ehre des Königs, daß er seine Fehde gegen die Stadt abtun solle und ihr keinen Schaden zufügen möge.
1409 am 29. Juni bitten der Burggraf und Baumeister der Burg Gelnhausen die Stadt Frankfurt, eine Klage gegen Hebbel von Kolling abzutun, da dieselbe die Freiheiten der Burg berühren.
1409 am 15. Juli teilt die Stadt Frankfurt der Burg in Gelnhausen mit, daß Hebbel von Kolling (sie war eine geborene von Waldeck) Geldschulden gegenüber dem Weißfrauenkloster habe und bitten deshalb die Sache bei dem Reichsgericht in Frankfurt zu belassen. Wegen der Privilegien beider Parteien sollen Freunde der Burg nach Frankfurt oder dem König kommen.
1409 am 25. Juli bestätigt König Ruprecht, Dieter von Isenburg, dem (neuen) Herrn von Büdingen seine Reichslehen die seine Vorfahren von Kaiser und Königen erhalten haben. (Darunter auch die Königsleute an der Kalde)
1409
am 1. August teilt König Ruprecht der Stadt Gelnhausen mit, daß Rudolf von Bleichenbach für sich und seine Erben auf seine Teil des gebrochenen Schlosses Mömbris und alle daraus entstandenen Forderungen verzichtet hat und dadurch weder an den König, seine Erben, an Gelnhausen und andere Städte und alle anderen die dem König damals dienten, Ansprüche erheben wird. Dafür soll Rudolf von Bleichenbach kein Schaden mehr durch die Stadt Gelnhausen zugefügt werden und er soll zukünftig wegen dieser Sache sicher vor der Stadt und den Ihrigen sein.
1409
am 15. August teilen Henne Forstmeister, Burggraf der Burg Gelnhausen und Jost Fussechin von Ortenberg, dem Bürgermeister, Schöffen und dem Rat der Stadt Frankfurt mit, daß sie mit Fr. Hebbel von Kolling und ihren Burgmannen wegen der Streitsache gesprochen haben. Hebbel von Kolling und ihre Hausgenossen wollen einige ihrer Freunde zur nächsten Messe nach Frankfurt senden um dort über beider Freiheiten reden. Hebbel von Kolling ist bereit am Tag nach St. Jakobstag zu einem Gütlichen Tag mit den Weißfrauen nach Frankfurt zu kommen.
Trotz der Annahme dieses Termins verschleppt sich der Streit noch längere Zeit.

1409
sind Conrad und Henne Buches in Wasserlos ansässig. Mit Henne Buches, der sich mit Metze Schelm von Bergen vermählt, beginnt die Wasserloser Linie.
Zu dieser Zeit vermählt sich
Anna Schelris von Wasserlos mit Hans von Erlenbach.
Ihr Wohnsitz ist eine kleine Burg in Weckbach. Die von ihren Enkeln gestiftete Kirche, auf der ehemaligen Burganlage, zeigt noch die Wappentafel über dem Eingang. In der linken Hälfte die
Gans für Erlenbach und der gebrochene Sparren der Schelris. Aus dieser Ehe sind zwei Nachkommen urkundlich und mit Wappentafeln bezeugt. Agnes die sich mit Jorg Bache von Neuenstad vermählt und mit demselben die 1403 erbaute Bacheburg im Mümlingtal bewohnen. Und der wesentlich jüngere Johann von Erlenbach der sich mit Margarete von Crüftel verehelicht.
1409 kommt es zur Stiftung einer Frühmesse für Hörstein durch den Pfarrer Johannes Pauli aus Kleinkrotzenburg zu seinem und seiner Eltern Seelenheil. Der Umfang der Stiftung lässt Zweifel aufkommen, ob diese drei Personen derart sündhaft lebten, dass dieses Vermögen übergeben wurde. Vermutlich wollte der Stifter in echt seelsorgerischer Absicht in Hörstein, das damals noch keine Pfarrstelle hatte, einen christlichen Bezugspunkt bieten.
Um dem "Frühmesser" eine wirtschaftliche Basis von jährlich dreißig Rheinischen Gulden zu sichern, erwirbt der Stifter Güter in Hörstein, Kahl, Krotzenburg, Hainhausen (Dreieich), Seligenstadt und auf dem Ziegelhof in Hanau. Die Güter werden in Erbpacht vergeben. Die Erträgnisse sollen die dreißig Rheinische Gulden erbringen. Der Frühmesser muss dafür dreimal wöchentlich bei Sonnenaufgang für die Hörsteiner eine Frühmesse lesen.
Hier ist anzumerken, dass der Sonnenaufgang im Januar um 8.19 Uhr ist, aber im Juni um 4.15 Uhr. (Diese Stiftung war vermutlich der Anlass für die Verfälschung der Märkerdingprotokolle von 1361 und 1386 in der Abtei Seligenstadt.)
Zur Tageszeitmessung ist anzumerken, dass diese Aufgabe auch in den Städten noch nicht ganz gelöst war. In Würzburg hatte ein Türmer auf dem Domturm dreimal mit einem Horn zu blasen: „nämlich so sich Tag und Nacht scheiden (Sonnenuntergang), zu Mitternacht und so sich Nacht und Tag scheiden (Sonnenaufgang).“
1432 berät der Rat der Stadt Würzburg über den Bau eines Stadtturmes mit einer Uhr, die "die bürgerliche Zeit" zeigen würde
. (Um 1462 war endlich der Turm erbaut und eine Uhr vorhanden.)
1409 kam es zu einem Konzil in Pisa, wo man sowohl den neuen Papst Gregor XII. in Rom wie auch Benedikt VIII. in Avignon für abgesetzt erklärt und Alexander V. zum alleinigen Papst ernennt.
Das Herausragende dieses Konzils war, dass sich eine Institution herausgebildet hatte, der man das Recht über die Päpste zu urteilen und zu entscheiden anerkannte.
Außerdem wurde festgelegt, dass innerhalb von drei Jahren ein weiteres Konzil folgen sollte.
In Deutschland spitzten sich die Spannungen zwischen dem Erzbischof Johann II. und König Ruprecht in der Art zu, dass eine militärische Auseinandersetzung bevorstand.
Bemerkenswerterweise hatte sich die Position von König Ruprecht in einer für den Erzbischof bedrohlichen Art verbessert.
1410 Ende Februar wird die Burg Gelnhausen von der Stadt Frankfurt aufgefordert dafür zu Sorgen, daß Fr. Hebbel von Kolling ihre Schulden gegenüber dem Weißfrauenkloster zahle, da daraus sonst Krieg und Schaden entstehen könne.
1410 im Frühjahr kommtKönig Ruprecht zur Huldigung nach Gelnhausen und erfährt, daß die Burg in einem schlechten Zustand ist. In einem nachfolgenden Schreiben gebietet er den Burgmannen, bei Androhung des Verlustes ihrer Reichslehen, Geld zur Ausbesserung der Burg beizusteuern.
1410 verstarb jedoch König Ruprecht überraschend am 18. Mai in Oppenheim.

Einige Zeitgenossen sahen als Ursache seines frühen Todes, daß er sich reitend im Sinn des mühseligen deutschen Reisekönigtums erschöpft hätte.
In dieser Zeit verlor auch der alte Königsweg über den Hahnenkamm seine Bedeutung.
1410 übernimmt Ulrich von Bergheim das ruinöse Schloß Alzenau für 500 Gulden.
Von ihm veranlaßten Baumaßnahmen beschränkten sich vermutlich auf die Sicherung vor weiterem Verfall. Im "Oberen Schloß" wurde vermutlich nur das erste Obergeschoß für Wohnzwecke genutzt.
Die Handelszentren bestimmten die Verkehrsverbindungen. Und die Hauptverbindungen gingen nach Frankfurt und Nürnberg.
Die Verbindung von Gelnhausen nach Aschaffenburg war nie eine wesentliche Handelsverbindung gewesen.
Als Nachfolger für Kg. Ruprecht  wurde Sigismund, der Bruder von König Wenzel, als König für Deutschland gewählt. Wenzel blieb König von Böhmen.
1410 am 3. November weist Johann Sanneck von Waldeck dem Kloster der Minderbrüder in Gelnhausen, den kleinen Zehnten zu Lieblos an, der seinem Schwager Ritter Werner von Kolling und dessen Fr. Hebbel für 100 Gulden verpfändet war. Die Eheleute von Kolling hatten dem Kloster 100 Gulden vermacht.
1411 am 5. Januar teilt Henne Schelris, hanauischer Amtmann in Windecken seiner Herrschaft mit, daß der Jude Jakob von Windecken nach Mainz ziehen will. Der Jude Jakob sei bereit, obwohl noch kein Jahr in Windecken wohnte, dem Herren von Hanau zu geben was er wolle, wenn er ihn ziehen lasse.
Nun wieder ein Blick nach Rom.
In Rom war Alexander V. verstorben und als Nachfolger kommt ein 18jähriger Lebemann als Johannes XXIII. auf den Stuhl des Oberhauptes der westlichen Christenheit.
Unabhängig von der Wahl haben die auf dem Konzil von Pisa 1409 abgesetzten Päpste
Gregor XII. und Benedikt XIII. noch ihre Anhänger.
1411 am 28. Juni beklagt die Gelnhäuser Stadtverwaltung, gegenüber Frankfurt, daß sie vom Vicedom Hamann Echter mit 500 Pferden belagert würden. Der Grund für die Fehde ist eine geforderte Wiedergutmachung für Zerstörung an Burg Tannenberg (1399) an der Gelnhausen beteiligt war. Die Stadt Franfurt soll den Vicedom bitten die Fehde zu beenden, da sie eine gütliche Einigung wünschen.
1412 (bis 1445) wird Elisabeth Schelris von Wasserlos Äbtissin in Kloster Himmelthal.
Der Aufenthalt im Kloster bedeutet zu dieser Zeit jedoch keinen Verzicht auf Lebensfreude. Männerbekanntschaften werden als normal gesehen. Der luxuriöse Lebensstil nötigte zu Verkäufen von Klostergut. So wird Elisabeth Schelris in vielen Urkunden sichtbar, deren Inhalt Güterverkäufe betreffen. Zu einer Peinlichkeit kommt es allerdings erst ein halbes Jahrhundert später, als die Niederkunft einer Nonne bekannt wird. Eine kleine derbdrastische Steinplastik in der Klosterkirche erinnert noch an jene Zeiten ("Der Teufel reitet die Nonne Agnes")
In der kleinen Beschreibung von Himmelthal wird der Sinn des Steines mit Dämonenabwehr gedeutet.
Das Leben verläuft allgemein ziemlich fern heutiger Moralvorstellungen.
In manchen Städten waren aus den ehemaligen Beginenhäusern ganz einfach Frauenhäuser geworden. Wobei es manchmal störend gesehen wird, dass der Umgang mit den jeweiligen Besuchern in Gesellschaft aller im Raum befindlichen stattfindet. (WR)
In den Städten werden luxuriöse Badhäuser unterhalten, wobei dieselben nur bedingt der Reinigung, mehr der Belustigung mit sog. Hübschlerinnen dienen. Ein Schwachpunkt dieser Form gehobenen Lebensstiles war die Übertragung von Viruserkrankungen, da man das Badewasser relativ selten gegen frisches austauschte. Anders verhielt es sich auf den kleineren Adelssitzen. Da genoss man im Rahmen des Möglichen auch die Freuden des gemeinsamen Badens, doch war die Nachfrage nach einem warmen Bad geringer, sodass die Bottiche wohl die meiste Zeit leer standen und erst bei Bedarf mit frischem Wasser gefüllt wurden.
Außer der Badekultur entwickelten sich in den Städten natürlich auch die vielfältigsten Handwerke und Künste weiter.
Im Gegensatz zu dieser Lebensweise weltlicher Herrscher, die das Wort "leibeigen" im ureigensten Sinne auslegten, stand die Amtskirche in der Konfliktsituation, dass sie die "Fleischeslust" als sündhaft hinzustellen versucht und erleben muss, dass sie kaum in den eigenen Reihen gehört wird.
So sah sich der neue König veranlasst, dem lustvollen Leben von nunmehr gleichzeitig drei Päpsten irgendwie Einhalt zu gebieten.
1413 drängt König Sigismund den Papst Johannes XXIII. gemäß einer Festlegung von 1409 ein Konzil einzuberufen. Als Austragungsort wird Konstanz gewählt, da es für die Beherbergung und Versammlung wie auch verkehrsmäßig geeignet erschien.
1413 stirbt Landgraf Hermann von Hessen. Sein Sohn Ludwig I. setzt seine Politik fort.
1414 am 8. Juli bekennt Johann Sanneck von Waldeck, daß er die von seiner verstorben Schwester, Hebbel von Kolling geerbten Weingärten in Hörstein, Michelbach und Neuses an Herbord Uerleuge von Gelnhausen und Henne von Bünau den Älteren gegeben hat.
1414
wird Eberhard von Krombach in Frankfurt anlässlich eines Turniers zum Ritter geschlagen. Es ist dies vermutlich der Bruder Friedrichs von Fechenbach, der von seinem Onkel, Konrad von Rannenberg, die Vogtei Krombach erworben hatte und deren Verwaltung offensichtlich Eberhard übertrug. Eberhard von Krombach war vermählt mit Agnes von Kolling (die ihre Kindheit noch auf Burg Hauenstein verbracht haben dürfte) und hat seinen Stammsitz in Roth bei Gelnhausen. Er ist auch Burggraf von der Starkenburg und Amtmann auf Partenstein. (Quelle: Fleck, Krombach)
1414 am 30. 0ktober teilt König Siegmund der Burg Gelnhausen mit, daß sich mehrere Städte und Fürsten bei ihm beklagt hätten, daß Burgmannen von Gelnhausen aus, an ihnen Vergeltung üben wollten wegen der Zerstörung ihrer Schlösser in der Wetterau, durch König Ruprecht vor vielen Jahren. Er gebietet dies zu unterlassen, da dies eine Sache des Reiches gewesen sei. 
1414 beginnt das Konzil in Konstanz. Erzbischof Johann v. Mainz kommt mit großem Gefolge.
Die Anreise von Johannes XXIII. stand unter einem schlechteren Vorzeichen.
Auf der Passhöhe des Arlberges stürzte sein Wagen um und er kam im Schnee zu liegen. Als er schließlich das Tal von Bludenz erblickte, soll er gesagt haben: "So werden die Füchse gefangen!"
1414 am 13. Dezember belehnt König Siegmund den Reinhard von Hanau mit allem was seine Vorfahren zu Lehen hatten. 
1415 wird die Frühmessstiftung für Hörstein vom E.B. Johann II. bestätigt und das Besetzungsrecht für die Nachfolger des vom Stifter ausgewählten Frühmessers für das Erzbistum reserviert.(Quelle: Grebner: Hörstein)
(Daraus ergab sich der Rechtsanspruch auf die Güter, den sich die Abtei sichern wollte.)
Hörstein ist zu dieser Zeit noch eine kirchliche Filialgemeinde von Kahl.
1415 in den ersten Märztagen erklären alle drei Päpste ihren Rücktritt.
Als es am
11. März zu einer Versammlung kam, um einen neuen Papst zu wählen, tritt Erzbischof Johann v. Mainz auf und verlangt die Wiederwahl von Johannes XXIII. Daraufhin verlangt der Patriarch von Konstantinopel zu wissen, wer er sei und stellt fest: er sei würdig verbrannt zu werden!
Daraufhin verlässt der Erzbischof schnell die Versammlung und fährt mit dem Schiff nach Schaffhausen und von da nach Mainz. Sein Gefolge reitet ihm nach.
Am
20. März flüchtet Papst Johannes XXIII. verkleidet aus Konstanz. Er wird jedoch wieder gefangen und im Mai wegen seiner Verfehlungen vor Gericht gestellt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wird Herzog Ludwig von Bayern-Heidelberg, dem Sohn von König Ruprecht. übergeben, der ihn zuerst nach Heidelberg und später nach Mannheim bringt.
1415 am 26. März ernennt König Sigmund ( =Siegmund. Die Schreibwiese ist hier den Urkunden angeglichen) den Grafen Philipp von Nassau zum Landvogt in der Wetterau.
Johannes Hus, der bekannteste Kritiker der Römischen Kirche, kommt nach der Zusicherung von freiem Geleit durch König Sigmund nach Konstanz, um dort seine Kritik an der römischen Kirche zu vertreten. Aus heutiger Sicht ist Hus als Fundamentalist zu sehen. Neben anderen Vorstellungen, befürwortet er die Errichtung eines Gottesstaates mit dem Schwert. Unabhängig von der Zusage des „freien Geleits“ wird er am 6. Juli zum Feuertod verurteilt und verbrannt. König Sigismund hatte sich von seinen geistlichen Beratern belehren lassen, dass er sein königliches Ehrenwort, betreffend das freie Geleit, nur gegenüber ehrbaren Leuten halten müsse. Da ein Ketzer der Ehre verlustig sei, mache sich der König keines Wortbruches schuldig. (Richentalchronik )
Daß der König damit einen Fehler begangen hat, der ihn und das Reich über Jahrzehnte in Rachefeldzüge der sog. Hussiten verstricken sollte, war ihm nicht bewußt und die geistlichen Berater kümmerte es nicht.
Die Glaubensbrüder von Johann Hus militarisierten sich und fielen noch im gleichen Jahr in die Mark Brandenburg ein.
1416 erwirbt Friedrich Schelris ein Burglehen zu 5 Gulden in Alzenau von E.B. Johann von Mainz. Damit verpflichtet sich Friedrich Schelris, bei Gefahr als Burgmann präsent zu sein.
Er kann, muss aber nicht dauernd in der Burg wohnen (Nebengebäude).
1416
zu 1417 ist durch einen vom 11. November bis 6. März anhaltenden strengen Winter geprägt.
1417 am 11. Mai lässt sich Erzbischof Johann von Mainz von König Sigmund in Konstanz sein Lehen bestätigen
Im
November wird Otto von Colonna zum Papst gewählt. Da die Wahl am Martinstag erfolgt, nennt er sich Martin V.
1417
am 12. Mai fordert König Sigmund von der Stadt Gelnhausen Auskunft über die Beziehung der Burg zum Reich.
1417
am 2. August bittet die Stadt Gelnhausen den König um Geduld betreffend seine Anfrage, da es „ein alt ding ist“ und sie (die Räte der Stadt) alles junge Leute seien und sich erst erkundigen müssen. 
1417 richtet der Rat der Stadt Frankfurt eine Beschwerde an König Sigmund, dass ihre Stadt "kurczlich großlich mit slossen virbuwet worden". Namentlich erwähnt werden Alzenau und Hüttelngesäß, beide waren wieder aufgebaut, beziehungsweise weiter befestigt.
1417 am
28. September bittet König Siegmund die Städte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen um Waffenhilfe für eine Kriegszug gegen Herzog Friedrich von Österreich, der „dem sogenannten Papst Johannes XXIII. zur Flucht verholfen hatte.
1418 wird ein Albrecht von Buchenau urkundlich sichtbar. Er war ein Urenkel jenes Albrecht von Buchenau  der acht Jahrzehnte vorher, durch seine Vermählung mit Elisabeth von Jossa in den Besitz von Hüttelngesäß und Anteilen an weiteren Gütern bei Kälberau gekommen war.
1418 Ende des Konzils in Konstanz. Am
22. April ist der letzte Sitzungstag. Der König verlässt Konstanz unter Hinterlassung kostbarer Pfänder, da er nicht in der Lage ist die Schulden der Hofgesellschaft zu bezahlen. Eine Auflistung aller Schulden wird zweifach ausgefertigt und beurkundet. Der König verspricht bis Pfingsten 1419 die Pfänder auszulösen. Er konnte das Versprechen nicht einhalten. Die Stadt Konstanz konnte die Pfänder jedoch nicht verkaufen, da sie das königliche Wappen trugen. (Qu. Riechental: Chronik d. K.)
Das eigentliche Ergebnis des Konzils war die Anerkennung, daß das Konzil über dem Papst stehe. Um alle noch offenen Reformfragen zu klären sollte bereits nach fünf Jahren das nächste Konzil einberufen werden. Dann nach sieben Jahren das Übernächste und nachfolgend sollte alle zehn Jahre ein Konzil stattfinden.
Bemerkenswert sind noch einige Verordnungen für die Beherbung, die von drei Räten der Stadt Konstanz und drei Gesandten des Königs festgelegt wurden.
 1. Man solle von einem Bett und seinem Zubehör, in dem zweibequem liegen können, auf einen Monat 2 rheinischeGulden und für ein Pferd, für den Stand jede Nacht 3 Pfennige geben.
 2. Der Hauswirt sollte seinen Gästen einen Tisch, Tischtücher,  Bettücher, Kopfkissen, Federkissen, Töpfe, Kessel, Kannen  und alle notwendige Geräte liefern.
 3. Alle 14 Tage sollten Tischtücher und Bettücher gegen neugewaschene getauscht werden.Nach nicht ganz zwei Monaten kamen Beschwerden, dass alles zu teuer sei.
 Nun wurde die Miete auf 1
1/2 rheinische Gulden gesenkt.
Dafür wurden die Tisch- und Bettücher nur noch alle vier Wochen gewechselt!
Für die Pferde mussten weiter 3 Pfennige gezahlt werden.
1419 am 16. Februar wird in Michelbach vor dem Haus des Zentgrafen Peter Kolner eine Messestiftung beurkundet.
Die Stifterin ist Katharina Monrstedter und die Messen sollen zweimal wöchentlich in der Brückenkapelle in Gelnhausen gelesen werden. Als Fundation verschreibt sie einen Hof und ein Gut in Bernbach, noch einen kleinen Hof „ebenda“ und ein Landsiedelgut. Als Zeuge wird auch Junker Sibold Schelris benannt.

1419
wird Albrecht von Buchenau, ein Urenkel der 1339 erwähnten Elisabeth von Jossa und Albrecht von Buchenau, Abt in der Reichsabtei Hersfeld. Er ist mit seiner Schwester Anna von Buchenau, verehelicht mit Curt von Wallenstein, Mitbesitzer an Hüttelngesäß und Kälberau.
1419 König Wenzel verstorben. Sein Bruder Kg. Sigismund erhält nun auch die Krone von Böhmen.
Er muss jedoch nach der Krönung das Land verlassen, da die Hussiten gegen ihn sind. In Prag kam es zu Tumulten, wobei aufgebrachte Anhänger des von König Sigismund verurteilten Johann Hus, das Rathaus stürmen und 30 Ratsherren aus den Fenstern werfen (erster Fenstersturz zu Prag).
Damit nehmen die Hussitenkrieg
e 1419 – 1437 ihren Anfang.
1419 am 23. September ist auch Erzbischof Johann II. verstorben.
Konrad III. Rheingraf (= III.- 1434) wird Nachfolger. Im gleichen Jahr muss der neue Erzbischof schon im Streit von Ulrich von Bergheim und den Herren von Hanau, von Eppstein und von Homburg vermitteln. Bis zur Schadensgutmachung wird der Anteil Ullrichs an Hüttelngesäß dem Erzbischof unterstellt.
1419 in der Nacht zum 10. November übernimmt Reinhard II. von Hanau mit Unterstützung der Bürger wieder die Herrschaft über die Stadt Hanau, da das Domkapitel die vertragsmäßige Rückgabe nach dem Tod Johanns II. verweigerte. Die Vorgänge um diesen Tag verdienen einiger Beachtung.
Da Hanau von mainzischen Beamten besetzt war, blieb das Aufbegehren der Hanauer gegen die "Besatzer" nicht unbemerkt und dem Erzbischof wurde das Vorhaben und der Termin einer gewaltsamen Rücknahme bekannt. Um dies zu verhindern schickte er Söldner nach Steinheim mit dem Befehl, am Abend des 9. November, sobald das Glockenzeichen für 9 Uhr ertöne, in die Stadt einzufallen. Doch auch dies wurde wieder den Bürgern von Hanau verraten und sie stellten heimlich das Geläut der Glocken ab. Während sich nun die mainzischen Söldner ausserhalb versammelten, um die aufbegehrenden Bürger innerhalb Hanaus zu überfallen, kamen dieselben dem zuvor. Sie überrumpelten die zum Angriff bereiten mainzischen Beamten und Söldner innerhalb Hanaus und warfen sie, vermutlich im wörtlichen Sinne aus der Stadt.
Zur Erinnerung an diese Befreiungsaktion verfügte Reinhard II. von Hanau, daß alljährlich am Martinstag jedem Bürger der Stadt eine Maß Wein ausgeschenkt wurde und das Geläut an diesem Abend unterblieb. Dieser Brauch wurde bis zu Beginn des 19. Jh. beibehalten ( Qu.: Braunfels: Die Mainufer und...)
1419 beginnt EB Konrad II. auch wieder mainzische Herrschaftsansprüche in der Landgrafschaft Hessen auszuweiten. Es kommt zur Vertreibung des Abtes in Fulda. Derselbe sucht daraufhin beim Landgrafen Ludwig von Hessen Schutz und Unterstützung, gegen den EB Konrad von Mainz.
1420 am 12. Januar fordert Eberhard von Fechenbach Schadenersatz von der Stadt Gelnhausen, wegen ihrer Beteiligung an der Zerstörung von Hauenstein (1405). Eberhard von Fechenbach hatte seine Schwiegereltern, Werner und Hebel Kolling, den Besitzern von Hauenstein in seinem Burgmannshaus in Gelnhausen Wohnung geboten.
1420 am 14. Januar teilen der Bürgermeister und Rat von Gelnhausen Eberhard von Fechenbach mit, daß die Zerstörung durch den Erzbischof und König Ruprecht geschehen sei und er sich mit seinen Forderungen an dieselben wenden möge. (Beide waren inzwischen verstorben.)
1420 am 18. Januar teilt die Stadt Gelnhausen dem Erzbischof Konrad mit, daß der Mainzer Vicedom Hamman Echter wegen der Zerstörung des Schlosses Tannenberg (1399) und Eberhard von Fechenbach wegen des Schlosses Hauenstein Klage gegen sie erhoben. Sie bitten den Erzbischof um einen diesbezüglichen Klärungstermin.
1420 am 3. August erklären die Stadt Gelnhausen und Eberhard von Fechenbach, nach langewierigen Verhandlungen ihre Fehde für beendet.
1420 am heiligen Pfingsttag wird beurkundet, dass Sibold Schelris „alle die hohen Güter die er hat zu Wasserlos und Kalda“ als Lehen von Gotfried und Eberhard von Eppestein, an Hans von Erlenbach jun. verkauft. Dies ist der Sohn des Hans von Erlebach der mit Anna Schelris von Wasserlos vermählt ist.     
Anzumerken ist noch, daß H. Reinhard Bäckmann aus Wörth a. Main zu den Familien von Werde (Wörth) und von Erlebach, Forschungsergebnisse veröffentlichte, die Verbindungen bis in die Adelshäuser der Niederlande, Großbritanien, Spanien und Luxemburg bezeugen.  
1421 am 2. März teilen Erzbischof Konrad von Mainz, Otto von Trier und Dieter von Köln und die   Kurfürsten des Reichs der Stadt Gelnhausen mit, daß sie um Beteiligung an einem Krieg gegen die Husstiten zur Rettung des christlichen Glaubens bitten und der Papst allen Teilnehmern einen Ablass aller Sünden erteilt. Der Bürgermeister soll den Ablass verkünden lassen.
1421 am 25. Mai werden die Städte aufgefordert wegen des Hussitenzuges am 29. Juni in Mainz zu erscheinen um den Kurfürsten mitzuteilen, wieviel Reisige mit Gleven und reisige Schützen und wieviel Büchsen, Pulver, Pfeile und Steine (Kanonenkugel) sie dazu geben wollen, damit sich die Kurfürsten danach richten können.
1421 am 29. Juni teilt Johann von Glauburg, als Bürgermeister von Gelnhausen den Versammelten in Mainz mit, daß Gelnhausen 6 Reisige dem Zug beisteuern wolle.
1421 am 12. August ziehen aus Gelnhausen in Richtung Böhmen: Gerlach vom Steinhaus, Hermann Nebenzahl und Hermann Brumann mit Vieh., Pferden, Reisigen und einem Wagen. Außerdem noch 5 arme Gesellen zu Fuß.
Sie ziehen auf ihre Kosten und Schaden.
1422
am 28. August schreibt Walter von Schwarzenberg an die Stadt Frankfurt, daß in Eger schon 150.000 Mann befinden und es kämen noch mehr. Am nachfolgenden Tag wollen sie nach Böhmen aufbrechen. Der Markgraf von Meißen habe angeblich schon 2.000 Hussiten erschlagen, doch könne er den Wahrheitsgehalt dieser Angabe nicht bestätigen. (Über den Fortgang dieses Unternehmens ist wenig bekannt)
1423
kommt es zu einem Konzil in Pavia. Die Synode wurde nach Siena verlegt und in vier Nationen gegliedert. Die Versammlung endete ohne Beschluß.
1424 überträgt Konrad v. Hutten  ein Viertel der Albstädter Besitzungen an Hans von Hutten zu Stolzenberg. (Heinl: Chronik von Albstadt)
1424 am 3. Juni tritt Friedrich von Fechenbach (Enkel der Patze von Rannenberg) als Rechtsvertreter des Konz von Eyche und dessen Sohn Engelhard in Erscheinung.
1425 am 10. Februar verfügt König Siegmund, daß die Inhaber der Kemenade des verstorbenen Henne Schelris in der Burg Gelnhausen, 100 Gulden zur Instandsetzung bereitstellen müssen, da sonst durch die Baufälligkeit andere zu Schaden kommen würden.
Am gleichen Datum teilt er der Stadt Gelnhausen mit, daß er vernommen habe, daß etlichen Freigerichten, namentlich zu Altenhaßlau und Somborn großer Schaden geschieht und diese vom Reich gebracht werden sollen, was er nicht gestatte.
1425 am 12. Februar verbietet König Siegmund allen Erben und Ganerben der wegen Landfriedensbruch, von König Ruprecht zerstörten Schlösser in der Wetterau, Rückingen, Karben, Mömbris und Hohenstein (Hauenstein) wegen der Zerstörung gegen Gelnhausen vorzugehen.
1425 EB Konrad III. erwirbt das Amt Steinheim mit allen Rechten und Zubehörungen für 38.000 fl von Gottfried von Eppstein. Dies umfasst auch den Dritteil an der Landesherrschaft im Freien Gericht Wilmundsheim/Somborn (die halbe Cent Wilmundsheim mit Kahl als Gerichtsort).
1425 Ankauf des (Ober-)Prischoß durch das Stift Peter und Alexander in Aschaffenburg.
1425 beginnt EB Konrad auch wieder militärische Aktionen gegen den Landgrafen von Hessen.
1426 wird SchlossAlzenau an Henne von Beldersheim für 1.000 fl verpfändet.
Henne von Beldersheim ist mainzischer Keller im neu erworbenen Amt Steinheim.
Die Wertsteigerung lässt vermuten, dass zwischenzeitlich Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
1426 ist durch extreme Hitze gekennzeichnet. Ein Chronist vermerkt, es seien mehr Menschen durch Hitze umgekommen als durch feindliches Schwert (Kriege).
Am 30. September kommt es während eines Gewitters auch zu einem starken Erdbeben "in der ganzen Welt".
1427, Anfang April wird dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Gelnhausen, von Frankfurt ein 43 Punkte umfassendes Programm übermittelt, wie man in einem groß angelegten Kriegszug die Hussiten in Böhmen besiegen wollte.
Das Programm war auf einer Beratung in Nürnberg entworfen worden an der sich beteiligten: Die Erzbischöfe Konrad von Mainz, Dietrich von Köln und Otto von Trier. Ausserdem die Kurfürsten Herzog Ludwig von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog Friedrich von Sachsen und Markgraf zu Meißen und Markgraf Friedrich von Brandenburg, Burggraf von Nürnberg. Wie üblich wird gebeten, daß die Stadt Gelnhausen diesen Zug mit Volk, dazu Büchsen, Schützen und Gezeug unterstützt. Alles soll zum Peter und Paulstag in Nürnberg sein.
 „Der Dank des allmächtigen Gottes, Lohn, großes Lob und große Ehre der gesamten Christenheit sind der Stadt gewiss, wenn sie ohne Säumnis die geforderte Unterstützung leistet.“
Der allmächtige Gott mußte zusehen wie dieses groß angelegte Unternehmen kläglich scheiterte. Als das riesige Aufgebot am St. Johannistag über den Böhmerwald wollte, gerieten sie in einen Hinterhalt und ohne jede Gegenwehr rannten sie auseinander. Sie liessen alles Rüstzeug stehen und liegen und die Mehrzahl hatte nicht mal jemanden gesehen, der ihnen etwas antun wollte ( wie ein unbekannter Schreiber dem Rat der Stadt in einer Anmerkung mitteilte). Ein anderer Heereszug wurde bei Mies von den Hussiten vernichtend geschlagen.
1427. Trotz eines Militärbündnisses des Erzbischofs von Mainz, mit dem Bischof von Würzburg, dem Erzbischof von Köln, den Grafen von Mörs, von Berg und Ravensburg, von Nassau-Dillenburg und von Leiningen, schaffte es Landgraf Ludwig von Hessen die mainzischen Ansprüche ein für allemal zurückzuweisen.
 Am 23. Juli besiegte Landgraf Ludwig, bei Fritzlar das mainzische Aufgebot unter der Führung des Grafen von Leiningen, einem Neffen des Erzbischofs. Anschließend zog der Landgraf gegen den Erzbischof, der mit seinem Heer Fulda belagerte.
 Landgraf Ludwig konnte Fulda aus der Umklammerung befreien. Er setzte den mainzischen Koadjutor ab und den vertriebenen Abt wieder ein.
 Als Gegenleistung erhielt er die Öffnung aller fuldischen Burgen.
Am 10. August kam es schließlich auf dem Münsterfeld bei Fulda zur Entscheidungsschlacht zwischen den Aufgeboten des Erzbischofs und dem Heer des Landgrafen.
Trotz zahlenmäßiger Überlegenheit der mainzischen Truppen unterlag das mainzische Heer.
1427 am 2. Dezember wird Gelnhausen offiziell über den Mißerfolg vom St. Johannistag informiert. Gleichzeitig wurde ein neues Programm mit 28 Punkten beigelegt wie man mit einem neuen Kriegszug im folgenden Sommer die Hussiten endgültig besiegen wollte. Allerdings waren hierfür enorme Geldmittel nötig zu deren Beschaffung man im Programm konkrete Vorgaben machte ( Zusatzsteuern im heutigen Sinne). Es kam zur Einführung des „Böhmischen Pfennigs“. So sollte von allen Einkommen ab 20 Gulden im Jahr 1 Gulden abgeführt werden. Ausserdem sollte jeder „Christenmensch“ der älter als 15 Jahre ist Mann oder Frau, einen „böhmischen Groschen“ geben. (Das ganze Finanzierungsprogramm könnte auch um 2010 entworfen sein.)
1427 vom 6. bis zum 8. Dezember dauerten die Verhandlungen von Landgraf Ludwig von Hessen und dem Erzbistum Mainz in Frankfurt.
Am Ende mußte das Erzbistum dem Land Hessen 44.000 fl. zahlen und Hessen in die fuldische Pfandschaft mit aufnehmen. Damit waren alle Vorherrschaftspläne des Erzbistums in Hessen gescheitert und dem Land eine friedliche Entwicklung über fast 200 Jahre vorbereitet.
 
1428 sieht sich Erzbischof Konrad genötigt die Stadt Orb mit bedeutendem Zubehör an Reinhard II. von Hanau zu verpfänden.
1429 wird das Haus Hanau unter Reinhard II. in den Grafenstand erhoben.
Eine für Hüttelngesäß folgenschwere Besonderheit besteht in der Beziehung zum östlich angrenzenden Dorf Niedersteinbach.
1429 ist (Nieder-)Steinbach Lehen der Forstmeister von Gelnhausen.
Martin Forstmeister war der Schwager des Friedrich von Fechenbach, der das Landgericht Krombach 1406 von seinem Onkel Konrad von Rannenberg erworben hatte. Die enge verwandschaftliche Beziehung veranlaßt die neuen Besitzer, das nun abgetrennte Niedersteinbach, auch weiterhin von dem Gericht Krombach mitverwalten zu lassen
1430 verkauft Friedrich von Fechenbach nochmal ein Viertel des Dorfes und des Gerichtes Krombach an seinen Schwager Martin Forstmeister von Gelnhausen.
Friedrich von Fechenbach ist mit einer Forstmeister von Gelnhausen verehelicht.
Aus dieser Ehe ist eine Tochter Petze bekannt, die sich mit Caspar Reiprecht von Büdingen vermählt.
1430 am 10. Februar wird bekannt, daß der Markgraf von Brandenburg mit den Hussiten verhandelte, daß sie nicht über Nürnberg oder gegen den Herzog Hans von Bayern ziehen. Es werden Angriffe auf das Bistum Würzburg und Mainz befürchtet.
1430 am 13. Februar ruft Erzbischof Konrad von Mainz seine Untertanen zur Rüstung gegen die Hussiten auf.
1430 am 29. April geht der Stadt Gelnhausen eine Ladung für den 17. Mai, zu einer Beratung in Nürnberg zu
auf der Schritte zur Herstellung eines Friedens mit den Hussiten beschlossen werden sollen.
1430 am 3. August übergibt Bartholomäus von Hutten seine Güter, auch die in Somborn und Albstadt an Hans von Hutten.
1430 am 16. November wird in Gelnhausen Burggericht gehalten. Hierbei sind als Burgmannen anwesend: Reinhard von Hanau, Abt Kuno von Seligenstadt, Henne Erfe, Burggraf; Henne von Bünau der Ältere, Henne von Bünau der Junge, Henne Faulhaber, Martin Forstmeister, Jost Fussechin, Henne Fussechin, Wilhelm Forstmeister, Henne Reiprecht der Ältere, Henne Reiprecht der Junge, Jörg Gailing, Jörg von Breitenbach, Ruprecht von Büches, Richwin Schelris, Ulrich von Rüdigheim, Rudolf von Rückingen, Hermann von Spahl, Friedrich von Bickenbach, Gilbrecht Löw, Eppchin von Dorfelden, Bertram von Bleichenbach, Henne von Fischborn, Otto Küchenmeister und Hermann von Bünau. Der Anlaß der Tagung war die Anmahnung säumiger Burgmannen wegen noch ausstehendem Baugeld zum Erhalt der Burg.
1431 am 25. April wird erneut in der Burg von Gelnhausen Gericht gehalten und  entschieden 7 Burgmannen wegen Nichtzahlens des Baugeldes aus der Burgmannschaft auszuschliessen. Neben anderen auch Siegfried von Bleichenbach und Andreas Kolling.
1431 am 20. Juni bitten der Bürgermeister und Rat von Gelnhausen die Stadt Frankfurt, ihr Hauptmann möge ihrem Diener, Kuno von Reifenberg 20 oder 30 Gulden leihen, damit er mit seinen Reisigen gegen die Hussiten ziehen könne.
1431 übernehmen die Eheleute Eckard und Anna Fischborn mit ihren Erben das Schloss Alzenau in Pfandschaft.
1431 Auf Drängen von Kaiser Sigismund veranlaßt Papst Martin V. ein Konzil in Basel. Wesentlicher Anlaß war die Auseinandersetzung mit den Hussiten
Die Eröffnung fand bereits unter Papst Eugen IV. (1431-47) statt, der jedoch versuchte das Konzil in eine italienische Stadt zu verlegen. In der Folge kam es zu einer Teilung.
Eine Minderheit folgte dem Papst und verhandelte in Ferrara und Florenz weiter.
Die Mehrheit blieb in Basel. Wenige Monate nach der Teilung wählte das Konzil in Basel Amadeus VIII. von Savoyen zum Gegenpapst, der sich Felix V. nannte.
1431 gilt als der Beginn der kleinen Eiszeit. Im Winter 1431/32 froren in Deutschland alle Flüsse zu und die Gletscher auf Grönland begannen sich wieder auszudehenen.
Diese Absenkung der Durchschnittstemperaturen dauerte, unterbrochen von einigen wärmeren Jahrzehnten, bis 1850.
1433 Eine Vertretung der Hussiten erscheinen in Basel und finden bei den hier versammelten Juristen und Theologen Verständnis für ihre Ansichten. Sie erreichen die Zustimmung zur Kelchkommunion und sogar die Anerkennung der radikalen Kirchenenteignung in Böhmen.
Ein Reformpunkt, die Abschaffung der Simonie, findet auch unter Felix V. keine Mehrheit, weil damit eine wesentliche Einnahmequelle für den luxuriellen Lebensstil der Päpste verloren gegangen wäre.
Mit diesem Festhalten an dem Recht der Vergabe von Kirchenämtern gegen Geldzahlungen, ist der Streitpunkt vorgegeben, der ein viertel Jahrhundert später auch unsre Heimat in einen mehrjährigen Krieg verwickelt (Die Mainzer Stiftsfehde).
1433 vermählt sich Philipp von Buches zu Wasserlos mit Else von Erffortshausen.
1433 erhält Hans von Erlebach jun. der Sohn der Anna Schelris Weckbach und
1434 Wörth als Lehen.zu Lehen. ( Diese Hinweise wurden neben weiteren von H. Theodor Stolzenberg übermittelt.)
1434 Dietrich von Erbach (1434-1459) wird Erzbischof in Mainz
1435 am 26. Mai übernehmen Kurfürst Ludwig von der Pfalz und Graf Reinhard von Hanau die Burg und Stadt Gelnhausen für 8.000 Rheinische Gulden, von Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt.
1435 Richwin und Friedrich Schelris von Wasserlos besitzen 3/4 von Hüttelngesäß.
1435 übernimmt Frank der Junge von Kronberg die Burg Alzenau von den Fischborns für 1.000 fl.
1436
ist Friedrich von Fechenbach als Gelnhausener Burgmann an einem Überfall auf die der Abtei Seligenstadt gehörenden Orte Geiselbach, Omersbach und Hofstätten beteiligt.
Abt Cuno II. kann mit seinen Reisigen einige Landfriedensbrecher gefangen nehmen und lässt sie gleich hinrichten. Die Übrigen müssen, bei Androhung der Exkommunikation den Schaden wieder ersetzen.
1437 versetzt Frank von Kronberg die Burg Alzenau mit Zustimmung des EB an Friedrich von Wasen für 700 fl.. Im Bemühen das Schloß wieder in seinen Besitz zu bekommen, hatte ihm das Erzbistum zuvor schon  300 fl zurückgezahlt.
1437 ist Johann Ilgus Pfarrer in Somborn. Er wird mit als Schlichter in einem Streit des Henne Hunger mit dem Stiftskapitel in Aschaffenburg sichtbar. Außer ihm sind genannt der Centgraf Hentze Fuchs und der Schöffe Heintze Helfrich aus Somborn außerdem noch ein Schöffe aus Horbach namens Wentzel Snyder.
Der Streit ist ein Beispiel für die Ohnmacht der Lehensnehmer gegenüber dem Stiftskapitel.
Henne Hunger und sein Sohn hatten seit 4. Juni 1429 den Fronhof bei der Kirche, den Eychmannshof, und einen Gaden (Fruchtspeicher) im Kirchhof gepachtet. Sie hatten sich verpflichtet, für den Fronhof 10 Malter Korn, 1 Malter Hafer und ein Fastnachtshuhn, für den Eychmannshof mit dem Gaden 5 ½ Malter Korn, 3 Sechter Hafer und ein Fastnachtshuhn als Pacht zu geben.
Aufgrund von Missernten konnten die Hunger die Pacht nicht erbringen und das Stift sah die Pachtverträge als erloschen. Die Hungers klagten gegen dieses Vorgehen vor dem Centgericht in Somborn und konnten lediglich den Erlass der Pachtschulden und eine Vergütung von
20 fl für Besserungsarbeiten erreichen. Die Höfe mussten sie aufgeben.
1438 ehelicht Philipp von Buches zu Wasserlos nach dem Tod seiner Gattin Else deren Schwester Grete von Erffortshausen.
1438 stirbt Kaiser Sigismund. Sein Nachfolger wird Albrecht II. von Habsburg (- 1439), sein Schwiegersohn.
1438 wird ein Johann Schreiber als "pferrer zu Wollmetzheum" in einem Kaufbrief betreffend einen Zins zu Michelbach erwähnt.
1440 Friedrich III. (-1493), ein Vetter von Albrecht, kommt nach der nur einjährigen Regierung Kg. Albrechts an die Regierung (er wird später als des Reiches Schlafmütze bezeichnet).
1440 übergibt das Kloster Alten-Münster die Berechtigungen im Prischoß, mit Ausnahme des Besthauptes,an den Seligenstädter Bürger Henn Karn, gegen die jährliche Zahlung von 5 fl.
1440
wird die Bacheburg im Mömlingtal zerstört. Nach dem Ableben der Erbauer, die ohne männliche Erben verschieden waren, kam die kleine Burganlage in den Besitz von Hans und Madern Bache. Dieselben waren Großneffen des Jorg Bache und der Agnes Schelris und waren durch Überfälle auf Kaufleute in Verruf geraten. Hans Bache als Hauptschuldiger, wurde vom Mainzer Erzbischof noch für ein Jahr unter Hausarrest gestellt. Diese Zeit mußte er noch in dem zerstörten Schloß verbringen.
1441 verkaufen Hans und Madern Bache den gesamten Besitz am und um den Neustädter Hof. Die sogenannte Bacheburg wird zum Abbruch freigegeben. Der Wappenstein über dem Tor findet seinen Platz am Rathaus von Obernburg. (Wolfgang Hartmann und Wolfram Becher))
1441
wird Johann von Erlenbach Vicedom in Aschaffenburg. Er war Mainzer Hofmarschall, Hofmeister und zeitweise Amtmann in Steinheim. Seine Mutter war Anna Schelris von Wasserlos. 
1442
am 3. Juni werden Graf Philipp dem Älteren von Rieneck, alle seine ererbten Lehen von König Friedrich bestätigt. Darunter auch alle freien Leute im Spessart und an der Kahl.
Mit gleichem Datum belehnt König Friedrich, Graf Reinhard von Hanau mit allen ererbten Lehen seiner Vorfahren.
1442
verkauft das Kloster Altenmünster das (Unter-)Prischoß an das Stift Aschaffenburg für 200 Gulden. Die offizielle Übergabe erfolgte vor dem Gericht in Kahl "mit allen Pachten, Äckern, Wiesen, Höfen, Bußen, Freveln, Besthäuptern usw.
Der Verkauf umfaßt: 251 Morgen Acker und 20 Morgen Wiesen. Die Flächen sind verbunden mit einem nicht besetzten Hof im Prischoß, zwei bewirtschafteten Höfen in Kahl und einem lehrstehenden Gehöft mit Garten und Bleichwiese, ebenfalls in Kahl.
Bei der Übernahme durch das Stift wurde sichtbar, daß die "Riederhube" (1309 im Eigentum von J. v. Rieder) von ihrem Besitzer Peter Kelder, geteilt und die Teilflächen an die Schöfferin zu Kahl und Contzgin Lang zu Krotzenburg verkauft worden war.
Da der Verkauf vor dem Kahler Gericht getätigt wurde, eine Teilung der Huben aber offiziell noch nicht erlaubt war, klagte das Stift gegen alle Beteiligten erfolgreich, bei dem kurfürstlichen Gericht in Aschaffenburg.
1442 übernimmt erneut Henne von Beldersheim das Schloß Alzenau zur Hälfte in Pfandschaft. Wieder läßt E.B. Dietrich von Erbach 200 Gulden von der Hauptsumme an Friedrich von Wasen zurückzahlen.
Derartige Wechsel wurden für die umliegende Bevölkerung kaum wahrnehmbar, da die mit der Burg verbundenen Besitzungen von Pächtern bewirtschaftet wurden. Diese Pächter hatten ihren Wohnsitz und Wirtschaftsgebäude (Stallungen, Scheune und Vorratsspeicher) im unteren Burghof einschließlich des "Nebengebäudes".
In den nachfolgenden Jahren, noch vor 1450 wird Wilmundsheim zerstört.

Griffe, Henkel und Deckel, teilweise glasiert (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)

Glasbrüchlinge (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)

Dickmilchtopf (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)

Randstücke (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)

Füße (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)

Bedachungsreste (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)

Schüsselscherben (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)

Vermutlich war es ein Überfall aus dem Ganerbiat Lindheim, dem auch der jeweilige Erzbischof von Mainz angehört. (seit 24. Juli 1391) Das Ergebnis ist im Interesse des Bistums, das die Selbstverwaltung im Freien Gericht Wilmundsheim brechen will.
Zu dieser Verwüstung von Wilmundsheim ist eine kritische Analyse angebracht, da in neuerer Zeit auch die Meinung geäußert wurde, Wilmundsheim wäre eventuell durch die Pest entvölkert worden. Diesem Gedanken widerspricht die Tatsache, daß hier der ehemalige Schelrishof, "nahe der Furt" wie er 1311 lokalisiert wird, zerstört wurde. Dieses Gehöft, das nach der Sintflut 1342 in Steinbauweise wieder erneuert wurde, mit Schieferdeckung und mit zeitgemäßer Einrichtung eines Herrenhofes, hätte niemand abgebrochen wenn es nur frei geworden wäre. Vergleichend mit Hörstein wo die Bevölkerung durch die Pest fast ausgestorben war, aber Wohnstätten nachfolgend wieder genutzt wurden zeigt sich die Abwegigkeit dieser Vermutung. Hierbei ist auch auf den Fund des auf 1395 datierten Eckpfostenstumfs hingewiesen, der wie oben bereits angesprochen auf dem Anwesen des Verfassers 2005 freigelegt wurde. Die verbliebene Form dieses Stumpfes aus Eichenholz deutet auf einen lang anhaltende Brand hin. Weiterere Hinweise auf die gewaltsame Zerstörung kann man dem Urmeßblatt von Alzenau, von 1846 entnehmen. Das ehemalige Wilmundsheim zeigt da noch viele Baulücken die bis jetzt noch nicht alle geschlossen wurden. Dem Ortsteil ist mit rund 20 bebauten Anwesen, 4  Mühlen und den 2 Klosterhöfen nicht mehr anzusehen, daß aus ihm 1401 eine Stadt gemacht werden sollte. Bemerkenswert ist außerdem, daß der Standort des ehemaligen Schelrishofes mit der Flurstücknummer 122, als zum Schloß gehörig, bei der Aufnahme des Urmeßblattes noch wüst ist.
Diese Fläche mit beachtlichen archäologischen Zeugnissen wird erst 1877 aufgeteilt und zur Bebauung veräußert.
Dies alles spricht für eine Zerstörung, wie sie damals, in der Regierungszeit von Kaiser Friedrich III. nach Aufzeichnungen der Stadt Frankfurt "tegelich und one uffhoren" vom Ganerbiat Lindheim ausgingen.
Für die Annahme spricht auch das Mitgliederverzeichnis vom Ganerbiat Lindheim.
 So sind außer den Nachfahren derer von Kälberau/Ranneberg, Familien die mit den Schelris von Wasserlos verschwägert sind. Und sowohl die Schelris von Wasserlos, wie auch Rannenberger hatten in der Vergangenheit schon mal Niederlagen im Rechtstreit mit den den Markgenossen hinnehmen müssen. Nun hatte man im Ganerbiat Lindheim noch den mächtigen Verbündeten, den Erzbischof von Mainz und dem gehörte das Schloß Alzenau, nur eine Schußweite von Wilmundsheim.
Für den Ablauf braucht man nicht viel Fantasie. Die Teilnehmer konnten sich ungesehen auf dem Weg durch den Schloßbruch (jetzt Weg zur Umgehungsstraße) in der Burg einfinden. Und nach einem erholsamen Nachtlager konnten sie, am nachfolgenden Tag noch warten, bis die meisten Bewohner von Wilmundsheim zur Feldarbeit weg waren.
Der Überfall konnte in derart kurzer Zeit erfolgen, daß den Bauern noch nicht mal Zeit blieb zurück zu eilen.
Hier ist nochmal ein Blick an die Beschreibung der Stadt Frankfurt von 1489 beispielhaft: "..balde darnach sin uns ettliche ... mit 250 pferden und 50 zu fuß one fehde in ein dorffe gefallen, haben das, auch frauwen und kinde darinne gebrant, geplundert und kirchenfreiheit gebrochen, das fehe genommen und gein Lindheim ingefurt,...
Diese Vorgehensweisen passen zu der Situation wie sich Wilmundsheim nachfolgend zeigt.
Die Zerstörung war wohl auch ein Grund, daß in späterer Zeit Hörstein zur bevölkerungsreichsten Gemeinde im Freien Gericht wird.
Vermutlich war die räumliche Entfernung zum Schloß des Erzbischofs Anlaß, daß manche Flüchtlinge von Wilmundsheim, die es sich leisten konnten in Hörstein verblieben.
Der Wiederaufbau von Wilmundsheim geschieht wahrscheinlich in Anlehnung an das sog. Amt Alzenau, rechts der Kahl.
Es sollte noch ein halbes Jahrhundert dauern, bis Wilmundsheim als Wohnort wieder urkundlich sichtbar wird.
Unabhängig davon finden die Märkerdinge weiterhin bei Wilmundsheim statt.
Als Dorfgerichte werden Hörstein, Wasserlos und Somborn genannt. In Wasserlos hielt man auch Gericht betreffend die Besitzungen der Abtei Seligenstadt.
Die Behandlung von Kriminalsachen sind nun auch in Hörstein, wobei jedoch die Schöffen aus der ganzen Cent Wilmundsheim anwesend sind. Der Ort Bruchhausen war zu dieser Zeit wohl schon in Hörstein aufgegangen, sodass Hörstein nun der größte Ort im Freien Gericht war.
1444 sieht sich das Kloster Schlüchtern genötigt, seine Besitzungen in Albstadt zu verkaufen. Neue Eigentümer werden Konrad von Hutten und sein Neffe Frone (Frowin) von Hutten.
1444 Erzbischof Theoderich gibt Wuther von Schweden (auch Winter oder Walter genannt, Sohn des Ullrich von Bergheim) die Erlaubnis, seinen Anteil an Hüttelngesäß an Richwin Schelris erblich zu verkaufen.

Anwesen Kempf, Märkerstr 27: Freilegung des nordöstlichen Kellerteils zwischen Bauteilen jüngerer Zeit. Links unten auf der mittelalterlichen Mauer ein Teil von einer Gotischen Nischenkachel. Rechts Teil der 1879 eingetieften Jauchegrube

Mächtige Steine in der Verfüllung des südlichen Turmes auf dem Anwesen Kempf

1446 erwirbt Eberhard von Buchenau den Viertelanteil an Hüttelngesäß, vermutlich von Albrecht von Buchenau ( Abt zu Hersfeld) und dessen Schwester Anna von Wallenstein, von der "mittleren Linie" derer von Buchenau.
Eberhard
war verehelicht mit Greta, der Tochter des Ruprecht Buches von Lindheim.
Hier sind möglicherweise verwandschaftliche Bindungen zum Haus Rannenberg vorhanden, da Friedrich V. von Rannenberg ebenfalls mit einer Buches zu Lindheim verehelicht war.
Eberhard und Wiegand von Buchenau lassen sich von Reinhard von Hanau mit den kälberauer Gütern belehnen. Beide sind Brüder vom "Jüngeren Stamm". Wiegand von Buchenau verstarb wohl ohne leibliche Nachkommen.
1446 Richwin Schelris
besitzt nach dem Ankauf des Anteiles von Friedrich Schelris 3/4 von Hüttelngesäß. Das restliche Viertel hat Eberhard von Buchenau.
1446
am 21. März belehnt König Friedrich, Martin Forstmeister von Gelnhausen, mit Zustimmung seiner Brüder und Vettern, Volbrecht, Friedrich und Henn Forstmeister, mit dem Burglehen in Gelnhausen. Hierbei handelt es sich um die Behausung in der Hinterburg, eine Scheune, den „hangarden“ zum Heimbach hin und das Dorf Steinbach an der Kahl.
1447
ist ein Henne Schick im Dienst der Stadt Frankfurt.
1448 ist Albrecht von Buchenau, als Abt in Hersfeld. Die Besitzanteile von Kälberau und Hüttelngesäß hatten er und seine Schwester Anna bereits an Eberhard und Wiegand von Buchenau verkauft. Mit Albrecht von Buchenau erlöscht die mittlere Linie von Buchenau.
Eberhard von Buchenau ist mit Greta Buches von Lindheim verehelicht. Aus deren Sohn wird Caspar von Buchenau gen. von Lindheim urkundlich sichtbar.  
1448
Im Einvernehmen mit Papst Nikolaus V. wird die noch immer in Basel tagende Konzilsversammlung, durch Friedrich III. aus der Reichsstadt verwiesen.
Der Gegenpapst Felix V. resigniert ehrenvoll und wird ins Kardinalskollegium aufgenommen.
Die Bestiimmung, daß alle Jahrzehnt ein Konzil stattfinden soll hat man zweckmäßigerweise vergessen.
1448 schließt Papst Nikolaus V. mit Kg. Friedrich III. das Wiener Konkordat.
Dieses erste sogenannte Wiener Konkordat zwischen König Friedrich III. und dem Papst regelte die Besetzung der Kirchenämter und die kirchliche Organisation (bis 1803 in Geltung). Dasselbe bedeutet, dass der deutsche Klerus auf eine Kirchenreform verzichtet (sowohl Frankreich wie auch England hatten sich von der Bevormundung durch die römischen Päpste gelöst).
 Mit der erneuten Forderung nach der Ehelosigkeit der Priester kam wieder der Begriff auf: "Konkubinarier". Dies war die Bezeichnung für Pfarrer, die zwar nicht verehelicht, aber in festem Verhältnis meist mit der Köchin lebten und in der Regel Kinder hatten. Vor dem Hintergrund des Konkordats fehlt der Forderung die Ernsthaftigkeit.
1449 zeigt ein Weistum, dass man auch in der Abtei zu leben verstand. Es betrifft die die abteilichen Rechte in Steinheim.
Der Abt kommt einmal im Jahr zwischen dem 28. Oktober und 25. November nach Steinheim, um seinen Hof zu "bereiten" und dabei "Recht zu weisen" sowie den neuen Schultheis zu bestimmen.
Er soll mit einem "halben Pferd" (Maulesel) und sechs Pferden kommen, außerdem einen Falken, einen Vogelhund und zwei Windhunde mitbringen. Wenn er unterwegs Freunde trifft, Edelmann oder Priester mit ihren Knechten, so soll er sie einladen. Die Steinheimer sollen ihnen gütlich tun und sollen geben dem Mule(i) ein Sommern (Simmern) Gersten und dem Habich(t) ein Huhn. Dem Vogelhund ein Brot und zwei Zippen(?) und sol geben den Winden(-hunden) Brods genug und soll geben den Pferden Habern und Ha(e)u, was gnug die wile man ober dische sitzet und ist. Wenn man zwei Sorten Wein ausschenkt, bekommt der Abt vom besten. Schenkt man drei Sorten aus, trinkt der Abt vom mittleren.
Vergleichbare Verpflichtung zur Atzung hatte das Kloster selbst auch gegenüber dem Erzbischof. Allerdings ließ sich Abt Cuno von Beldersheim 1432 von dieser Verpflichtung befreien, indem er dem EB Leibeigenen in Weißkirchen und Niederlahnstein abgab.
1449 wird im ehemaligen Bruchhausener Gut ein mächtiger Wehrturm erbaut. Um die Genehmigung zu erhalten, wird im Erdgeschoss ein Sakralraum vorgesehen und der Bau als Gotteshaus dargestellt. Seine Ausgestaltung ist zeitgemäß.
Die Innenmaße im Erdgeschoß sind 3,50 m Tiefe und 2,60 m Breite.
Die Wandstärke ist 1 Meter und ist damit gleich dem Haus von Hüttelngesäß, das nach der Zerstörung 1405 wieder errichtet worden war.
Über dem massiv eingewölbten Erdgeschoss wird eine Rüstkammer vorgesehen. Dieselbe ist durch eine kleine Türöffnung mit Verteidigungsmaterial zu beschicken (meist Wurfsteine). Nachfolgend wird dieser Zugang vermauert. Der Zugang zum Wehrgeschoss (3.Geschoss) erfolgte über eine Stiege, deren Zugangsplatte nach Betreten gleich einer Zugbrücke vor die Türe hochgezogen wurde. Im Verteidigungsfall wurde das Rüstmaterial aus dem darunter liegendem Geschoss hoch geholt.
Im selben Jahr wird auch der Wehrturm an der Lukaskapelle in Schöllkrippen gebaut.
Auf einer Schriftplatte über dem ebenerdigen Zugang wird der Bau einer Kapelle, 1449 angesprochen. Vermutlich handelte es sich auch bei dieser Kapelle nur um den Wehrturm, der später durch den Anbau eines Langhauses die Form einer Kapelle, im jetzigen Stil bekam. Der Anlaß für beide Zufluchtstätten mag die Zerstörung Wilmundsheims gewesen sein.
Zu dieser Zeit soll auch in
Somborn die gotische Kirche erbaut worden sein.

Fortsetzung

Einleitung

bis zur Zeitenwende

bis 785 n. Chr.

bis 1000 n. Chr.

bis 1200 n. Chr.

bis 1300 n. Chr.

bis 1400 n. Chr.

bis 1450 n. Chr.

bis 1500 n. Chr.

bis 1550 n. Chr.

bis 1600 n. Chr.

bis 1650 n. Chr.

bis 1700 n. Chr.

bis 1750 n. Chr.

bis 1800 n. Chr.

bis 1850 n. Chr.

bis 1900 n. Chr.

bis 1945 n. Chr.

bis heute

Anhang

 

Mail an den Verfasser

aktualisiert: Jan 2009 (C) Werner B. Kempf